17.06.2011, 11:18

Panagiotis Kolokythas

411,30 Euro

Kino.to ohne Impressum - Land Sachsen abgemahnt

Auf Kino.to werden die Besucher darauf hingewiesen, dass die Website von der Kriminalpolizei beschlagnahmt worden sei. Ein Impressum fehlt. Deshalb wurde das Land Sachsen nun abgemahnt und soll eine Abmahngebühr in Höhe von 411,30 Euro zahlen.
Seit einigen Tagen ist die illegale Online-Streaming-Plattform Kino.to nicht mehr erreichbar, nachdem die Behörden unter Leitung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden die Betreiber der Seite festgenommen haben. Wer die Website aufruft, der erhält seit dem den Hinweis:
Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin:
Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.
Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.
Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.
Weil auf der Seite ein Impressum fehlt, hat die Redaktion von Cineastentreff.de das Innenministerium Sachsen nun abgemahnt. Das Fehlen eines Impressums, so die Redaktion, stelle einen klaren Verstoß gegen das Telemediengesetz dar, das auch Behörden einhalten müssten.
„Wir wollen klarstellen, dass wir kino.to nicht gutheißen und die Schließung der Seite begrüßen. Die massenhafte Verbreitung von Raubkopien ist sehr problematisch, das Urheberrecht muss respektiert werden", so Cineastentreff.de. Die Abmahnung richte sich vielmehr gegen die jetzigen Betreiber von Kino.to. Offenbar seien nicht mal Behörden in der Lage, die „schwammige und völlig unklaren gesetzlichen Regelungen“ des Telemediengesetzes in Bezug auf die Impressumspflicht einzuhalten, kritisiert die Website. Neben der Beseitigung des Rechtsverstoßes wolle man zu dieser Problematik eine Diskussion anregen.
Der Abmahnung zufolge, soll das Land Sachsen eine Abmahngebühr in Höhe von 411,30 Euro zahlen. Normalerweise leige der Gegenstandswert zwischen 10.000 Euro und 25.000 Euro. "Unsere Mandantschaft ist an einer schnellen außergerichtlichen Einigung interessiert, sodass von einem Gegenstandswert in Höhe von 5000 ausgegangen wird", heißt es in der Abmahnung, die die Medienrechtskanzlei Obladen Gaessler aus Köln verfasst hat, die Cineastentreff.de in diesem Fall vertritt. Der Inhalt der Abmahnung wurde im PDF-Format im Internet veröffentlicht.
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