29.09.2000, 12:08

Stefan Willeke

Moorhuhn 2 - ein Fall für den Staatsanwalt?

Als eine der neuen Funktionen in Moorhuhn 2 gefeiert, gerät die auch in anderen Programmen vorhandene Boss-Taste nun unter Beschuss. Einem Arbeitnehmer, der sie im Büro nutzt, um seine Spielleidenschaft vor dem Chef zu verbergen, könne fristlos gekündigt werden. Ein Münchner Rechtsanwalt kommt zu dem Ergebnis, dass man nicht nur Spielern im Büro Betrug am Arbeitgeber vorwerfen kann, sondern wohl auch dem Hersteller oder Vertreiber des Spiels eine strafrechtlich relevante Anstiftung oder Beihilfe zum Betrug.
Als eine der neuen Funktionen in Moorhuhn 2 gefeiert, gerät die Boss-Taste nun unter Beschuss. Nur aus einem Grund ist sie in Computerspiele eingebaut: Der Spieler soll seine Spielleidenschaft vor anderen verstecken können. Den Angestellten ist dabei durchaus bewusst, dass Spielen während der Arbeitszeit nicht gestattet ist.
Mit der Boss-Taste soll deshalb vor den Vorgesetzten verborgen werden, dass nicht ununterbrochen fleißig gearbeitet wird. Somit unterstütze die Boss-Taste den Betrug des Arbeitgebers - so die Argumentation des Münchner Rechtsanwalt Rainer Wertenauer.
Wertenauer weiter: "Bedenkt man, dass beispielsweise das Moorhuhn als Bürospiel vertrieben wird, so ist klar, dass die integrierte Cheftaste auf eine Täuschung eben dieses Chefs abzielt." Die Boss-Taste gebe vielen Spielern erst die Möglichkeit, das Spiel im Büro zu spielen: "Maßgeblich ist allein, dass der Betrug durch das zur Verfügung stellen der Cheftaste maßgeblich unterstützt und gefördert wird, oder sich der Einzelne auf Grund der Cheftaste überhaupt erst traut, während der Arbeitszeit zu spielen."
Wertenauer kommt somit zu dem Ergebnis, dass sich Hersteller oder Vertreiber durch die Verbreitung eines Spieles mit "Cheftaste" wahrscheinlich einer strafrechtlich relevanten Anstiftung oder Beihilfe zum Betrug schuldig machen. Schließlich sei die Boss-Taste lediglich aus einem Grund in die Spiele integriert: Das heimliche Spielen unter Täuschung eines anderen.
Letztendlich wird dies jedoch erst von der Staatsanwaltschaft beziehungsweise einem Arbeitsgericht zu klären sein, sollte ein betrogener Arbeitgeber einen seiner Arbeitnehmer anzeigen, der beim Spielen erwischt und gekündigt wurde. Rechtsanwalt Wertenauer geht übrigens davon aus, dass ein mit der Boss-Taste erwischter Angestellter sofort gekündigt werden kann, da hierbei das Vertrauensverhältnis des Arbeitgebers missbraucht wird. Da sich der Arbeitnehmer seiner Tat durchaus bewusst ist, sei eine vorherige Abmahnung nicht zwingend erforderlich - wenngleich Wertenauer sie den Arbeitgebern sicherheitshalber empfiehlt. (PC-WELT, 29.09.2000, sw)
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