31.12.2006, 14:21

Michael Söldner

Merkblatt zur Rundfunkgebührenpflicht

Der Deutsche Industrie und Handelskammertag veröffentlicht ein Merkblatt zur ab dem 1. Januar gültigen Rundfunkgebührenpflicht für PCs. Weiterhin wird eine zügige Neuordnung der Rundfunkgebühren von Seiten der Politik gefordert.

Die Politik müsse im kommenden Jahr zügig die versprochene Neuordnung der Rundfunkgebühren angehen. Angesichts der technischen Entwicklung sei das derzeitige geräteabhängige System nicht mehr zeitgemäß. Dies fordert der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) anlässlich der Einführung von Rundfunkgebühren auf alle internetfähigen Geräte zum 1. Januar 2007.
Weiterhin wünscht sich der DIHK eine so gering wie möglich ausfallende Erhebung von Entgelten, die auf eine kurze Übergangszeit beschränkt bleiben soll. Betroffene PCs, Laptops, UMTS-fähige Mobiltelefone und PDAs sind für viele Betriebe oft ein unverzichtbares Arbeitsgerät und würden im Regelfall nicht als Empfangsgeräte genutzt werden. Zwar würden die Belastungen für die Unternehmen durch die massiven Proteste aus der Wirtschaft nicht so hoch ausfallen wie anfangs befürchtet. Zusätzliche Kosten entstehen durch die Rundfunkgebührenpflicht jedoch für jedes Unternehmen.
Betriebe, die bisher kein herkömmliches Radio oder ein Fernsehgerät angemeldet und somit auch noch keine Rundfunkgebühr zu entrichten hatten, müssen ab 2007 mit einer monatlichen Belastung von 5,52 Euro rechnen. Nach Auskunft der Rundfunkanstalten bestehe weiterhin die Pflicht einer selbstständigen Anmeldung der Geräte.
Welche Geräte und Betriebe von den Forderungen der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) betroffen sind, für wie viele PCs je Betriebsgrundstück gezahlt werden muss, ob man die Gebührenpflicht durch technische Vorkehrungen umgehen kann, wie sich die Gebührenpflicht für Betriebe mit mehreren Standorten, für Telearbeiter oder Bürogemeinschaften gestaltet und viele weitere Einzelheiten erläutert der DIHK ab sofort in einem aktualisierten Merkblatt im PDF-Format.
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