08.11.2006, 16:07

Frank Ziemann

Mehr Datenschutz bei Suchmaschinen gefordert

Die Internationale Konferenz der Datenschutzbeauftragten hat eine Entschließung zum Datenschutz bei Suchmaschinen gefasst. Anbieter von Suchmaschinen werden darin aufgefordert zukünftig keine personenbezogenen Daten wie etwa IP-Adressen dauerhaft zu speichern.

Vom 2. bis 3. November fand in London die 28. Internationale Konferenz der Datenschutzbeauftragten statt. Auf Vorschlag des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix, wurde eine Entschließung verabschiedet, die einen besseren Schutz persönlicher Daten vor der Datensammelwut von Suchmaschinenbetreibern zum Ziel hat.
So sollen die Betreiber von Google & Co. die IP-Adresse eines Benutzers nicht über den Zeitraum der Nutzung einer Suchmaschine hinaus speichern. Damit soll verhindert werden, dass unbefugte Dritte Zugriff auf solche personenbezogenen Daten erlangen können. Anlass für diese Entschließung ist die Veröffentlichung von vermeintlich anonymisierten Suchanfragen durch AOL im zurück liegenden Sommer (wir berichteten).
Aus den von AOL zu Forschungszwecken veröffentlichten Daten konnten sehr detaillierte Personenprofile erstellt werden, die letztlich auch teilweise zur eindeutigen Identifizierung der Person, inklusive Name und Adresse führten. Nach Ansicht von Dr. Alexander Dix sollten die Suchmaschinenbetreiber ihre bisherige Praxis der langfristigen Speicherung von Suchaktivitäten aufgeben. Sie sollten auch ohne detaillierte Nutzungsprofile in der Lage sein ihre eigenen Angebote zu verbessern.
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