MS-Prozess: Nächste Runde im Mai

Der Kartellrechtsprozess gegen Microsoft wird bereits am 24. Mai mit einer gerichtlichen Anhörung über das Strafmaß fortgesetzt. Nach Microsofts Niederlage erwägt Sun, eine private Kartellrechtsklage gegen den Software-Riesen einzureichen.
Der Microsoft-Prozess wird bereits am 24. Mai mit einer gerichtlichen Anhörung über das Strafmaß fortgesetzt. Das gab Bundesrichter Thomas Penfield Jackson nach einem Treffen mit den Anwälten der Streitparteien bekannt.
Damit haben die Regierungsanwälte bis zum 28. April Gelegenheit, ihre Forderung zur Bestrafung auf den Tisch zu legen. Microsoft kann darauf bis zum 10. Mai reagieren und Gegenvorschläge machen. Bis zum 17. Mai hat dann wiederum die Regierungsseite Gelegenheit, auf die neuen Vorschläge einzugehen, bevor am 24. Mai um 10 Uhr Ortszeit in Washington die Gerichtsverhandlung beginnt.
Eine Berufung könnte unter Umgehung der nächsten Instanz direkt an das Oberste Bundesgericht gehen, deutete Jackson an. Ein Sprecher betonte, Microsoft erwarte eine "volle Berufung dieses Falles und dieses Urteils".
Nach Microsofts Niederlage erwägt Sun, eine private Kartellrechtsklage gegen den Software-Riesen einzureichen. Bereits im Januar hatte Sun eine einstweilige Verfügung erwirkt, nach der Microsoft keine Java-Produkte vertreiben darf, die Suns Kompatibilitätstests nicht bestehen. Nach dem Urteil hofft der Microsoft-Erzrivale jetzt offenbar, weiter gehende Ansprüche durchsetzen zu können - etwa eine Entschädigung für entgangene Gewinne aufgrund Microsofts Anti-Java-Strategie.
Auch von zahlreichen anderen Firmen werden Folgeklagen gegen Microsoft erwartet. (PC-WELT, 06.04.2000, dpa/ sp)
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