MP3-Konvertierer
Youtube will Youtube-MP3.org dicht machen
Youtube hat den MP3-Konvertierdienst Youtube-MP3.org aufgefordert, innerhalb von 7 Tagen seinen MP3-Konvertierungsdienst zu schließen und droht ansonsten mit rechtlichen Konsequenzen. Hier lesen Sie, ob es überhaupt legal ist, einfach ein Video bei Youtube herunterzuladen oder nicht.
Die Betreiber des MP3-Konvertierungsdienstes Youtube-MP3.org sind von Youtube dazu aufgefordert worden, den Dienst innerhalb von sieben Tag vom Netz zu nehmen. Über Youtube-MP3.org können Internet-Nutzer nach Eingabe einer Youtube-URL ein Youtube-Video in eine MP3-Datei umwandeln. Youtube verweist darauf, dass das Herunterladen von Youtube-Inhalten gegen die Nutzungsbedingungen dies Dienstes verstoße.
Der Streit zwischen Youtube und Youtube-MP3.org bewegt sich nach Ansicht der Medienrechts-Kanlei Wilde Beuger Solmecke im Bereich des Wettbewerbsrechts. Viel wichtiger noch ist allerdings, was der Streit letztendlich für die Nutzer solcher Dienste bedeutet und ob die Nutzer etwa eine Urheberrechtsverletzung begehen, wenn sie Musik bei Youtube herunterladen.
Rechtsanwalt Christian Solmecke verweist darauf, dass sich in den Nutzungsbedingungen von Youtube unter Ziff. 6.1.K tatsächlich ein Passus befindet, der die Konvertierung von Youtube-Inhalten in ein speicherbares Format untersagt. Diese Regelung, so der Rechtsanwalt, werde aber wohl kaum von einem Nutzer jemals gefunden und gelesen.
"Wichtig ist jedoch, dass diese Nutzungsbedingungen nur im Verhältnis zwischen registrierten Youtube Nutzern und Youtube gelten. Wer sich ein Video lediglich ansieht, muss die Nutzungsbedingungen weder ansehen noch bestätigen. Daher kann die Regelung allenfalls gegenüber registrierten Youtube Nutzern Geltung erlangen", so Rechtsanwalt Solmecke. Aber selbst dann sei aber noch umstritten, ob die Regelung überhaupt gelte. Nach Meinung des Rechtsanwalts Solmecke könne das gesetzliche Recht der Anwender auf eine Privatkopie nicht durch die AGB eines Dienstes ausgehebelt werden. " Wenn man davon ausgeht, dass Youtube das Recht auf Privatkopie einschränken darf, führt dies lediglich zu einer Vertragsverletzung durch den Nutzer. Die Frage, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt ist hiervon völlig unabhängig", meint Solmecke.
Aus Sicht eines Nutzers stelle sich die Frage, ob er Konvertierungsdienste nutzen dürfe. Der Rechtsanwalt ist der Ansicht, dass, wenn man davon ausgehe, dass Youtube das Recht auf Privatkopie nicht einschränken oder ausschließen dürfe, eine Vervielfältigung im Rahmen des §53 UrhG (Urhebergesetz) zulässig sei. Das Recht auf Privatkopie setze voraus, dass das Original - in diesem Fall das Youtube-Video - nicht offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemacht worden sei. Rechtsanwalt Solmecke: "Angesichts der Tatsache, dass Youtube mittlerweile mit sehr vielen Künstlern und Plattenfirmen kooperiert ist für den Nutzer nicht mehr ohne weiteres erkennbar, ob das Video unter Verletzung von Urheberrechten auf Youtube hochgeladen wurde."
Rechtsanwalt Solmecke verweist auch darauf, dass es bisher noch keinerlei Abmahnungen gegen Nutzer gegeben habe, die bei Youtube Videos heruntergeladen haben. "Ob der aktuelle Streit eine Trendwende einläutet bleibt abzuwarten. Nutzern ist daher zu empfehlen, auf Youtube-Downloader Software zu setzen, denn diese selbst angefertigten Kopien sind auf jeden Fall legal", empfiehlt der Rechtsanwalt.

21.06.12
interessiert mich nicht.
Juristen könnten auch auch durch RICHTIGE Arbeit ihr Geld verdienen?
Antwort schreiben
21.06.12
Antwort schreiben
23.06.12
Antwort schreiben
23.06.12
Antwort schreiben
24.06.12
Doch!
Für mich ist das legales stehlen!
Antwort schreiben
24.06.12
Und auch noch falsch geschrieben ... :D
Antwort schreiben
24.06.12
Besser eine falsch geschriebene Meinung als keine. :PatPat:
Antwort schreiben
24.06.12
Antwort schreiben
24.06.12
(Ist ne Frage keine Meinung)
Antwort schreiben
24.06.12
Plumpaquatsch ... .
Antwort schreiben
24.06.12
Danach ist ein Download verboten, aber...
Laut neuesten Rechtssprechungen muss der User dahingehend erstmal informiert werden. Das wird er aber definitiv nicht. Ich habe solch einen Passus noch nie irgendwo bei der Tube gelesen. Ihr etwa?
Antwort schreiben
24.06.12
Unwissen schützt vor Strafe nicht.
Antwort schreiben
24.06.12
dieser Passus betrifft ja (wenn überhaupt) nur registrierte Nutzer, die den youxtube-NUBs zugestimmt haben, was für DL oder Konvertierung aber nicht nötig ist - somit hätten wir zweierlei Recht, was den treuen registrierten User schlechter stellt und zum pöhsen Raubkopiermörder macht! :D
Antwort schreiben
24.06.12
[/QUOTE]
Ich beziehe mich da auf Urteile, nach welchen der Kunde auf seine Rechte und Pflichten hingewiesen werden muss. Den Stein des Anstoßes brachten so Seiten die kostenlose Downloads angeboten haben, aber dann abkassierten, weil sie im verborgenen Kosten erhoben.
Ein Urteil habe ich nicht parat, habs gelesen und bei Ratgeber Internet gesehen. Für Deutschland ist das wohl inzwischen bindend.
Wenn mich niemand daruf hinweist, dass ich keine Videos von der Tube herunterladen darf, mach ich das. Selbst ein anschauen ist schon ein Stream, welcher auf der Festplatte landet. Ist also schon das anschauen verboten?
Antwort schreiben
24.06.12
http://www.heise.de/resale/artikel/Gesetz-gegen-Kostenfallen-im-Internet-tritt-in-Kraft-1582052.html
Antwort schreiben
24.06.12
Was soll das unnütze Geblubber also?
Antwort schreiben
24.06.12
Antwort schreiben
24.06.12
Ähmm, das ist Halbwissen im Strafrecht. Hier geht es aber um etwaige zivilrechtliche Ansprüche. ;)
Antwort schreiben