20.09.2001, 09:49

Hans-Christian Dirscherl

Klage abgewiesen: Neue Abfuhr für Freiherr von Gravenreuth

Der 27. Zivilsenat des Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Berufung der Firma Symicron gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 25.10.2000 im fast schon legendären Explorer-Streit zurückgewiesen. Das Landgericht hatte damals die Klage von Symicron gegen Stefan Münz wegen der Verletzung von Markenrechten abgelehnt. Der bekannte Münchner Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth hat damit eine weitere Schlappe erlitten. Gravenreuth gab in einer Stellungnahme zu verstehen, dass er seine Abmahnpraxis dennoch nicht ändern werde.

Der 27. Zivilsenat des Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Berufung der Firma Symicron gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 25.10.2000 im fast schon legendären Explorer-Streit zurückgewiesen. Das Landgericht hatte damals die Klage von Symicron gegen Stefan Münz wegen der Verletzung von Markenrechten abgelehnt. Der bekannte Münchner Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth hat damit eine weitere Schlappe erlitten. Dies meldetAdvograf.
Der Hintergrund für den Rechtsstreit: Die Firma Symicron, vertreten durch den Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth, hatte Stefan Münz (den Verfasser von "Selfhtml") vorgeworfen, mit einem Link auf seiner Website zum Programm "FTP-Explorer" Markenrechte von Symicron zu verletzen. Symicron hatte sich die Wortmarke "Explorer" schützen lassen und deswegen eine größere Anzahl von Homepage-Betreibern abgemahnt.
Das Oberlandesgericht schloss sich der Auffassung des Landesgerichts Düsseldorf an, wonach "Explorer" nur über eine "schwache Kennzeichnungskraft verfüge". Der Zusatz "FTP" würde ausreichen, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen.
Symicron bleibt nun noch der Weg zum Bundesgerichtshof. Ob Symicron tatsächlich dort Klage einreicht, lässt Freiherr von Gravenreuth in einer ersten Stellungnahme offen. An seiner Abmahnpraxis will er aber nichts ändern.
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