04.09.2006, 17:31

Hans-Christian Dirscherl

Internetzugang: Mit 70 ist Schluss

"Mit 66 Jahren, da fängt das Leben an", trällerte einst Udo Jürgens. Ein britischer Internet-Dienstleister sieht das offensichtlich anders und verweigerte einer Interessentin den Internetzugang mit der Begründung, sie sei zu alt für das Internet.

Die britische Tageszeitung Daily Mail berichtet in ihrer Online-Ausgabe von einem Fall, der allen älteren Internetnutzern die Zornesröte ins Gesicht treiben dürfte: Shirley Greening-Jackson, eine rüstige Seniorin aus Großbritannien, die erst im Vorjahr einen China-Urlaub hinter sich brachte, wollte einen Internetzugang beantragen. Doch der Mitarbeiter des Telekommunikationsunternehmens Carphone Warehouse verweigerte ihr den Zugang. Weil sie zu alt sei.
Die 75-Jährige könne nur dann einen kombinierten Telefon- und Internetzugang bekommen, wenn sie bei der Unterzeichnung des Vertrags von einem jüngeren Familienmitglied begleitet würde. Dieses jüngere Familienmitglied müsse ihr nämlich den Vertrag erklären.
Nun ist Greening-Jackson nicht nur sehr reiselustig - sie plant demnächst einen Ausflug nach Russland -, sondern sie sitzt auch noch bei mehreren Wohltätigkeitseinrichtungen im Vorstand. Sie beweist also zur Genüge, dass sie geistig noch topfit ist und keinen "Dolmetscher" benötigt, der ihr einen Internetzugangsvertrag erklärt. Dementsprechend sauer reagierte sie auf die Abweisung durch den Mitarbeiter von Carphone Warehouse.
Dieser erklärte ihr nämlich, dass sein Unternehmen Menschen über 70 grundsätzlich keinen Internetzugang mehr verkaufen würde. Später legte eine andere Angestellte von Carphone Warehouse noch einmal nach: Die Firma befürchte, dass jemand über 70 den Vertrag nicht verstehen könne. Aber wenn Frau Greening-Jackson mit einem jüngeren Familienmitglied in einen der Läden das Carphone Warehouse gehen würde, könnte man ihr einen Vertrag verkaufen.
Carphone Warehouse hat diese Unternehmensregel laut der Daily Mail mittlerweile offiziell bestätigt. Der in London beheimatete Telekommunikations- und Internet-Dienstleister habe diese Sperrklausel eingeführt, weil es im Vorjahr angeblich Beschwerden gegeben habe wegen Internetzugangsverträgen, die fehlerhaft verkauft wurden. Details dazu nannte das Unternehmen nicht.
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