Illegales Film-Streaming-Portal
Kino.to-Benutzern droht Strafverfahren
Benutzern des offline genommenen Streaming-Portals Kino.to droht vermutlich ein Strafverfahren. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden bereitet entsprechende Verfahren gegen zahlende kino.to-Nutzer vor.
Wie das Nachrichtenmagazin Focus in seiner Online-Ausgabe berichtet, fanden die Ermittlungsbehörden auf den beschlagnahmten PCs der Betreiber von kino.to Daten von so genannten Premium-Kunden von kino.to. Premium-Kunden konnten die auf kino.to zum Streaming bereit gestellten Filme werbefrei genießen, wenn sie dafür bezahlten – per PayPal (für das ebenfalls illegale Nachfolge-Portal von kino.to, nämlich für kinox.to, existierte ein vergleichbares Bezahlsystem). Damit war zwangsläufig verbunden, dass kino.to Kontaktdaten der Premium-Kunden speichern musste. Diese fielen prompt der Staatsanwaltschaft in die Hände, als diese im letzten Sommer kino.to von der Polizei ausheben ließ.
Laut Focus Online fielen den Behörden die Daten von tausenden ehemaliger kino.to-Benutzer in die Hände. Gegen die Premium-Nutzer soll die Generalstaatsanwaltschaft Dresden jetzt Strafverfahren vorbereiten. Grundlage dafür ist unter anderem eine Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig vom Dezember 2011, in dem das „Streamen“ von Film-Raubkopien für strafbar erklärt wurde.
Die juristische Aufbereitung der kino.to-Angelegenheit ist derweil in vollem Gange. So verurteilte das Amtsgericht Leipzig einen Administrator von kino.to zu drei Jahren Haft. Insgesamt scheinen rund 20 Personen in Zusammenhang mit kino.to unter Anklage zu stehen.
Die deutschen Behörden nahmen Kino.to im Juni 2011 offline. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden organisierte das europaweite Vorgehen gegen die Raubkopien-Streamingseite kino.to. Allein in Deutschland durchsuchten über 250 Polizisten und Steuerfahnder unterstützt durch 17 Datenspezialisten über 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren. Sehr schnell entwickelte sich eine Diskussion um die rechtlichen Folgen für die Benutzer von kino.to.
Die juristische Aufbereitung der kino.to-Angelegenheit ist derweil in vollem Gange. So verurteilte das Amtsgericht Leipzig einen Administrator von kino.to zu drei Jahren Haft. Insgesamt scheinen rund 20 Personen in Zusammenhang mit kino.to unter Anklage zu stehen.
Die deutschen Behörden nahmen Kino.to im Juni 2011 offline. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden organisierte das europaweite Vorgehen gegen die Raubkopien-Streamingseite kino.to. Allein in Deutschland durchsuchten über 250 Polizisten und Steuerfahnder unterstützt durch 17 Datenspezialisten über 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren. Sehr schnell entwickelte sich eine Diskussion um die rechtlichen Folgen für die Benutzer von kino.to.



14.02.12
Ich weiss nicht, wie die Staatanwaltschaft sich das vorstellt, aber allein die Eröffnung (und Bezahlung) eines Premiumaccounts lässt doch noch keinen Schluss auf die tatsächliche Nutzung zu. Es sei denn, es wurde protokolliert, was ich aber mal jetzt nicht denke. Die Geschichte wird wohl in Richtung ftpwelt.com gehen, erstmal ein bischen Abschreckung und dann hört man nichts mehr davon.
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14.02.12
Diejenigen, denen Leistung noch etwas Wert ist und dafür bezahlen, sind immer die Dummen.
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14.02.12
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14.02.12
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14.02.12
Die Leistung ist in diesem Fall illegal.
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14.02.12
Natürlich zahlt jemand, um LEGALE Downloads zu machen oder LEGALE Streamings zu sehen. HAHA.
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14.02.12
Ja, natürlich. Warum auch nicht?
Ich hab noch nicht mal ein schlechtes Gewissen, dass ich dafür zahle, mir legal Filme und Serien herunterzuladen.
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