06.08.2007, 13:55

Christian Löbering

Großer Bruder USA? Schnüffeln ohne Richterbeschluß möglich

Der US-Kongress hat am Wochenende mit den Stimmen von demokratischen Abgeordneten ein Gesetz verabschiedet. Danach ist erlaubt, dass US-amerikanische Geheimdienste Telefonate und E-Mails zwischen Ausländern ausspionieren und auswerten dürfen.
Der nationale Geheimdienst National Security Agency (NSA) ist nach dieser Rechtsprechung, die zunächst für ein halbes Jahr gelten soll, befugt, sogar ohne jede richterliche Kontrolle diese Schnüffelaktionen zu erledigen.
Sowohl US-Präsident George W. Bush als auch der Geheimdienstchef Mike McConnell hatten sich für die Gesetzgebung eingesetzt. Nicht überraschend hatten sie dabei die Terrorgefahr und den Krieg gegen Terroristen als Erklärung angeführt.
Interessanterweise haben sogar viele demokratische Abgeordnete dem Gesetz zugestimmt. Allerdings setzten sie durch, dass die Laufzeit des Gesetzes auf sechs Monate begrenzt ist. Sie wollen nach der parlamentarischen Sommerpause die Details des Gesetzes noch einmal überarbeiten und genauer fassen. Die Zustimmung durch demokratische Politiker zum großflächigen Lauschangriff ist insofern überraschend, als es die Opposition war, die noch vor zwei Jahren Sturm lief gegen die Pläne des US-Präsidenten, die Geheimdienste und insbesondere die NSA mit Vollmachten auszustatten, die von einigen Politikern sogar als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft werden.
Mit dem neuen Gesetz ist es der NSA gestattet, sowohl die Telefonate als auch den E-Mail-Verkehr von Nicht-Amerikanern auszuschnüffeln. Da viele Service-Provider, über die solch ein Informationsaustausch stattfindet, ihre Rechner in den USA stehen haben, ist dies zumindest technisch – und nun eben auch juristisch – möglich. Wie meistens argumentiert die US-Regierung auch hier, auf diese Weise könnten die Behörden Anschlagspläne von Terroristen rechtzeitig in Erfahrung bringen und vereiteln.
Anfang 2007 hatte ein US-Gericht festgestellt, dass die Observierung von Telefonaten und E-Mails nur nach einer richterlichen Genehmigung rechtens sei. Hiergegen hatten sich Geheimdienstler immer zur Wehr gesetzt. Sie behaupten, dass ihnen bei solch einer Rechtslage wesentliche Informationen verlustig gehen würden.
Dieser Artikel stammt von Computerwoche.de.
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