15.02.2013, 18:05

Denise Bergert

Internet

Gericht entscheidet im Klarnamen-Streit zugunsten von Facebook

Facebook darf auf Anmeldung mit Klarnamen bestehen ©Facebook

In einem aktuellen Urteil hat das Verwaltungsgericht in Schleswig-Holstein zugunsten von Facebook entschieden und hält die Forderung des sozialen Netzwerks nach Klarnamen für berechtigt.
Als das soziale Netzwerk Facebook vor einigen Jahren durchstartete verwendete ein Großteil der Nutzer noch Pseudonyme. Da anonyme Mitglieder für Werbekunden jedoch schwerer zu erreichen sind, versuchen die Betreiber nun, einen Klarnamen-Zwang durchzusetzen. Datenschützer Thilo Weichert hält diese Forderung für unberechtigt und reichte Klage gegen den US-Konzern ein.

In einem aktuellen Urteil entschied das Verwaltungsgericht in Schleswig-Holstein in dieser Woche jedoch zugunsten von Facebook. Das soziale Netzwerk darf von seinen Mitgliedern vorerst auch weiterhin die Anmeldung mit ihrem echten Namen verlangen. Weichert gibt sich jedoch nicht so einfach geschlagen und kündigte an, beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Beschluss einlegen zu wollen.
Mit seiner Klage hatte sich der Kieler Datenschützer auf das Bundesdatenschutzgesetz und das deutsche Telemediengesetz berufen, die seiner Auffassung zufolge eine Anmeldung bei Facebook auch mit einem Pseudonym erlauben würden. Das Verwaltungsgericht in Schleswig-Holstein erklärte sein Urteil damit, dass bei Facebook Deutschland keine Daten verarbeitet würden und Weicherts gesetzliche Grundlagen somit nicht greifen würden.
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