09.08.2000, 23:08

Liane Dubowy

Gebühren für Internet-TV

Ein Vertreter des Bundesverbandes der Deutschen Industrie hat sich gegen Rundfunkgebühren für multimediafähige PCs ausgesprochen. Bundesfinanzminister Hans Eichel hatte am Wochenende gefordert, für solche Rechner eine Rundfunkgebührenpflicht einzuführen.
Ein Vertreter des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) hat sich gegen Rundfunkgebühren für multimediafähige PCs ausgesprochen. "Neue Abgaben für die Internetnutzung blockieren die Verbreitung der Informationstechniken", kommentierte Carsten Kreklau, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des BDI. Bundesfinanzminister Hans Eichel hatte in einem Interview mit Bild am Sonntag vorgeschlagen, die Rundfunkgebührenpflicht auch auf multimediafähige Computer auszudehnen. Sein Argument: die zunehmende Nutzung von Internet-TV und Radio auf Multimedia-PCs.
Eichel lasse damit erkennen, dass die Bundesregierung von der notwendigen Reform der Medienordnung weit entfernt sei, so der BDI. "Wenn jetzt nicht eingeschritten wird, erklären die Länder demnächst auch multimediafähige Handys zu Rundfunkgeräten", so Kreklau. Damit würde auch für WAP-Mobiltelefone eine Rundfunkgebühr fällig. Schon jetzt stoße Deutschland, mit dem Vorhaben, die Internetnutzung am Arbeitsplatz zu besteuern, im Ausland auf Unverständnis.
Die momentane Regelung verpflichtet alle Haushalte für Fernseher und Radiogeräte monatlich Rundfunkgebühren abzuführen. Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hat internetfähige PCs bis Ende 2003 von der Gebührenpflicht befreit: "um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern".
Wer eine TV- oder Radiokarte in seinen Rechner eingebaut hat, muss auch jetzt schon Gebühren zahlen. Das Gerät sei dann - unabhängig von einem Internetzugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, heißt es auf der Website der GEZ. Begründung: Die Karte sei ein Rundfunkempfangsteil und der damit ausgerüstete PC somit ein Rundfunkempfangsgerät. (PC-WELT, 09.08.2000, lmd)
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