06.02.2006, 11:42

Hans-Christian Dirscherl

Frankreich diskutiert Legalisierung von P2P-Börsen

Politiker und Medienexperten diskutieren schon länger den Gedanken, von jedem Internetnutzer zusätzlich zu den Kosten für den Internetanschluss und Provider noch einen Pauschalbetrag für den Download von urheberechtsgeschützten Inhalten zu kassieren. Frankreich treibt die Einführung einer solchen "Kulturflatrate" weiter voran – offensichtlich ohne Rücksicht auf Internetnutzer, die überhaupt keine Musik- und Filmdateien herunterladen.

Das Problem ist allseits bekannt: Das Internet ist trotz heftigen Widerstands der Film- und Musikindustrie immer noch ein Eldorado für Raubkopierer, P2P sei Dank. Um dem gegenzusteuern, gibt es vereinfacht gesagt zwei Möglichkeiten: Kopierschutz und Digital Rights Management zusammen mit repressiven Maßnahmen, die verbunden sind mit dem Aufspüren von unerlaubten Kopien und mit anschließender strafrechtlicher Verfolgung. Oder aber man legalisiert die Verbreitung von Kopien via Internet und kassiert dafür einen Pauschalbetrag von allen Nutzern – die so genannte Kulturflatrate.
Doch die Kulturflatrate ist äußerst umstritten. Nicht nur bei der Industrie, die dadurch eine Zunahme von Kopien im Internet und einen weiteren Rückgang bei den Einnahmen mit konventionellen Musikdatenträgern befürchtet. Sondern ganz besonders auch bei den Benutzern selbst. Denn eine Kulturflatrate bedeutet letztendlich, dass alle Internetnutzer – also auch solche, die überhaupt keine Lieder oder Videos herunterladen – die P2P-Poweruser subventionieren. Jeder Internetnutzer müsste zusätzlich zu den bereits bestehenden Kosten für Internetzugang und Provider noch zusätzlich die Kulturflatrate berappen.
Frankreich geht anscheinend genau diesen Weg. Bereits Ende Dezember hatte die französische Nationalversammlung erstmals für die legale Freigabe von P2P-Tauschbörsen gestimmt. Immerhin würde durch so ein Gesetz die Kriminalisierung vieler P2P-Nutzer vermieden werden. Die Benutzung von P2P-Tauschbörsen würde stressfreier für alle Interessierten.
Renaud Donnedieu de Vabres, Kultusminister von Frankreich, lässt das Thema eingehender im Parlament diskutieren. Dabei geht es um die wirtschaftlichen Folgen und um die Vereinbarkeit der französischen Vorlage mit den EU-Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. In trockenen Tüchern ist das Gesetz derzeit noch nicht, wie Ars Technica berichtet.
Den Befürwortern schwebt folgende Lösung des Tauschbörsen-Problems vor: Die Benutzung von P2P-Techniken zum Tauschen von Audio- und Videodateien wird legal. Dafür muss jeder Surfer pro Monat zirka fünf Euro Gebühr zusätzlich zu den bestehenden Kosten zahlen. Diese Kulturflatrate würde jeden Internetnutzer mit zusätzlich 60 Euro im Jahr belasten. Wer im Internet nur Informationen sucht und Nachrichten liest, in Foren diskutiert, Mails schreibt und vielleicht noch chattet, muss also 60 Euro ohne zusätzlichen Mehrwert abdrücken.
Inwieweit die Höhe der Abgabe von der Art des Internetzugangs (56K-Modem, Breitband) und dem gewählten Tarif (volumen- oder zeitabhängig, Flatrate) abhängig sein soll, geht aus dem Bericht nicht hervor. Ebenso müsste noch geklärt werden, wie die Einnahmen aufgeteilt werden, wie viel davon also tatsächlich bei den Künstlern landet und wie viel bei der Industrie. Zudem haben einmal eingeführte Abgaben die unangenehme Eigenschaft, ständig erhöht zu werden. Man denke hierbei nur einmal an die Mineralölsteuer oder die Mehrwertsteuer.
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