Filesharing
Abmahnkanzlei plant Porno-Pranger in Deutschland
Wer Pornos aus Filesharing-Börsen herunterlädt, kann seinen Namen vielleicht schon ab dem 1. September auf einer öffentlichen Liste im Internet nachlesen.
Als die Regensburger Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen (U + C) Ende 2010 rund 70.000 Abmahnungen im Wert von 90 Millionen Euro versteigerte, sorgte das für Aufsehen. Die Versteigerung zeigt nämlich, wie aus den Abmahnungen mittlerweile ein Geschäft geworden ist. Für den 1. September 2012 plant die Kanzlei nun einen weiteren Schritt, der erneut für Empörung sorgen dürfte. Die Anwälte wollen eine Liste mit gerichtlichen Gegnern im Internet veröffentlichen. U + C vertritt „überwiegend Pornofilmproduzenten“ (Süddeutsche). Wer sich also Filme wie „Sextape“ oder „Pure Lust“ via Filesharing-Dienst heruntergeladen und eine Abmahnung von Urmann + Collegen erhalten hat, könnte demnächst auf der Liste stehen.
Die Initiative AW3P sprach mit dem Geschäftsführer Rechtsanwalt Thomas Urmann. Im Interview bestreitet Urmann lediglich, dass der Schwerpunkt seiner Kanzlei auf Urheberverstößen in P2P-Netzwerken liegt und betont, dass man sich bei der Formulierung der Liste streng an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten werde. Ob die User mit vollständigem Klarnamen inklusive Adresse und Titel des heruntergeladenen Pornos genannt würden, lässt er offen. Vor einer Abmahnwelle gegen seine Kanzlei habe er keine Angst. Urmann wähnt sich bei der Veröffentlichung der Liste im Recht.
Das Wochenblatt will aus Kreisen der Kanzlei erfahren haben, dass man mehr als 150.000 Namen von Abgemahnten veröffentlichen wolle. Jede Woche sollen angeblich Abmahnungen wäschekörbeweise aus der Kanzlei verschickt werden. Zunächste wolle man heikle Fälle veröffentlichen – Abgemahnte, die nicht zahlen wollen. Angeblich seien unter den Zahlungsverweigerern auch Pfarrämter und Polizeistationen. Das Wochenblatt schreibt, der Titel des Pornos soll zunächst nicht neben dem Namen veröffentlicht werden.
Die Initiative AW3P sprach mit dem Geschäftsführer Rechtsanwalt Thomas Urmann. Im Interview bestreitet Urmann lediglich, dass der Schwerpunkt seiner Kanzlei auf Urheberverstößen in P2P-Netzwerken liegt und betont, dass man sich bei der Formulierung der Liste streng an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten werde. Ob die User mit vollständigem Klarnamen inklusive Adresse und Titel des heruntergeladenen Pornos genannt würden, lässt er offen. Vor einer Abmahnwelle gegen seine Kanzlei habe er keine Angst. Urmann wähnt sich bei der Veröffentlichung der Liste im Recht.
Das Wochenblatt will aus Kreisen der Kanzlei erfahren haben, dass man mehr als 150.000 Namen von Abgemahnten veröffentlichen wolle. Jede Woche sollen angeblich Abmahnungen wäschekörbeweise aus der Kanzlei verschickt werden. Zunächste wolle man heikle Fälle veröffentlichen – Abgemahnte, die nicht zahlen wollen. Angeblich seien unter den Zahlungsverweigerern auch Pfarrämter und Polizeistationen. Das Wochenblatt schreibt, der Titel des Pornos soll zunächst nicht neben dem Namen veröffentlicht werden.
Ist die Liste nur eine Drohgebärde um Abgemahnte zum Zahlen zu zwingen? Oder kommt die Liste wirklich? Was glauben Sie?

20.08.12
Ich bin zwar kein Jurist, aber für mich würde das den Tatbestand der Erpressung erfüllen. Das ist doch das Selbe, als wenn ich meinem Nachbarn sage "Zahle 100 , oder ich zeige deiner Frau die Fotos vom letzten Barbesuch."
Eigentlich schade, dass ich nicht zu deren Kundenkreis gehöre - ich würde die wegen Erpressung anzeigen oder verklagen, oder was auch immer...
Antwort schreiben
20.08.12
Antwort schreiben
20.08.12
Antwort schreiben
20.08.12
Es sind doch schon Verbraucher verurteilt worden die nachweislich an den angegeben Zeitpunkten des Vergehens nicht zu Hause und nicht am PC waren, auch sonst niemand zugang zum PC hatte. Solche Fälle sind auch schon zur genüge im Fernsehen public gemacht worden, hat sich was geändert? NEIN
Soviel zur Rechtsprechung
Antwort schreiben
20.08.12
Es gab schon einmal so einen Abmahnanwalt, der schließlich selbst im Knast landete und sich dort umbrachte. In diesem Fall empfehle ich das zur Nachahmung.
Leider haben wir in Deutschland so ein Sch...-Recht, das Abmahnungen zulässt. In anderen Ländern gibt es das nicht. In Österreich wäre damit z.B. der Tatbestand "Geschäftsführung ohne Auftrag" erfüllt. Nur in Deutschland gibt es diesen Schwachsinn, und ich kann mir nicht so recht erklären, warum der Gesetzgeber dies hier ausdrücklich erlaubt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Ertäge aus erfolgreichen Abmahnungen korrekt versteuert werden. Wenn einer Abmahungen im Wert von 90 Mio. verschickt, dann sollte das Finanzamt einmal genauer hinschauen. Aber die haben wahrscheinlich genauso Angst vor diesen ***.
Antwort schreiben
20.08.12
dann geht dir ein Licht auf
Keine krähe hackt der anderen ein auge raus
Antwort schreiben
20.08.12
Schön wäre wenn...
jeder wüsste, dass jeder "es" auch tut. Dann bräuchte keiner den Anwalt bezahlen und man könnte sich (dank der generierten Adressdaten!) auch mal persönlich treffen, um entsptrechendes Material zu tauschen.
Geht sicher viel schneller als übers Internet und man findet leichter Gleichgesinnte.
Also: immer drauf auf die Liste, Leute... :)
Antwort schreiben
20.08.12
Wie schön, dass diese Abmahnanwälte immer wieder die bürgerfreundliche Gesetzgebung unserer Lobbyisten-Politiker aufzeigen und damit erinnern, wie diese bei der nächsten Auftragsvergabe (Wahl) abzumahnen sind!
Antwort schreiben
20.08.12
Um es mal auf den Punkt zu bringen:
Von einer "RECHTS"ANWALTSKANZLEI im Sinne des Wortes kann doch wohl keine Rede sein! Dieses Unternehmen ist, wenn es derartige Maßnahmen zwecks eigener Bereicherung durchführen würde, durchaus als unseriös und eben dann als kriminell zu bezeichnen!
Fakt:
§ 253
Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.
Der Betreff "Unrecht" in diesem Gesetz ist erst allerdings schon dann gegeben, soweit kein deutsches Gericht im finalen Richterspruch ein Gesetzesverstoß im Titel festgestellt hat!
Der Tatbestand der Erpressung ist in der Form des Versuches ja strafbar und ein Offizialvergehen, von Amts wegen eine zu verfolgende strafbare Handlung.
Das OL Rostock hat in Anlehnung hier ein interessantes Urteil veröffentlicht:
LG Rostock, 23.01.2009 - 19 KLs 5/08
Im o.a. Fallbeispiel hat auch das BGH in reichlich Urteilen zugunsten der Geschädigten entschieden. Es ist ja eindeutig zu erklären, dass es sich bei einer Anwaltskanzlei, welche sich dieser ominösen, kriminellen Methoden bedienen würde, nicht nur um eine einzige, sondern mehreren Personen handeln dürfte! Damit liegt die Strafandrohung nicht unter einem Jahr und es handelt sich damit um ein Verbrechen gem. § 253 Abs. 4!
"Rechts"anwälte dieser Coleur sollten sich gut überlegen, was sie mit ihren noch geplanten Handlungen vollbringen möchten, denn bei vollendeten Gesetzesverstößen helfen auch keine Millionen, sondern nur noch die JVA! DAS gilt auch für diese Menschen!
.....in diesem Sinne!
Antwort schreiben
20.08.12
Gruss
Antwort schreiben
20.08.12
Ro
Antwort schreiben
20.08.12
Ich frage mich wie die zu den Daten kamen, bestimmt nicht auf dem legalen wege, also mit verbotenen Programme usw. auch das ist ein straftatbestand, man kann nicht straffällig werden um andere in den dreck zu ziehen, bzw. eine straftat vorwerfen, daß hier die staatanwaltschaft nicht sofort im öffendlichen interesse eine ermittlung durchführt wundert mich, den hier ist ja die öffentlichkeit betroffen....
Armes Deutschland, wenn Juristen schon mit Absolutismus durch die welt ziehen...
Antwort schreiben
20.08.12
Wer ein Leben zerstört, muss sich nicht wundern, wenn sein Leben ebenfalls zerstört wird. Ich glaube, es dauert nicht mehr lange, dass einer, in dessen Leben durch solche Verbrechen (und das soll auch noch legal sein!) so massiv eingegriffen wird, das "Recht" selbst in die Hand nimmt und mit den gleichen "tödlichen" Mitteln zurück schlägt.
Jeder, der andere so massiv schädigt und aus reiner Geldgier handelt, muss sich nicht wundern, wenn jemand nach der Bibel handelt: Auge um Auge, Zahl um Zahn!
Antwort schreiben
21.08.12
Ersten ist so ein Pranger verfassunsgwidrig und strafbar! Da gibt es nichts zu diskutieren!
Zweitens ist bekannt, daß die große Mehrzahl der Pornos nur produziert werden, um durch Abmahnung Geld zu verdienen, denn kein vernünftiger Mensch gibt Geld für so einen Scheißdreck aus!
Drittens sollten diese "Anwälte" (eine Schande für unseren Berufstand!!) sich bewusst sein, daß sie Ziel einer Facebook-Party unter dem Titel: Try out our new baseballracs" werden, sollten sie das Vorhaben umsetzen!
Nav.
Antwort schreiben
21.08.12
Cooool, jetzt haben wir auch noch nen Anwalt hier.
Eins vorab: Ich halte das Vorhaben auch für rechtswidrig, aber gibt es da wirklich nichts zu diskutieren? Lieber Herr Rechtsanwalt, lass dir mal den Beschluss des BVG vom 12.12.07 zu 1 BvR 1625/06 vorlegen.
Ähmm, das könnte jetzt schon ne versuchte Nötigung sein, wenn man böse subsumiert. Warum sagt dir das niemand? Ist die Bürovorsteherin in Urlaub auf Malle?
Antwort schreiben
21.08.12
Ähem, es gibt auch andere.
Ansonsten hätte diese "Industrie" keinen Umsatz.
Antwort schreiben
21.08.12
btw: wenn "(eine Schande für unseren Berufstand!!)" wirklich zutrifft, wundert mich gar nix mehr ... :D
Antwort schreiben
21.08.12
Antwort schreiben
21.08.12
http://www.urmann.com/gegnerliste.htm
Antwort schreiben
21.08.12
Falsch! Muß richtig heißen: Diesen Rechtsanwälten gehört die Zulassung zum Vögeln entzogen!
Schönen Tag und gut schwitzen.
______
Es ist kein Zeichen von Gesundheit, optimal an eine offensichlich kranke Gesellschaft angepasst zu sein.
Antwort schreiben
22.08.12
Im alten Rom hatte ein Senator die Idee, alle Sklaven mit einer weißen Armbinde zu kennzeichnen, um sie besser erkennen zu können. Ein weiser Senator stoppte jedoch diesen Vorschlag mit den Worten: Nein, wenn sie (die Sklaven) erkennen, wie viele sie sind, haben wir bald einen Aufstand.
Nur zu, liebe "Anwälte" ...
Antwort schreiben
22.08.12
Antwort schreiben
25.08.12
Das Schweine im Dreck suhlen und warum Wildschweine dann mit dem Dreck nachher mahlen, dient ihrer Reinlichkeit.
Wenn Anwälte..... dient das wohl nicht ihrer Reinlichkeit,...
Zu Berufsehre findet sich interessanter Weise im Internet nur etwas von einem Zahnarzt (http://www.azubizz.de/wissen/arbeitsvorbereitung/artikulation/berufsehre), jedoch nicht von einem Anwalt oder einer Anwaltskanzlei, was das wohl für Gründe haben wird ?! Naja, vielleicht muss man einfach länger suchen....
Schade eigentlich !
Antwort schreiben
25.08.12
Antwort schreiben