02.03.2010, 11:42

Benjamin Schischka

Verfassungsgericht

Fazit: Was sich konkret ändert

Zwar wird es die Vorratsdatenspeicherung auch weiterhin in Deutschland geben - das Verfassungsgericht betonte, die zugrunde liegende europäische Richtlinie nicht anfechten zu wollen - allerdings mit Einschränkungen.
  • Um Datenmissbrauch vorzubeugen, soll mehr Gewicht auf die Sicherheit der Daten gelegt werden. Die technische Umsetzung überlassen die Richter dem Staat, machen aber zur Bedingung, dass sich dieser selbst darum kümmern soll und nicht die Telekommunikationsanbieter damit beauftragt.
  • Auf die Daten dürfe nur zugegriffen werden bei "Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr". Für einige Bereiche, etwa kirchliche Seelsorge, sind Ausnahmeregelungen geplant.
  • Die Richter fordern, dass der Staat der Angst vor der Datenspeicherung durch Transparenz entgegentritt. Eine Verwendung gespeicherter Daten ohne das Wissen des Betroffenen ist nur in absoluten Ausnahmen gestattet.
  • Grundsätzlich sollen Richter über Übermittlung und Nutzung gespeicherter Daten entscheiden und Betroffenen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, sich vor Gericht gegen Übermittlung und Nutzung zu Wehr zu setzen, sogar im Nachhinein.
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