Nutzer können Erwähnung in Sponsored Stories künftig verhindern
Der Verwendung persönlicher Daten für gezielte Werbeanzeigen auf Facebook kann in Zukunft widersprochen werden.
In einer Sammelklage konnte durchgesetzt werden, dass Facebook seinen Nutzern eine Möglichkeit bieten muss, um nicht mehr in „Sponsored Stories“ als Werbeträger aufzutauchen. Sobald bestimmte Äußerungen eines Facebook-Mitglieds als Werbebeitrag vermarktet werden sollen, muss der Betreiber dies künftig deutlich mitteilen. Diese Regelung könnte große Wellen nach sich ziehen, da dieses Werbeformat als besonders lukrativ für Facebook angesehen wird.
Wenn Nutzer auf Facebook bislang eine bestimmte Marke oder das Produkt eines Herstellers mit einer „Gefällt-mir“-Meldung markierten, durften diese Einträge unter Einbeziehung des Namens und Fotos des Mitglieds bei dessen Freunden als Werbekampagne verwendet werden.
Hier muss Facebook als Resultat auf die gerichtliche Einigung künftig Kontroll-Mechanismen für seine Nutzer anbieten, die diese Verwendung einschränken. Zusätzlich wird eine Änderung der Nutzungsbedingungen nötig, die auf die Verwendung persönlicher Daten für Werbezwecke hinweist.
Wenn Nutzer auf Facebook bislang eine bestimmte Marke oder das Produkt eines Herstellers mit einer „Gefällt-mir“-Meldung markierten, durften diese Einträge unter Einbeziehung des Namens und Fotos des Mitglieds bei dessen Freunden als Werbekampagne verwendet werden.
Hier muss Facebook als Resultat auf die gerichtliche Einigung künftig Kontroll-Mechanismen für seine Nutzer anbieten, die diese Verwendung einschränken. Zusätzlich wird eine Änderung der Nutzungsbedingungen nötig, die auf die Verwendung persönlicher Daten für Werbezwecke hinweist.
Soziales Marketing: So funktioniert Facebook-Werbung für Unternehmen
Für die Umsetzungen der gerichtlichen Forderungen stehen Facebook maximal sechs Monate zur Verfügung. Die Auswirkungen dieser Entscheidungen dürften sich zudem negativ auf die künftige Vermarktung und damit auch die Einnahmen des sozialen Netzwerks auswirken.
Für die Umsetzungen der gerichtlichen Forderungen stehen Facebook maximal sechs Monate zur Verfügung. Die Auswirkungen dieser Entscheidungen dürften sich zudem negativ auf die künftige Vermarktung und damit auch die Einnahmen des sozialen Netzwerks auswirken.

25.06.12
Die erlauben sich zunächst ALLES, durch die Klagen und durch die Gerichte wird das Geschäftsmodell zögerlich auf ein einigermaßen erträgliches Maß eingeschränkt.
Wirklich korrekt wäre, wenn zunächst ALLE Optionen gesperrt sind und Schritt für Schritt vom User erlaubt werden, wobei bei JEDER EINZELNEN Erlaubnis eine Warnung über die Folgen dieser Freigabe eingeblendet wird.
Besonders schlimm finde ich beispielsweise, daß Partyeinladungen entweder
--- durch Blödheit sich an alle user wendet oder
--- durch Gemeinheit alle betreffen kann, obwohl man nicht selbst der Einladende ist, sondern einem Anderen schädigen will.
Antwort schreiben
25.06.12
Antwort schreiben
25.06.12
"Gefällt mir"
könnte ich da jetzt theoretisch anklicken.
Antwort schreiben
25.06.12
Ja ..leider Berlin / Brandenburg ... Die haben jetzt 6 Wochen Schulfrei .....
Antwort schreiben
25.06.12
Das verstehe ich jetzt nicht! ;)
Antwort schreiben