24.01.2012, 19:05

Michael Söldner

Europäischer Gerichtshof

Datenschützer klagen gegen Vorratsdatenspeicherung

©europa.eu

Mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wollen Datenschützer künftig die Protokollierung der Netzkommunikation mit Computern der deutschen Bundesbehörden unterbinden.
Der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) muss die seit 2009 geltende Regelung überprüfen, nach der jeder Zugriff auf die Internetseiten des Bundes im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung mitgeloggt werden darf. Gegen die als "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" bezeichnete Verordnung wurde nun vom Datenschützer Patrick Breyer sowie vom Bundestagsabgeordneten der Grünen Wolfgang Wieland eine Beschwerde in Straßburg eingelegt.

Hauptgrund für die Kritik ist die generelle Überwachung von Bürgern, die per E-Mail mit Beamten oder Bundestagsabgeordneten in Kontakt treten. Diese Anfragen werden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aufgezeichnet und gespeichert. Ebenso wird auch die Nutzung von Internetseiten der Bundesbehörden überwacht.
Ursprünglich sollte mit dem BSI-Gesetz eine Bekämpfung von IT-Angriffen gegen Internetangebote des Bundes ermöglicht werden. Wieland unterstellt den Behörden jedoch das Anlegen einer „grenzenlosen Vorratsdatensammlung“, vor der die Bürger geschützt werden müssten. Die Kläger hoffen nun darauf, dass sich die deutsche Verordnung nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinen lässt.
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