Anwalt warnt
Erste Abmahnung wegen Vorschau-Bild auf Facebook
Laut dem Rechtsanwalt Christian Solmecke ist nun erstmalig ein Betreiber einer Facebook-Seite wegen eines Vorschau-Bildes abgemahnt worden. Solmecke gibt auch Tipps, wie man sich vor solchen Abmahnungen schützen kann.
"Der Betreiber einer gewerblichen Facebook-Seite soll 1.800 Euro bezahlen, weil er in der Vorschau eines geteilten Links ein urheberrechtlich geschütztes Bild zeigt", berichtet Christian Solmecke, Rechtsanwalt bei der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke. Immer öfter werden, so Solmecke, Facebook-Nutzer abgemahnt. Bei gewerblichen Facebook-Seiten gehe es dabei oft um ein fehlendes Impressum. Immer häufiger seien aber auch Abmahnungen wegen des Urheberrechts an einem eingebundenen Bild.
Solmecke: "Im April 2012 kam es zu einer ersten Abmahnung wegen einem Foto, das ein Außenstehender auf dem Profil einer Facebook-Seite veröffentlicht hat. Der aktuelle Fall wirkt noch spektakulärer, weil er im Grunde jeden einzelnen Facebook-Anwender betrifft. Es geht um das Vorschaubild, das passend zu einem gesetzten Link auf den Facebook-Seiten angezeigt wird."
Im betreffenden Fall habe ein gewerblicher Facebook-Nutzer in seiner Chronik einen Link inklusive dem automatisch angebotenen Vorschau-Bild geteilt. Das dabei geteilte Vorschau-Bild stammte von einer freiberuflichen Fotografin, weswegen eine Berliner Kanzlei den Betreiber der Facebook-Seite eine Abmahnung schickte. In dieser Abmahnung wurde der Betreiber der Facebook-Seite zur Entfernung des Bildes, der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Zahlung von 1800 Euro für Schadensersatz und Abmahnkosten-Erstattung aufgefordert.
Solmecke hält die Abmahnkosten im betreffenden Fall "persönlich für viel zu hoch" und weist aber auch darauf hin, dass Facebook kein rechtsfreier Raum sei und sich die Nutzer von Facebook vor solchen Abmahnungen schützen können, wenn sie auf die Einhaltung der Urheberrechte achten. Solmecke warnt: " Ich vertrete schon lange die Auffassung, dass die Vorschau-Bilder auf Facebook ein großes Abmahnpotenzial beinhalten. Hintergrund ist folgender: Für eine Urheberrechtsverletzung kommt es nicht darauf an, wo ein Bild physikalisch liegt oder wer es hochgeladen hat, sondern nur, wer es in seine Seite eingebunden hat. Und bei Facebook ist es nun einmal so, dass alleine durch das Setzen eines Links Vorschaubilder auf das Facebook-Profil eingebunden werden."
Solmecke fügt hinzu, dass Facebook-Abmahnungen noch recht selten seien, weil nur die wenigsten Anwender öffentliche Facebook-Profile nutzen und damit die Rechteinhaber nicht in die Profile dieser Nutzer schauen können.
Ein anderer Sachverhalt sei, so fügt der Rechtsanwalt Solmecke hinzu, wenn Homepage-Betreiber einen Teilen-Knopf auf ihrer Seite anbieten. "Dann möchten sie in aller Deutlichkeit, dass ihre Web-Seite mit der vollen Funktionalität geteilt wird - dann dürfte es auch rechtmäßig sein, wenn Vorschaubilder passend zum gesetzten Link angezeigt werden", so der Anwalt. Facebook-Nutzer, die auf Nummer sicher gehen wollen, wird empfohlen, die Vorschaubilder-Funktion abzuschalten.
Folgende Tipps gibt Rechtsanwalt Christian Solmecke an Facebook-Nutzer, um sich vor solchen Abmahnungen zu schützen:
1. Den eigenen Facebook-Account nur für Freunde zugänglich machen. So sind die Leser bekannt und Außenstehende haben keine Möglichkeit, das Abmahnpotenzial eines Facebook-Auftrittes zu prüfen.
2. Beim Anbieten von fremden Links stets auf die Vorschau-Bilder verzichten.
3. Generell am besten immer nur eigene Texte, Fotos und Videos anbieten.
4. Wenn fremde Inhalte gepostet werden, dann immer nur mit schriftlicher Erlaubnis und deutlicher Quellenangabe.
5. Lieber einmal auf einen Post verzichten, wenn die Rechtslage der Inhalte nicht klar ist.
2. Beim Anbieten von fremden Links stets auf die Vorschau-Bilder verzichten.
3. Generell am besten immer nur eigene Texte, Fotos und Videos anbieten.
4. Wenn fremde Inhalte gepostet werden, dann immer nur mit schriftlicher Erlaubnis und deutlicher Quellenangabe.
5. Lieber einmal auf einen Post verzichten, wenn die Rechtslage der Inhalte nicht klar ist.

05.01.13
Also ich finde man sollte diesen Abmahnanwälten endlich das Handwerk legen, weil es kann nicht sein, das man sich durch kleine Fehler an anderen Menschen so bereichert. Wer meint, das man sich so mit seinem Lebensunterhalt verdienen sollte und dabei ein Luxusleben führt, für solche Menschen wäre es besser, wenn man diese ein Leben lang Harz-IV bezahlt, weil dadurch würden diese der Gemeinschaft wenigstens nicht mehr schädigen.
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05.01.13
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05.01.13
Also ich habe auch was gegen die unerlaubte Nutzung von Bilder, ...
Was mich nur stört, das die Anwälte daraus ein Geschäftsmodel gemacht haben und wie man nun in Bayern sehen konnte, das sich dort jemand das Wort Weltuntergang patentieren konnte und somit jeden abmahnen konnte.
Das stört mich. Während in China das Urheberrecht keine Rolle spielt. Dort werden ganze Industriemaschinen nachgemacht und in den Anleitungen dazu steht, das wenn der Hersteller (dieser Nachbebauten Maschine) das gewünschte Ersatzteil nicht liefern kann, man das Ersatzteil beim europäischen Orginalhersteller kaufen kann.
Oder wie ist dieser Kim Schmitz, welcher davon ein Vermögen machte, weil dieser in Neuseeland Filme illegal vertrieben hat.
Auch das sich Facebook rausreden kann, weil diese ja nur die Plattform stellt. Nun ich finde wenn hier einer zuerst abgemahnt müsste, dann wäre es Facebook gewesen.
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05.01.13
... dann darf man so etwas nicht im Internet veröffentlichen.
Oder man muss es so sichern, dass eine unerlaubte Nutzung nicht möglich ist.
Warum nur werden immer die Anderen
für die eigenen Fehler verantwortlich gemacht.
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05.01.13
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05.01.13
[COLOR=Silver]Urheberrecht.[/COLOR]
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05.01.13
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05.01.13
Doch, ein Link zur Definition.
Du darfst dir die üblichen "Lieblingsbilder" anschauen, verwenden eingeschränkt... einen Smiley dazu erspare ich mir...;)
Nur veröffentlichen darfst du sie nicht!
Gruß kingjon
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06.01.13
Daher bei einer Abmahnung sollte es nicht mehr so sein, dass der Abmahner Geld verlangt und man dagegen klagen muss, wenn man nicht zahlen will, sondern so, dass die Abmahnung eine reine Warnung ist und wenn jemand seine Anwaltskosten zurück haben will, muss er vor Gericht ziehen. Übrigens ist das in fast allen Ländern so, das deutsche Abmahnrecht stellt da eine ziemliche Ausnahme dar.
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06.01.13
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06.01.13
Du hast schon mal eine Abmahnung verschickt? Wenn ja wüsstest du, dass erst mal der Geschädigte sämtliche Anwalts- und Gerichtkosten vorfinanzieren muss. Erst wenn die Rechtsverletzung zugegeben oder per Verfahren bestätigt ist, kann man sich als Geschädigter seine Kosten zurück holen. Die Kosten selbst ergeben sich aus dem Streitwert und der Gebührenordnung für Anwälte. Verdienen tun an einem solchen Verfahren letztlich nur die Anwälte. Als Geschädigter hat man gar nichts, außer Ärger, Aufwand und Kosten.
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06.01.13
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06.01.13
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07.01.13
Interessanter wäre doch, ob sie Internetseiten betreiben. Falls die nicht konform sind, könnte man ja mal den Konkurrenzkanzleien einen Tipp geben. :)
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07.01.13
Diese Vermutung scheint naheliegend zu sein. Bestes Beispiel dafür ist ein Anwalt, der auch gelegentlich Artikel in der PC-Welt veröffentlicht(e). Entgegen seiner Selbstdarstellung in der PC-Welt, er würde nur Firmen abmahnen, flatterte einem 14-jährigen Betreiber einer privaten Internetseite von genau diesem Anwalt eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerb ins Haus, in der er behauptete, einen gewerblichen Klienten zu vertreten, den der junge Bursche angeblich schädigen soll. Recherchierte man einmal nach dem "Klienten", so war dieser einfach nirgends zu finden; in keinem Telefonbuch, kein Online-Shop - nichts, nicht einmal der Hauch eines Hinweises. Ein Schelm, der da Böses vermutet ...
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07.01.13
IMO muss der Anwalt eine unterschriebene Vollmacht seines Klienten für den konkreten Fall vorweisen können. Ansonsten ist das Ganze hinfällig.
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07.01.13
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07.01.13
Müssen muss es nicht und tun tut es in der Regel auch nicht.
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07.01.13
Ist aber schon sehr arrogant anzunehmen die Leute glauben einem nur weil man Anwalt ist.
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07.01.13
Nö. Das erste was du als Anwalt lernst: jede Information kann gegen dich verwendet werden, also behalte sie für dich, so lange es geht.
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08.01.13
Vergiss es. Das wird nicht passieren.
PS: - die 10 Minuten sind geknackt...
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08.01.13
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08.01.13
mMn sollte die Zustellung per e-Mail überhaupt unwirksam werden, da man z.B. den Absender einer e-Mail leicht fälschen kann.
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08.01.13
Damit hätte also das Verweigern oder Ignorieren von Post automatisch aufschiebende Wirkung. Dann mach dich mal frisch, wenn du selbst dein Recht durchsetzen willst.
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08.01.13
Ja, aber im Moment ist es ja so, dass man auf unberechtigte Anforderungen, die z.B. im urheberrechtlichen Bereich wohl massenhaft verschickt werden, reagieren muss, wenn man keine einstweilige Verfügung will...
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08.01.13
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