Ob die Ebayer, die bereits ihre Ware bezahlt, aber noch nicht erhalten haben, entschädigt werden, ist ungewiss, aber eher unwahrscheinlich. Kunden, die einen höheren Betrag gezahlt haben, sollten sich aber zumindest mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen und ihren Schaden dennoch aktenkundig machen.
Erfolgversprechender scheint es jedoch, den Ebay-Käuferschutz in Anspruch zu nehmen. Dieser haftet (bei einer Selbstbeteiligung von 50 Euro) mit einer Summe bis zu 200 Euro und wird nach Angaben der Ebay-Pressestelle einen Teil des entstandenen Schadens tragen müssen. Die vielen Käufer von Einzelteilen unter 50 Euro gehen aber aller Wahrscheinlichkeit nach leer aus. Angeboten wurden aber auch zahlreiche Komplett-PCs und Aufrüstsätze in Wert zwischen 200 und 800 Euro. Hier lohnt sich der Aufwand sicherlich. Hätte Boardbroker übrigens Zahlung per Paypal angeboten – offenbar war dies nicht der Fall, würde die Haftung für auf diesem Weg bezahlte Artikel sogar bei maximal 400 Euro ohne Selbstbeteiligung liegen. Dann hätten auch die Käufer von Einzelkomponenten eine Chance auf Entschädigung.
Wer defekte Ware zur Reparatur an Boardbroker geschickt hat, kann dagegen aufatmen. Diese gehört rein rechtlich nicht zur Insolvenzmasse und wird folglich – sofern auffindbar – zurück gegeben.
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