25.08.2003, 13:31

Hans-Christian Dirscherl

Dialer-Opfer siegt gegen Nummernbetreiber

Im Oktober 2002 flatterte eine Mail mit einem Dialer in den Briefkasten eines Mitarbeiters des Bundeswirtschaftsministeriums. Am 23. Oktober folgte prompt die Rechnung der Deutschen Telekom: 47,44 Euro sollte der Betroffene löhnen. Doch der wehrte sich verbissen und zwang die Telekom samt Dialerbetreiber zur Aufgabe.
Im Oktober 2002 flatterte eine Mail mit einem Dialer in den Briefkasten eines Mitarbeiters des Bundeswirtschaftsministeriums. Am 23. Oktober folgte prompt die Rechnung der Deutschen Telekom: 47,44 Euro sollte der Betroffene löhnen. Doch der wehrte sich verbissen und zwang die Telekom samt Dialerbetreiber zur Aufgabe - er muss die Rechnung nicht bezahlen, wie Dialerschutz.de berichtet.
Bei der Mail handelte es sich um eine vermeintliche virtuelle Grußkarte, die im Rahmen einer großangelegten Spam-Aktion zu Hunderttausenden verschickt wurde. Als der Ministeriums-Mitarbeiter seine Telefon-Rechnung sah, forschte er nach und wurde schnell fündig. Seine Tochter war auf die Grußkarten-Mail mit dem 0190-Dialer hereingefallen. Doch da waren Dialerbetreiber Interfun und Deutschen Telekom an den Falschen geraten. Der Betroffene widersprach zunächst der Forderung der Deutschen Telekom. Als das Unternehmen auf seiner Forderung beharrte, erstattete der Jurist Strafanzeige wegen Geldwäsche gegen die Verantwortlichen der Deutschen Telekom AG bei der Staatsanwaltschaft Bonn. Die Telekom zeigte sich von dem Widerstand beeindruckt und akzeptierte die Aufrechnung der 47,44 Euro mit einer späteren Telefonrechnung.
Damit war für das Dialer-Opfer die Sache aber nicht erledigt, jetzt nahm er sich die Nummernbetreiber Deutsche Telefon und Marketing Services AG (dtms) und dessen Inkassounternehmen Nexnet vor. Die üblichen Standardbriefe der Unternehmen beantwortete er mit ausgefeilten juristischen Schreiben. So verweigerte der Jurist zum Beispiel die Bezahlung einer Gebühr für die Aufschlüsselung der Verbindungsdaten, die Nexnet damals forderte. Außerdem fragte der Betroffene beim Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten nach, ob Nexnet überhaupt eine Inkasso-Erlaubnis habe. Prompt kam die Antwort: Nein, Nexnet habe eine solche gar nicht. Daraufhin wurde die Staatsanwaltschaft Berlin eingeschaltet wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz.
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