Staatlich sanktionierte Schnüffelei
GEZ fordert Begründung bei Auszug aus Wohnung
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) will künftig mehr von Mietern wissen, als Datenschützern lieb ist. Unter anderem will die GEZ die Gründe für einen Umzug wissen.
Schon vergangenes Jahr wurde die neue GEZ-Pauschale für 2013 beschlossen: Ab dann zahlt jeder Haushalt eine feste Pauschale. Für Privatleute hat die Änderung Vor- und Nachteile; für die GEZ dürfte sie eine Einnahme-Steigerung bedeuten.
Die Änderungen werden im fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge beschlossen. Besagter Vertrag enthält aber auch einige Stellen, die bei Datenschützern für Kopfschütteln sorgen. In Paragraph 9 heißt es etwa, dass die GEZ beim Hauseigentümer Auskunft über den Mieter einholen darf, wenn gewisse Daten der GEZ nicht vorliegen. Diese Daten sind Vor- und Nachname, frühere Namen, Geburtstag, Anschrift und Angaben zur Lage der Wohnung, letzte gemeldete Anschrift, Beginn des Mietsverhältnisses, beitragspflichtige Kraftfahrzeuge und mehr. Dem WAZ-Portal Der Westen sagt „Haus & Grund“-Geschäftsführer Stefan Walter: „hier wird der Eigentümer zu einem halbstaatlichen Gebühreneintreiber“.
Bei der Abmeldung – etwa beim Auszug aus der Wohnung – fordert die GEZ eine Begründung. Auf Verlangen soll dieser „begründete Lebenssachverhalt“ (O-Ton Vertrag) sogar vom Mieter nachgewiesen werden. „Das geht die GEZ gar nichts an“ sagt Bettina Gayk, Pressesprecherin des LDI (Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW) gegenüber Der Westen.
Der Staatsvertrag kommt aber nur zustande, wenn alle Bundesländer zustimmen. Sechs sollen bereits Ja zum Vertrag gesagt haben. Bleiben noch zehn Stimmen.
Interessant: Gegenüber dem WAZ-Portal wollte die GEZ die umstrittenen Paragraphen nicht kommentieren. „Die GEZ erteilt Auskunft ausschließlich zum Thema ,Einzug der Rundfunkgebühren’“, soll GEZ-Sprecherin Nicole Hurst gesagt haben.
Was sagen Sie zu den Bedenken der Datenschützer? Stimmen Sie zu? Oder muss die GEZ wirklich so viel über mich wissen? Sagen Sie uns Ihre Meinung im Kommentarfeld unter diesem Artikel!



12.08.11
Was geht es die GEZ an, warum ich ausziehe (hab ich derzeit nicht vor)? Dass muss sie nun wirklich nicht wissen. Würde von der GEZ mal wissen wollen, wozu das relevant sein soll!
Gruß
Nevok
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12.08.11
Für die nicht, für irgend wen anderen schon. Eine denkbare Salamischeibchentaktik: jede (halb-)staatliche Organisation stellt auch nur eine Frage, die eigentlich nicht in ihr Ressort gehört, und schon hat man ein Profil zusammen.
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12.08.11
Meiner Ansicht ist die pauschale GEZ Geb. eine Steuer. Die Gesetzeshoheit liegt dabei nicht bei den Ländern und ist somit verfassungswidrig.
Also klagt gegen die GEZ.
Habe ich auch schon gemacht. Der Streitwert ist 300 (!), Gerichtskosten sind 75 , davon wird ein Teil erlassen, wenn man die Klage zurückzieht. Das beste ist dabei, dass die GEZ bzw. die Rundfunkanstalten sich selber verteidigen. D.h. es fallen nur Auslagen in Höhe von 20 an.
Also alles in allem ein kleines Risiko. Und je mehr dagegen klagen, desto besser.
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12.08.11
Darüber kann man trefflich streiten. Man kann genauso gut den Standpunkt vertreten, dass die Abgabe zweckgebunden und damit ein Beitrag sei. Ich tendiere auch zur Steuer, aber die Abgrenzung ist nicht ganz einfach.
Zitat: Garum
Das halte ich nur dann für sinnvoll, wenn es über Verbraucherorganisationen etc. Muster gibt. Oder wenn man sich einer Klage anschließen kann. Es ist für einen Laien nicht unbedingt trivial, eine schlüssige Klageschrift mit richtigem Antrag zu verfassen.
Ich persönlich halte die Neuregelung für gerechter als die bisherige Regelung. Ich möchte aus grundsätzlichen Gründen auch nicht nur bezahltes und/oder werbefinanziertes Privatfernsehen haben, was mit der Qualität des öffentlich-rechtlichen Kukident-Fernsehens nichts zu tun hat.
edit
Ach ja, zur eigentlichen Frage: Die GEZ geht überhaupt nichts an, ob und warum ich umziehe. Allerdings gibt der Bericht über die Motive und den Zusammenhang nicht viel her.
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12.08.11
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12.08.11
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12.08.11
http://de.wikipedia.org/wiki/Feudalismus
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12.08.11
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12.08.11
Wenn es soweit ist, werde ich in jedem Fall vor´s Bundesverfassungsgericht gehen!
Beamte dürfen ja wohl nichts annehmen, noch nicht mal Vernunft!
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12.08.11
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12.08.11
Vom Vermieter wollen sie auch Infos einholen, zb. KFZ und weiteres - was da wohl so alles abgefragt wird?
Die perfektionieren ihre Bespitzelung zwecks Geldeintreibung in höchster Qualität.
Gruß kingjon
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12.08.11
Die Briefe wandern direkt ins Altpapier.
Bei so viel Dreistigkeit überlege ich langsam wirklich, ob ich mich nicht einfach abmelde und die Zahlungen einstelle. Als Grund kann ich ja "übertriebene Verschwendung meiner Gebühren" angeben. ;)
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12.08.11
einigen wir uns: sie ist Schrott udn Sch****
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12.08.11
Willst wohl auch solchen "netten" Besuch bekommen wie ich?
Vor ein paar Jahren standen da eine Dame und ein Herr abends um 21.30Uhr vor der Tür und sagten: "Guten Abend, wir kommen vom NDR und würden gerne mal reinkommen und ein paar Fragen stellen!"
Gruß kingjon
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12.08.11
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12.08.11
Gruß kingjon
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12.08.11
Die GEZ geht das gar nichts an (abgesehen davon dass die Adresse in der Datenbank geändert werden muss), aber die Werbeunternehmen, wenn man z.B. angibt dass man mit etwas unzufrieden war kriegt man Werbung von Dingen die das angeblich besser soll.
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12.08.11
Dann weiß die GEZ bald fast so viel über die Leute wie Facebook/Google± schon jetzt.
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12.08.11
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13.08.11
Ich glaube darum werden die sich wenig sorgen müssen. Ist der Ruf erst ruiniert...
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13.08.11
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13.08.11
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13.08.11
Das sind in dem Fall die Leibeigenen.
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13.08.11
Rechtlich betrachtet hat die GEZ keine Möglichkeit Privateigentum zu betreten, da sie keine Rechtsgrundlage als Exekutivbehörde besitzt ( Ist im GG und in der StPO definiert!).
In einem Mietshaus mit mehreren Parteien trifft dieses genauso ebenfalls zu.
Jetzt wird es aber interssant:
Der Zugang zu einem Mietobjekt, welches nicht das Hausrecht des Mieters beinhaltet, ist der GEZ laut § 123 I StGB ebenfalls untersagt, wenn private Einschränkung der persönlichen Freiheit hier mit einhergehen.
Für den Strafantrag wäre allerdings der Vermieter zuständig. Wir Mieter ( wir zahlen seit Jahren GEZ - Gebühren) haben an der Hauseingangstür ein Schild mit dem Hinweis: "Zutritt für GEZ - Mitarbeiter u.ä. verboten" angebracht.
Bei Zuwiderhandlungen hat man nun die Möglichkeit sich bei Gericht eine einstweilige Verfügung gegen GEZ zu erwirken. Das funktioniert.
Ein Strafantrag gegen die GEZ ist weiterhin möglich ( § 238 StGB - Antistalkinggesetz), wenn hoheitlich Aufgaben nicht, laut diesem ominösen Staatsvertrag, eingeschränkt werden.
Nun wird es wieder interessant:
Die GEZ setzt private "Ermittler" zwecks "Überprüfung" der persönlichen Daten ein. Diese Figuren haben definitiv kein Recht zur Ausführung dieser Überprüfungen gem. Staatsvertrag.
Es wäre genauso, als wenn ein Kiesschipper vom Bau bei Falschparken Strafzettel ausstellt und damit den Anschein erwirkt, er sei das Ordnungsamt! Hier gibt es gesetzliche Richtlinien und Gerichtsurteile!
Mein Tip:
1. An der Hauseingangstür Zutrittsverbot für "GEZ-Mitarbeiter" anbringen.
2. Bei Zuwiderhandlung des Hauses (mit Hinweis auf § 238 StGB)
verweisen.
3. Wenn es immer noch nicht hilft, einstweilige Verfügung einholen und
gegebenenfalls Strafantrag erstellen.
4. Weiterhin sofort Verfassungsbeschwerde beim
Landesverfassungsgericht einlegen.
Die Grundvoraussetzung allerdings ist, das völlig korrekt GEZ-Gebühren bezahlt werden. Aus dieser Nummer kommt man nicht heraus!
Sicher, die GEZ ist nicht beliebt ( das wissen die auch:):)), aber die möchten auch keine öffentliche Aufmerkssamkeit bei Klagen und Beschwerden.
Meine persönliche Meinung:
Die Tendenz um an persönliche Daten von Staatsangehörigen zu kommen, unterliegt nicht mehr rechtsstaatlichen Prinzipien! Zum Teil zeigen sie Handlungen, welche in unserer deutschen Vergangenheit Tagesablauf waren. Ich rede hier von den letzten Jahrzehnten! Laut Grundgesetz hat jeder Deutsche das Recht gegen Unrecht Widerstand entgegenzusetzen (legal; keine Gewalt!). Und das ist gut so!
In diesem Sinne....
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13.08.11
Diese ist anscheinend wieder ein Beispiel für die unnötige Sammelwut des Staates, der nur die Verwaltungskosten erhöht und nach Einführung, wenn es erst einmal ordentlich Geld gekostet hat, aus rechtlichen Erwägungen wieder abgeschafft wird. Wir haben das doch gerade mit den Arbeitnehmerdaten erlebt.
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13.08.11
Da sollten die Bundesländer nicht mitspielen, dass von den Hausbesitzern verlangt wird die Daten der Mieter preiszugeben.
Ich als Vermieter werde die Daten nicht preisgeben. Ich finde das ist gegen den Datenschutz.
Außerdem bin ich der Meinung das die GEZ abgeschafft werden sollte, denn die öffentlich-rechlichen Sender sollen sich selbst finanzieren wie auch RTL oder SAT1.
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