AGBs & Co.: Rechtlich OK (Uptdate)

Auf unseren Hinweis, dass das doch in den AGBs stehe, entgegnet K.: "Welcher normale User liest denn schon die AGBs haarklein von vorne bis hinten durch? Ich wusste das ja bisher auch nicht." Als Vertriebspartner von Arcor hätte Herr K. aber von der 15-Minuten-Trennung wissen müssen, dessen ist er sich bewusst. Jedoch informiere Arcor weder seine Partner über seine "dubiosen" Abrechnungsmethoden, noch sind diese offensichtlich. So steht der Hinweis darauf in einer nicht direkt auf Abrechnungsmethoden hinweisenden AGB. Selbst die Redaktion von PC-WELT fand das richtige PDF-Dokument erst nach langem Suchen.
Herr K. selbst sei zwar rechtlich durch die AGBs von Arcor aus dem Schneider, doch fielen die Kundebeschwerden auf ihn direkt zurück: "Wir IT-Leute sind es, die den schlechten Ruf bekommen, obwohl die Schuld bei Arcor liegt. Denen geht es nur um Verträge und die müssen her, egal mit welchen Mitteln" Die Informationspolitik von Arcor sei alles andere als fair, sowohl gegenüber den Endkunden als auch gegenüber den Zwischenhändlern.
Herr K. überlegte zunächst rechtlich gegen Arcor vorzugehen. Doch in punkto AGBs hätten er nur geringe Chancen gehabt, erklärt Johannes Richard, (Update 1.9., 11.30) Rechtsanwalt und Experte für Internetrecht aus Rostock im Gespräch mit PC-WELT: "Der Kunde unterschreibt den Vertrag und ist damit gebunden. Wer die AGBs und Preislisten nicht genau liest ist selbst schuld! Das klingt hart, aber ist nun mal so."

Richard empfiehlt betroffenen Usern AGBs, Preislisten und Produktbeschreibungen genauestens zu lesen und zu vergleichen. Denn eine einheitliche Praxis die Abrechnungsmethoden zu veröffentlichen ist bisher durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) nicht vorgeschrieben. Manche Provider geben ihre Methode in den AGBs an, andere in der Produktbeschreibung und wieder andere in einer gesonderten Preisliste. "Manchmal sind schriftliche Hinweise auf die Abrechnungspraxis schwer zu finden, aber es gibt sie immer! Notfalls empfiehlt es sich bei den Providern anzurufen und sich die schriftliche Quelle nennen zu lassen."
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