11.04.2007, 12:20

Arne Arnold

Bundestrojaner: Der Staat als Hacker

Ein neues Gesetz erlaubt es den Behörden, heimlich die Rechner von Privatpersonen zu durchsuchen. Ein Richter muss dieser Überwachung nicht mehr zustimmen. Das gilt zurzeit für Nordrhein-Westfalen. Doch auch Bundespolitiker fordern eine Überwachung per Trojaner. Wir sagen, was hinter dem neuen Gesetz in NRW steckt, wen es betrifft und wie Sie sich gegen den drohenden Bundestrojaner wehren.

Hacker und Gauner bekommen Gesellschaft. Denn nun will auch der Staat den Bürgern auf die Festplatte schauen. Dort möchte er alle Daten einsehen: Er will etwa wissen, was in den Dokumenten, Tabellen und Mails steht, ob sich Infos zu Bankkonten und Geldtransfers finden lassen oder welche Websites aufgerufen wurden und werden – um nur ein paar Beispiele zu nennen. Seit Anfang 2007 ist eine solche staatliche Spionage in NRW gesetzlich erlaubt. Wir klären, was hinter dem Gesetz steckt.
Das Gesetz
Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) hat das Parlament kurz vor Weihnachten noch eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes durchgewinkt, die Anfang 2007 in Kraft getreten ist. Die Folgen: Nun darf der Verfassungsschutz von NRW seinen Bürgern heimlich auf die Festplatte schauen und alle Dateien einsehen.
Übrigens: Wer denkt: „Was soll’s, ich habe nichts zu verbergen“, möge berücksichtigen, dass die Überwacher auch am PC vorhandene Mikrofone und Webcams einschalten können. So nehmen Sie nicht nur die Dateien auf dem PC, sondern auch den Bürger vor dem PC genau unter die Lupe. Allerdings sind die rechtlichen Voraussetzungen fürs Mithören und -sehen strenger als für die PC-Überwachung.
Neue Befugnisse für die Behörden
Die Behörden in NRW dürfen allen Leuten den Rechner ausspionieren, die ins Visier des Verfassungsschutzes geraten. Der Verfassungsschutz wird etwa dann aktiv, wenn ihm Unternehmungen auffallen, die sich gegen die demokratische Grundordnung richten. Dabei nennen viele Politer die Aufgabe, den Staat vor Terroristen zu schützen. Eine Pflicht, die wohl fast alle Bürger gerne erfüllt sehen. Doch tatsächlich überwacht der Verfassungsschutz wesentlich mehr Personenkreise, als die meisten vermuten.
Der heikelste Punkt am geänderten Verfassungsschutzgesetz von NRW ist sicher, dass es nun wohl teilweise gegen die Bundesverfassung verstößt. Denn zu weitreichend und gleichzeitig zu ungenau beschrieben sind die neuen Rechte der Behörden. Eine Klage gegen die Gesetztes-Novelle ist in Vorbereitung. Wir haben Rechtsanwalt Dr. Roggan aus Berlin gebeten, uns das neue Gesetz zu erklären. Sie finden das Interview am Ende des Beitrags.
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