Bundestrojaner: Der Staat als Hacker
Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) hat das Parlament kurz vor Weihnachten noch eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes durchgewinkt, die Anfang 2007 in Kraft getreten ist. Die Folgen: Nun darf der Verfassungsschutz von NRW seinen Bürgern heimlich auf die Festplatte schauen und alle Dateien einsehen.
Übrigens: Wer denkt: „Was soll’s, ich habe nichts zu verbergen“, möge berücksichtigen, dass die Überwacher auch am PC vorhandene Mikrofone und Webcams einschalten können. So nehmen Sie nicht nur die Dateien auf dem PC, sondern auch den Bürger vor dem PC genau unter die Lupe. Allerdings sind die rechtlichen Voraussetzungen fürs Mithören und -sehen strenger als für die PC-Überwachung.
Die Behörden in NRW dürfen allen Leuten den Rechner ausspionieren, die ins Visier des Verfassungsschutzes geraten. Der Verfassungsschutz wird etwa dann aktiv, wenn ihm Unternehmungen auffallen, die sich gegen die demokratische Grundordnung richten. Dabei nennen viele Politer die Aufgabe, den Staat vor Terroristen zu schützen. Eine Pflicht, die wohl fast alle Bürger gerne erfüllt sehen. Doch tatsächlich überwacht der Verfassungsschutz wesentlich mehr Personenkreise, als die meisten vermuten.
Der heikelste Punkt am geänderten Verfassungsschutzgesetz von NRW ist sicher, dass es nun wohl teilweise gegen die Bundesverfassung verstößt. Denn zu weitreichend und gleichzeitig zu ungenau beschrieben sind die neuen Rechte der Behörden. Eine Klage gegen die Gesetztes-Novelle ist in Vorbereitung. Wir haben Rechtsanwalt Dr. Roggan aus Berlin gebeten, uns das neue Gesetz zu erklären. Sie finden das Interview am Ende des Beitrags.


