Bundesgerichtshof
Identität von Tauschbörsen-Nutzern darf auch bei kleinen Delikten offengelegt werden
Mit einem Urteil gab der Bundesgerichtshof dem Wunsch der Musikindustrie nach: Provider müssen künftig Namen und Anschrift von Filesharern offenlegen.
Die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet soll künftig einfacher werden. Mit einem gestern getroffenen Urteil des Bundesgerichtshofs kann auch bei nicht gewerblichen Rechtsverletzungen Name und Anschrift des Nutzers beim Provider eingeholt werden.
Grund für die Änderung war ein Antrag des Musikvertriebs von Xavier Naidoo. Dessen Song „Bitte hör nicht auf zu träumen“ wurde illegal in einer Tauschbörse angeboten. Die IP-Adresse des Nutzers konnte ermittelt werden, die Aushändigung der Identität musste vom Rechteinhaber jedoch erst in mehreren Instanzen erstritten werden, da die Verletzung kein gewerbliches Ausmaß angenommen hätte. Der Bundesgerichtshof gab nun nach und lässt künftig auch bei nicht gewerblichen Urheberrechtsverletzungen die namentliche Zuordnung von IP-Adressen zu.
Grund für die Änderung war ein Antrag des Musikvertriebs von Xavier Naidoo. Dessen Song „Bitte hör nicht auf zu träumen“ wurde illegal in einer Tauschbörse angeboten. Die IP-Adresse des Nutzers konnte ermittelt werden, die Aushändigung der Identität musste vom Rechteinhaber jedoch erst in mehreren Instanzen erstritten werden, da die Verletzung kein gewerbliches Ausmaß angenommen hätte. Der Bundesgerichtshof gab nun nach und lässt künftig auch bei nicht gewerblichen Urheberrechtsverletzungen die namentliche Zuordnung von IP-Adressen zu.
Der BGH begründete sein Urteil damit, dass Rechteinhaber ansonsten „faktisch schutzlos gestellt“ wären, wenn die ermittelte IP-Adresse nicht auch einem konkreten Anschlussinhaber zugeordnet werden könnte. Zwar müssten immer die Rechte des Rechteinhabers, Auskunftspflichtigen und des Nutzers einbezogen werden, grundsätzlich sei eine solche Auskunftsforderung jedoch meist begründet.

12.08.12
Der BGH hat hier ganz klar eine Entscheidung im Interesse des Großkapitals gesprochen - klar wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe - so einfach ist das ...
Die haben alle Angst, daß ihre Rente/Pension sonst unsicher wird.
Ansonsten ist das Urteil ganz klar eine Beugung des Willens des Parlamentes!
Nav.
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12.08.12
Erstens finde ich mal die Vorverurteilung super, gehen sie ja doch davon aus das wir alle Filesharer sind. Und nachdem wir Xfach für das gleiche Abgaben entrichtet haben. Sollen wir noch vorm Kadi falls man mal eine einzige mp3 heruntergeladen hat. Dann nochmal zahlen gleich ein paar hunderttausend...
[B]Das ist eine Mafia![/B]
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12.08.12
Du hast völlig Recht, wir leben nun mal in der kapitalistischen profitorientierten Privatwirtschaftsgesellschaft und da gilt das Gesetz der Diktatur des Kapitals also Ausbeutung bis auf Blut
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13.08.12
Mann, hör blos auf mit deinen Scheißhausparolen. Geh' in' Keller, sing die Internationale, aber lass' uns hier mit diesem Schwachsinn in Frieden.
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13.08.12
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13.08.12
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13.08.12
Kapitalismus ist keine Staatsform sondern eine Wirtschaftsform die mit dem Staat an sich nichts zu tun haben sollte.
Unsere Staatsform ist eine Demokratie.
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13.08.12
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13.08.12
Die Sache ist doch einfach zu lösen.
Ab sofort wird einfach von diesem Musikverlag oder diesem Musiker keine
Musik mehr gekauft als Protest gegen Sein Verhalten.
Das währe doch mal eine Überlegung wehrt.
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13.08.12
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13.08.12
Soweit die Theorie.
Dann gibt es noch die Plutokratie.
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13.08.12
Einige Familien waren ja noch leicht korrekt
Die Typen vom BGH sollten sich mal was schämen.
Was solln das?
Gedankenverbrechen hatte mir persönlich im Urteil noch gefehlt,so als Sahnehäubchen
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14.08.12
So isses.
Zitat: kikaha
Da die Wirtschaftsform aber immer eine eindeutige Staatsform als Überbau generiert, leben wir in der bürgerlichen Kapitalgesellschaft.
Zitat: gkj43Nö.
Demos = Volk.
kratia = Herrschaft.
Nie und nimmer herrscht bei uns das Volk, sondern die Vertreter des Kapitals.
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14.08.12
Falsch das Dorf. http://de.wikipedia.org/wiki/Demos
Frei übersetzt Dorftrottelregierung :D
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14.08.12
Gibt es heute noch bei den Bergvölkern, z. B. ÖVP.:D:D
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15.08.12
Mir kanns als notorischer Nichtwähler egal sein.
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