28.04.2005, 10:21

Eric Bonner

Bitkom fordert Passwort-Klau unter Strafe zu stellen

Die Bitkom fordert die Erweiterung der gerade in den Bundestag eingebrachten Neuregelung zu Spam-Mails. Demnach sollte das Ausspähen von vertraulichen Daten per Phishing unter Strafe gestellt werden.

Bereits das Ausspähen von vertraulichen Daten per Phishing muss unter Strafe gestellt werden. Diese Forderung hat der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) jetzt aufgestellt. "Das aktuelle Gesetzgebungsverfahren gegen Spam-Mails sollte um einen solchen Tatbestand erweitert werden", so Peter Broß, Geschäftsführer des Bitkom. "Nur mit einer klaren gesetzlichen Regelung kann dieses wachsende und ernste Problem wirksam angegangen werden."
Bislang, so die Bitkom, würden sich Phisher beim "reinen Versenden der betrügerischen Mails und bewussten Fälschen von Web-Seiten" noch nicht strafbar machen. Dies sei erst der Fall, wenn die entwendeten "Daten für einen Betrug mit Vermögensschaden" genutzt würden - die Bitkom weist in diesem Zusammenhang auf Computerbetrug nach §263a StGB hin.
Die gerade in den Bundestag eingebrachte Neuregelung zu Spam schafft nach Ansicht des Verbandes keine Abhilfe. Sie hat nur die kommerzielle Kommunikationen per elektronischer Post im Visier, PhishinGoogle-Mails und Spoof-Seiten würden außen vor gelassen. "Anstatt seriöse Werbung durch zu weit gefasste Anti-Spam-Gesetze zu gefährden, sollte die Regierung lieber die Kräfte gegen wirklich kriminelle Handlungen bündeln", erklärte Broß.
Um Verbrauchern und Firmen zu helfen, hat die Bitkom ein Informationspapier zur Problematik des Phishings veröffentlicht. Das im PDF-Format vorliegende Infoblatt erklärt die Rechtslage und gibt einige allgemeine Tipps, wie Sie sich schützen können.
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