Bei Software erlaubt: Die Sicherheitskopie
Anders ist es bei Software: Das bisher Gesagte bezieht sich ausschließlich auf Audio oder Video-Inhalte. Ein Recht auf Privatkopie bei Computerprogrammen oder Spielen gibt es nicht. Hier ist lediglich eine Sicherheitskopie erlaubt, und diese darf schon aus lizenzrechtlichen Gründen in der Regel ausschließlich durch den Lizenznehmer, sprich: Besitzer der Software, verwendet werden. Näheres regelt der Lizenzvertrag, dem Sie zugestimmt haben.
Der Musikindustrie geht das vorgelegte Gesetz übrigens noch nicht weit genug. Sie hatte sich im Vorfeld für eine gänzliche Abschaffung der Privatkopie oder zumindest eine Beschränkung auf Kopien vom eigenen Original stark gemacht. So erklärte der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft, man prüfe, ob eine Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen Artikel 14 des Grundgesetzes (Grundrecht auf Unantastbarkeit des Eigentums) möglich ist. Die Gesetzesnovelle hat den Rechtsausschuss und den Bundestag bereits passiert. Abnicken muss sie noch der Bundesrat – das dürfte am 21. September 2007 passieren. Da bereits im Bundestag eine satte Mehrheit von Regierungsfraktionen und FDP für das Gesetz stimmte und sich die Grünen nur enthielten, stehen die Chancen gut, dass auch der Bundesrat den Entwurf nicht zurückweisen wird. Damit könnte das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten.
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