08.05.2006, 13:05

Markus Pilzweger

Apple vs. Apple: Urteil gefällt

Der Rechtsstreit zwischen der Beatles-Firma Apple Corps und dem Computer-Unternehmen Apple ist abgeschlossen. Apple Corps hatte Apple verklagt, da das Unternehmen aus seiner Sicht das Apple-Logo nicht verwenden durfte, um den Verkauf von Musik per Itunes zu bewerben. Nun hat der englische Richter Edward Mann sein Urteil gefällt.

Der neuerliche Streit zwischen den beiden Unternehmen Apple Corps (gehört den Beatles, beziehungsweise der Witwe von John Lennon und den Erben von George Harrison) und der Computerfirma Apple ist beendet. Richter Edward Mann hat in London die Klage von Apple Corps abgewiesen, nach der die Verwendung des Applo-Logos für die Bewerbung des Itunes-Angebots nicht gestattet sei.
Hintergrund für die verworrene Situation ist eine Vereinbarung zwischen den beiden Firmen aus den 90er Jahren, nach der Apple als Logo einen angebissenen Apfel verwenden darf. Dieses Logo ist an das Logo von Apple Corps angelehnt und als Ehrerbietung von Steve Jobs in Richtung der Beatles zu verstehen. Nach der damaligen Vereinbarung durfte Apple dieses Logo allerdings nur für Zwecke verwenden, die nichts mit dem Vertrieb von Musik zu tun haben. Diese Einschränkung sah Apple Corps mit der Bewerbung des Musikdienstes Itunes Music Store verletzt, da bei Spots für den Service meist auch das Apple-Logo zu sehen war. Apple Corps forderte daher in seiner Klage, dass das Gericht Apple die Verwendung des Logos in diesem Zusammenhang verbietet.
Der Sichtweise von Apple Corps wollte Richter Mann allerdings nicht folgen, berichtet unsere Schwesterpublikation "PC Advisor". Laut Mann sei die Verwendung des Logos mit dem Download-Service "einwandfrei". Zudem sei das Logo in Bezug auf den Service verwendet worden und nicht für die Musik, die über den Service bezogen werden kann. "Der primäre Grund, weshalb kein Verstoß (gegen die Vereinbarung aus dem Jahr 1991, Anm. d. Red.) vorliegt, ist, dass die Verwendung des Logos unter die erlaubten Verwendungszwecke unter Klausel 4.3 der Vereinbarung von 1991 fällt", so Richter Mann.
Auf diese Klausel berief sich die Verteidigung von Apple Computer in erster Linie. Sie erlaubt die Verwendung des Logos für Daten-Übertragungssysteme. Und genau ein solches ist nach Ansicht von Apple Computer der Itunes Music Service. Laut Mann gehe die Verwendung des Logos in Verbindung mit seinen Angeboten "nicht darüber hinaus, was sinnvoll und fair" ist.
Apple Corps will gegen dieses Urteil Berufung einlegen, falls Richter Mann dies zulässt. Apple Computer hingegen fordert von Apple Corps nun mindestens 1,5 Millionen Britische Pfund (rund 2,2 Millionen Euro) an Gebühren und Ausgaben, die durch das Verfahren entstanden sind, so PC Advisor.
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