Anti-Piraterie
Provider geben monatlich Benutzerdaten zu 300.000 Internet-Verbindungen preis
Monat für Monat rücken die Internet-Provider die Benutzerdaten zu 300.000 Internet-Verbindungen an die Rechteinhaber-Industrie heraus. Diese Zahl hat eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft ermittelt.
Die Benutzerdaten zu über 300.000 Internet-Verbindungen, so der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco , würden von den Internet-Providern an die Rechteinhaber-Industrie weitergegebenm nachdem entsprechende Gerichtsbeschlüsse erwirkt worden seien. Damit funktioniere die Zusammenarbeit von Rechteinhabern, Gerichten und Internetwirtschaft gegen die Online-Piraterie auf einem "inzwischen sehr hohem Niveau", so der Verband. Die stärkere Verfolgung und ein Ausbau der legalen Download-Angebote habe dazu geführt, dass die Zahl der Online-Piraten seit 2008 um mehr als 20 Prozent gesunken sei.
Eco: "Der Kampf gegen die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials ist immer erfolgreicher. Obwohl die Zahl der Breitbandkunden mit schnellem Internetanschluss rasant steigt, fällt die Zahl der illegalen Downloads. Parallel stieg die Zahl der legalen Musikdownloads um mehr als 30 Prozent auf 77,7 Millionen im Jahr 2010 – Film- und Buchdownloads noch gar nicht mitgerechnet."
Das zunehmende Angebot digitaler Inhalte auf dem deutschen Markt zeige, dass man die Internet-Piraterie effektiv bekämpfen könne, ohne tief in die Grundrechte der Bevölkerung eingreifen zu müssen. Somit seien auch beispielsweise die von der EU-Kommission geplanten Sperrverfahren überflüssig. Nicht nur das steigende Angebot an legalen und benutzerfreundlichen Angeboten zeige Wirkung. Auch das konsequente Vorgehen gegen illegale Downloads, so der Verband.
Eco übt aber auch Kritik an der harten Linie der Rechteinhaber gegen die Verdächtigen. Oft würden die Rechteinhaber weit übers Ziel hinaus schießen. "Sobald die Rechte-Konzerne die Nutzeradresse kennen, haben sie selbst in der Hand, wie sie weiter vorgehen. In den meisten Fällen würde wohl ein Warnbrief reichen. Es muss nicht immer gleich eine Abmahnung für mehrere hundert Euro sein", so eco. Die Zahl der illegalen Downloads gehe zwar zurück, aber die Zahl der Abmahnungen steige jedes Jahr deutlich an.



20.08.11
Ich bin auch von so einer Abmahnkanzlei abgemahnt worden, habe mich aber dazu entschlossen, nichts zu zahlen, da ich die Filesharing-Abmahnungen für reine Abzocke halte, die nur dazu dient, die Abmahnanwälte reich zu machen. Viele Informationen habe ich mir aus dem Netzwelt-Forum geholt (http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/) bzw. http://www.filesharinganwalt.de und http://abmahnwahn-dreipage.de/ sind auch gut, um sich mit dem Abzockgeschäftsmodell Filesharing-Abmahnung zu beschäftigen :). Seit 2008 ist in dem Bereich ja viel in der Rechtsprechung geschehen. Alleine letztes Jahr (2010) sollen ca. 400.000 Filesharing-Abmahnungen ausgesprochen worden sein.
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20.08.11
Vermutlich nicht zu unrecht.
Sollte ich mit o.g. Aussage recht haben, dann viel Spaß damit, wenn's noch teurer wird.
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20.08.11
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07.09.11
Zitat: Bubusaet
Nichtzahlen ist die eine Seite - die andere: Wird keine Unterlassungserklärung abgegeben droht ein gerichtliches Verfahren, das dann wesentlich teurer wird.
Einige Hinweise sind hier zu finden. http://von-wegen-abmahnung.de/ .
Gar nicht zu reagieren schadet nur, eine fehlerhafte modifizierte Unterlassungserklärung ebenfalls. - am Besten: Mit einem Anwalt beraten, vorher aber nach den Kosten fragen!
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07.09.11
eine Webseite zu bewerben sowie auf Panikmache aus, ist aus deiner Sicht in Ordnung? Zumal ich von deiner Person schon davon ausgehen kann, dass Du die Regeln gelesen und verinnerlicht hast....
:bömo:
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07.09.11
@X.MAN
Es ging mir weder um Werbung noch um Panikmache sondern um Schadensbegrenzung - ich habe ständig mit dieser Thematik zu tun und kann die Folgen einschätzen, die entstehen, wenn auf eine Abmahnung nicht oder fehlerhaft reagiert wird - und die sind nunmal erheblich.
Ich habe auch nicht beabsichtigt, die Regeln zu verletzen - ich wollte hier nur keine drei- oder mehrseitige Abhandlung zu Abmahnungen schreiben;) und kurz fassen ist bei diesem Thema und den Auswirkungen eben nicht drin.
Aber, ich gelobe Besserung und sage trotzdem
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07.09.11
..Ich weiß.... ;)
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07.09.11
Mich würde mal die Einschätzung der Anwaltskammer zu Ihrer Website interessieren. Ok, das Leben ist hart und an jeder Ecke lauert ein Kollege auf PKH-freie Mandate...
Liebe Frau Kollegin, ich kann das moderne Standesrecht nicht einschätzen. Bei mir hat es nur zur Cordhosen-typischen Lehrtätigkeit gereicht. Doch ich denke, die nassgekämmten Referendariatskollegen, die ihr Glück im Advokatendasein suchten, würden ein wenig die Nase rümpfen. Wenn sie Ihre Homepage und Ihre Turnübungen hier sehen würden.
Mit kollegialen Grüßen
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08.09.11
war mir klar;) – ich benutze grundsätzlich meine echte eMail-Adresse und verstecke mich nicht hinter Anonymität
@ tempranillo
Das ist das Problem unter den Anwälten - die Fairness bleibt zunehmend auf der Strecke ...Was sollen die Mandanten von uns denken, wenn wir uns schon untereinander beharken...;)
Hätte ich werben wollen, hätte ich meine Anwalts-Website angegeben, Die obige hat eher informativen Charakter zu einem speziellen Thema. Ja - ich biete auch meine anwaltliche Unterstützung an und ich stelle meine Arbeit dann in Rechnung – es ist eine Frage der Priorität: Mache ich meine Arbeit allein, um Geld zu verdienen (dann sollte man kein Anwalt werden) oder sehe ich meine Aufgabe darin, einem Menschen mit einem rechtlichen Problem mit meinem Wissen weiter zu helfen – für mich ist es letzteres.
In diesem Sinn: Herzliche kollegiale Grüße zurück
[B]Zum Thema[/B]:
Das Internet ist voll von Hinweisen zu Filesharing-Abmahnungen und es gibt einige hervorragende Websites - auch von Kollegen. Diese Tatsache führte jedoch immer wieder zu gerichtlichen Entscheidungen, die der tatsächlichen Situation nicht immer gerecht werden.
Einerseits werden Eltern, die möglicherweise als Störer für die Urheberrechtsverletzung ihrer minderjährigen Kinder haften, erhebliche Prüfpflichten auferlegt – andererseits zeigt die Praxis, dass gerade (aber nicht nur) in ländlichen Gebieten diese Anforderungen viel zu hoch sind.....
Für mich noch erstaunlicher: Selbst die Internetgeneration, die es eigentlich besser wissen müsste, wacht erst dann auf, wenn die Abmahnung bereits auf dem Tisch liegt. In anderen Foren wird bei einer Frage zu Abmahnungen oft geraten, der Betroffene solle gar nichts tun, einen Mahnbescheid abwarten oder zur Polizei gehen und Anzeige erstatten ….Das Problembewusstsein ist offenbar doch nicht so vorhanden, wie es in einigen Urteilen vorausgesetzt wird.
Was bei der ganzen Filesharing-Diskussion vergessen wird: Oft (nicht immer) ist das Unrechtsbewusstsein bei den Abgemahnten gar nicht vorhanden: Ihre Eltern haben früher die Lieblingstitel vom Radio auf Kassetten aufgenommen – kein Anwalt hat sie dafür abgemahnt. Auf der Suche nach Musiktiteln findet man – auch heute noch – oftmals Links zu der entsprechenden Software zur Nutzung von p2p-Tauschbörsen. Dieser Download wiederum ist völlig legal.
Es kann, insbesondere von Minderjährigen, nicht erwartet werden, von dem legalen Download der Software auf ein rechtswidriges Verhalten bei deren Nutzung zu schließen. Der Unterschied zwischen einem legalen Download, beispielsweise über You Tube und der Nutzung von p2p-Tauschbörsen ist für viele Betroffene nicht offensichtlich, bzw. wird es erst dann, wenn die Abmahnung bereits vorliegt. Den Usern geht es in erster Linie um den Download – der Upload ist meist nicht beabsichtigt, die Konsequenzen jedoch erheblich.
Klar: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – aber m.E. haben wir es hier mit einem Problem zu tun, das allein mit juristischen Mitteln nicht zu lösen ist. Aber genau das passiert seit einigen Jahren.
Während die Musikindustrie in erster Linie ein Interesse daran hat, durch die Praxis der Filesharing-Abmahnungen das öffentliche Bewusstsein für diese Problematik zu schärfen, um so einen Rückgang der entsprechenden Handlungen zu erreichen, wehren sich die Abgemahnten letztendlich dagegen, in einer Konstellation, in der es mindestens drei Beteiligte gibt, allein die Verantwortung zu tragen, ohne dass beispielsweise die Verantwortlichkeit der Software-Hersteller oder eine entsprechende Hinweispflicht auf die juristischen Konsequenzen des illegalen Downloads/ Uploads auch nur ansatzweise diskutiert wird.
Ich lasse mich gern eines Besseren belehren und bin für jeden Hinweis dankbar: Aber m.E. gibt es weder Untersuchungen zu dem wirklichen Schaden, der der Musikindustrie entsteht, noch dazu, inwieweit das finanzielle Ergebnis der einschlägigen Verfahren, den eigentlichen Geschädigten – den Rechteinhabern – zu Gute kommt. Aber es gibt eine andere Studie, die besagt, dass 2010 wegen Urheberrechtsverletzungen durch verschiedene Anwaltskanzleien 575.800 Abmahnungen im Wert von über 412 Millionen Euro an Nutzer von Internet-Tauschbörsen verschickt wurden. Die Quelle ist hier zu finden:
http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/zentrale/download/statistiken/2010/jahresbilanz_2010.html
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08.09.11
Sehe ich hier ein Ritter, der die Übermacht "Musikindustrie und deren Abmahn-Anwälte" auf die Finger klopfen will...aus eigenen Antrieb?
Wenn ja => :PatPat:
Wenn nein => ich :böse: sei
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08.09.11
Ich springe mal auf das forumsübliche "du".
Na ja, der unbefangene Leser könnte schon den Eindruck bekommen, dass du ziemlich eindeutig mit der verlinkten Seite um Mandate wirbst. Aber egal, das geht uns nichts weiter an.
Doch, ist es. Bei uns ist das Internet Bestandteil des Rechtskundeunterrichts. Die Schüler verdrehen die Augen und sagen: "Bitte nicht schon wieder, langsam wissen wir es!" Von allen Seiten werden sie mit den Abmahnwarnungen zugeballert, zu Cybermobbing werden sie in Zartbitter-Stücke geschickt etc etc. Die jungen Leute wissen schon ganz gut Bescheid, nur Feinheiten wie der Unterschied zwischen zivilrechtlicher Unterlassung und Straftatbestand sind ihnen nicht geläufig. Da wird beim illegalen Download fahrlässig darauf vertraut, dass es schon gut gehen wird oder die Kandidaten sind zu dämlich, einen Proxy gescheit zu konfigurieren.
Wer Post von einem Abmahnanwalt bekommt, sollte sich als ersten Schritt mit der Verbraucherberatung in Verbindung setzen. Meistens reicht das schon und von dem gesparten Anwaltshonorar kann sich der Betroffene so manche Musik-CD kaufen. Ganz legal.
Hierzu auch ein Link:
http://www.vzb.de/UNIQ131548098912173/link793731A.html
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08.09.11
natürlich ersteres !!!!!!!!!
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08.09.11
Ich bin auch immer davon ausgegangen, dass die Kids Bescheid wissen - aber wie kommen dann solche Forenbeiträge, wie oben in meinem Beitrag angedeutet, zustande? Da wird die sonstige Internetabzocke munter mit den Abmahnungen in einen Topf geworfen und u.a. geraten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten ....
Der Link ist übrigens sehr gut ....
Und jetzt begebe ich mich auf Glatteis, weil ich dazu noch zu wenig Informationen habe - bin für jeden Hinweis dankbar: Wenn ich mir die Rechteinhaber so ansehe, gibt es da einige merkwürdige Entwicklungen: Ich lasse mal die Firman außer Betracht, die wirklich Künstler unter Vertrag haben. Bei Wiki findet sich zu einem Rechteinhaber folgender Hinweis : "In einem Flyer aus dem Jahr 2007 bewarb die Firma den eigenen Gesellschaftszweck damit, Anbieter rechtswidriger Inhalte zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung und Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes zu bewegen
hier der Link: http://de.wikipedia.org/wiki/DigiProtect
Noch interessanter wird es bei der erst 2010 gegründeten GSDR GmbH: "Der eingetragene Geschäftsgegenstand: (Erwerb von Rechten an Tonaufnahmen, Bildtonaufnahmen, Computerspielen, Filmen oder anderen Audio- oder audiovisuellen Produkten zum Schutze der vorgenannten Produkte gegen rechtswidrige Verwertungen, insbesondere im Internet.)
Hier der Link: http://anwalt-blog.com/abmahnung/urheberrechtsverletzung/gsdr-gmbh-frankfurt-ein-neuer-stern-im-abmahnhimmel/
Ich hatte die Informationen des Kollegen mal überprüft, finde aber den Link auf die Schnelle nicht - der eingetragene Geschäftsgegenstand stimmt.
Wenn ich das also etwas einfacher ausdrücke: Da werden nur Rechte gekauft, um gegen die Tauschbörsennutzer vorzugehen ....
Ein Schelm, wer böses dabei denkt...
Das Problem, das ich u.a. sehe ist: Der Download ist nicht illegal - nur der Upload und der passiert automatisch....
Und: Sie werden auf die Folgen hingewiesen, wissen möglicherweise, dass eine Abmahnung droht - und lesen auf der anderen Seite etwas von Massenabmahnungen und wem die Vorteile bringen....da will ich gar nicht deutlicher werden.
Ihnen wird also vermittelt, dass sie etwas nicht dürfen, aber damit ist noch kein Unrechtsbewusstsein entstanden, jedenfalls nicht im moralischen Sinn .....
Und dann vergisst man die Belehrungen eben, wenn man endlich den lang gesuchten Lieblingstitel downloaden kann......
Es ist ein komplexes Problem - ich will gar nicht behaupten, dass ALLE Abgemahnten Engel sind, ich finde nur, dass es sich die Gesellschaft ziemlich einfach macht, wenn sie ein Problem, das eigentlich aus der technischen Entwicklung resultiert, mit Hilfe der Justiz ausschließlich auf dem Rücken einer Zielgruppe austrägt
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08.09.11
Ein Schüler bekam mal eine sog. "Abmahnung", weil er ein Ed Hardy-T-Shirt bei Ebay verkaufte und die Abmahnfirma pauschal behauptete, das Ed-Hardy-Motiv sei eine Fälschung. Wir machten da mal ein Projekt daraus (ich darf das, § 6 RDG).
Die Schüler (12. Klasse) merkten sehr schnell, dass da ausschließlich mit vorgefertigten Textbausteinen operiert wird Ebenso schnell kamen sie daher auf die Idee, mal bei der Verbraucherberatung nachzufragen. Dort schlugen wir dann ein und die Leute bei der Verbraucherberatung hatten tatsächlich eine brauchbare Strategie. Irgendwann hatte diese Abmahnkanzlei mit den vielen wohlklingenden Namen im Briefkopf die Faxen dicke und ließ nichts mehr von sich hören.
Damit will ich folgendes sagen: Ebenso suspekt wie Abmahnanwälte selbst sind mir Kanzleien, die seit einiger Zeit die Verteidigung gegen solche Abmahnungen als Geschäftsfeld entdecken.
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09.09.11
Da kann ich wenig zu sagen - ich hab keine Ahnung, wie die Kollegen die auf Seiten der Abgemahnten tätig sind, das machen. Wenn man sich aber grundsätzlich (und großzügig interpretiert) bei der eigenen Arbeit an § 97a II UrhG orientiert, ist es alles andere als ein Geschäft, denn dann verdient man mit einer Erstberatung oder PKH-Sachen mehr....
So ist es m.E. auch gar nicht möglich, ausschließlich auf diesem Gebiet tätig zu sein....
Und ich habe auch schon einige absolut fehlerhafte Auskünfte von Verbraucherberatungen gehört ......
Mit den Pauschalisierungen ist das eben immer so eine Sache :)
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