23.12.2008, 14:29

Frank Ziemann

Abzocker abgeblitzt

Opfer von nachbarschaft24.net muss nicht zahlen

Der Versuch, ihre Forderungen gerichtlich beizutreiben ist für die in Dubai gemeldeten Betreiber von nachbarschaft24.net endgültig gescheitert. Ihre Klage wurde vom Gericht als unbegründet abgewiesen.
In zahlreich versandten Spam-Mails hat eine Firma namens Netsolutions Trading FZE für ihre Website nachbarschaft24.net geworben. Angeblich soll das die "größte Online-Nachbarschaft Europas" sein. Wer auf die Seite geht und sich anmeldet, bekommt postwendend eine Rechnung über neun Euro monatlich für zwei Jahre, zahlbar im Voraus. Die Vertragsbedingungen, auf die man sich dabei einlässt, sind nicht nur gut versteckt, es bleibt auch unklar, wofür man eigentlich etwas zahlen sollte.
Auch das Amtsgericht Berlin-Mitte hat keine geldwerten Gegenleistungen für derartige Entgelte entdecken können, wie das Verbraucherschutzportal Computerbetrug.de meldet. Es wies die Klage der Betreiber gegen eine Berlinerin ab, die sich geweigert hatte die Forderungen zu bezahlen.
Nach Ansicht des Gerichts ist den Vertragsbedingungen keine Leistungspflicht des Anbieters gegenüber seinen Kunden zu entnehmen. Somit stünde, so das Gericht, eine Verpflichtung zur Zahlung eines Entgeltes in auffälligem Missverhältnis zur fehlenden Gegenleistung. Dies verstoße gegen das Transparenzgebot und der Vertragsabschluss sei daher unwirksam.
Ferner sei für die Beklagte nicht ausreichend erkennbar gewesen, dass die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) Teil der Vereinbarung seien. Der eher unscheinbare Verweis am Fuß der Seite genüge nicht. Auch eine ausreichende Belehrung über ihr Widerrufsrecht hat das Gericht vermisst. Der Hinweis auf eine 14-tägige kostenlose Probenutzung reiche dafür nicht aus. Ein Widerruf sei deshalb jederzeit möglich. Die beklagte Berlinerin hatte von dieser Möglichkeit per Mail Gebrauch gemacht.
Das Berliner Amtsgericht hat aus diesen Gründen die Klage des Betreibers mit Postfachadresse in den Vereinigten Arabischen Emiraten auf Zahlung der Forderungen als unbegründet abgewiesen - und zwar endgültig. Eine Berufung hat das Gericht nicht zugelassen, die Entscheidung (Az.: 17 C 298/08) ist damit rechtskräftig.
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