01.12.2011, 13:45

Matthias Buchta

Abmahnung

Verbraucherzentrale mahnt Electronic Arts ab

vzbv mahnt den Battlefield 3-Produzenten Electronic Arts ab. ©Battlefield

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Hersteller von Videospielen Electronic Arts (EA) abgemahnt. EA habe seine Kunden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen mangelhaft informiert.
Die vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) hat den Spiele-Publisher EA abgemahnt. EA habe bei dem Shooter Battlefield 3 die Spieler nicht genügend informiert, dass sie während des Spielens ständig eine Verbindung mit dem Internet benötigen. Das gelte auch im Singleplayer-Modus. Zuvor muss sich der Spieler im Internet registrieren und ein Benutzerkonto anlegen. Tritt bei der Internetverbindung einmal eine Störung auf, ist das Spielen also abrupt beendet.
Vzbv findet mehrere Gründe für die Abmahnung von Electronic Arts
Auch muss der Anwender eine Extra-Software Origin von EA herunterladen. Origin durchsucht alle EA-Spiele auf dem heimischen Rechner nach gültigen Lizenzen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) formuliert EA recht lasch, sodass für den Nutzer nicht klar ersichtlich ist, was genau die Software macht und inwiefern EA Nutzerdaten speichert sowie diese kommerziell nutzt. Auf der Homepage von Origin wirbt der Entwickler mit den sozialen Aspekten mit Hilfe des Programms. Der Origin-Online-Client ermögliche es dem Spieler, dass er auch von anderen Rechnern aus auf seine EA-Spielebibliothek zugreift und seine erworbenen Spiele herunterlädt und startet.
Die vzbv kritisiert bei Electronic Arts aus rechtlicher Sicht noch einen weiteren Aspekt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) muss ein Vertrag geschlossen werden, bevor eine rechtliche Übereignung vollzogen wird. Dabei müssen beide Parteien vor der Abgabe übereinstimmender Willenserklärungen die Vertragsbedingungen kennen. Bei Battlefield 3 erfährt der Käufer die Lizenzvereinbarungen und die AGB erst bei der Installation, das ist nach Abschluss des Kaufvertrages. Dies sei zu spät, bemängeln die Verbraucherschützer.
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