10.01.2008, 14:39

Panagiotis Kolokythas

AK Vorratsdatenspeicherung

Handykarten-Tauschbörse gestartet

Wer eine Prepaid-Handykarten nutzen will, muss sich registrieren und kann daher nicht mehr anonym mit dem Handy telefonieren. Nach Ansicht des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist dieses Prozedere verfassungswidrig. Aus diesem Grund hat der Arbeitskreis am Donnerstag eine Prepaid-Handykaren-Tauschbörse gestartet, bei der die Teilnehmer untereinander ihre Handykarten tauschen können.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat am Donnerstag den Startschuss für eine Handykarten-Tauschbörse gegeben. Dabei handelt es sich um eine Tauschbörse für Prepaid-Handykarten.
„Jeder hat das Recht auf anonyme Kommunikation“, so Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung über die neue Tauschbörse. Nach Ansicht des Arbeitskreises verstößt die Registrierungspflicht für Handykarten gegen das Grundgesetz und ist damit verfassungswidrig. Schließlich sei es ja auch möglich, einen Menschen anzusprechen, ohne seinen Namen nennen zu müssen oder einen Brief ohne Absenderangaben zu verschicken.
Das Prinzip der Handykarten-Tauschbörse: Der Besitzer einer mit mindestens 10 Euro aufgeladenen und auf ihn registrierten Prepaid-Handykarte schickt diese inklusive der PIN und einem frankierten Rückumschlag an den Arbeitskreis und erhält im Gegenzug eine Prepaid-Handykarte im gleichen Wert eines anderen Tauschbörsen-Nutzers. Der Arbeitskreis selbst protokolliert die Tauschpartner nicht. Somit kann der Empfänger der Prepaid-Handykarte quasi anonym mit dem Mobiltelefon telefonieren.
„Die Verwendung getauschter Handykarten schützt vor Missbrauch der eigenen Daten, vor Datenpannen und vor der ausufernden Neugier des Staates“, so der Arbeitskreis, der betont, dass zumindest nach seiner Ansicht der Tausch von Handykarten vollkommen legal sei.
Zugleich birgt die Tauschbörse natürlich auch ein Risiko, denn man weiß nicht, was der Tauschpartner mit der Prepaid-Handykarte anstellt. So warnt auch der Arbeitskreis: „Es ist nicht auszuschließen, dass mit Ihrer Karte Missbrauch getrieben wird. Dies kann im Extremfall dazu führen, dass Sie zu unrecht in den Verdacht einer Straftat kommen. Dieses Risiko besteht allerdings bei jedem Verkauf eines Handys, Kraftfahrzeugs usw. und dürfte recht gering sein.“ Hinzu kommt, dass die Karte auf jemand anders registriert ist und man sich somit nicht an den Anbieter wenden kann, um Service in Anspruch zu nehmen.
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