Urteil
Kleingedrucktes bei Handy-Tarifen ist zu klein
Ein Gerichtsurteil nimmt das berühmte Kleingedruckte in Mobilfunk-Tarifen auf die Hörner: Der klein gedruckte Text sei unzumutbar.
Das Kleingedruckte ist mittlerweile ein Synonym für Vertragsfallen geworden. Nicht ohne Grund: Viele Anbieter sind äußerst kreativ, um unangenehme Tarifdetails in schwer lesbaren Sternchen-Texten zu verstecken. In einem Gerichtsverfahren gegen den österreichischen Netzbetreiber 3 urteilten die Richter nun, das sei unzumutbar, berichtet Computerwelt.
Nach Meinung des Oberlandesgericht Wien sei eine "nicht einwandfrei lesbare Klausel" unwirksam, weil sie "gegen das Transparenzgebot des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) verstoße." Konkret ging es um eine Klausel über die Aktivierungsgebühr bei Buchung eines Tarifs. Der Netzbetreiber hat sie in einer Schriftgröße verfasst, die weniger als 1 Millimeter (Schriftgrad 5.5 Punkt) beträgt.
Das sei zu klein, befanden die Richter und legten die Mindestgröße auf 6 Punkt fest Die Richter bemängelten außerdem das enge Schriftbild und den geringen Zeichen- sowie Zeilenabstand. Diese Gestaltung des Kleingedruckten führe dazu, dass die Klausel nicht "ohne äußerste Mühe und Konzentration" lesbar sei. Der Kunde habe dadurch ein Informationsdefizit.
Das sei zu klein, befanden die Richter und legten die Mindestgröße auf 6 Punkt fest Die Richter bemängelten außerdem das enge Schriftbild und den geringen Zeichen- sowie Zeilenabstand. Diese Gestaltung des Kleingedruckten führe dazu, dass die Klausel nicht "ohne äußerste Mühe und Konzentration" lesbar sei. Der Kunde habe dadurch ein Informationsdefizit.
Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Wien hat der Kläger, der Verein für Konsumenteninformation (KVI) bereits in zweiter Instanz Recht bekommen. Doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Netzbetreiber 3 überlege nun in Revision zu gehen, so Computerwelt.


