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Ergebnis 1 bis 9 von 14
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27.08.2004, 14:39 #1
Byte
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Gute Sitten!?
Verstößt dieser ganze Kram nicht langsam gegen die guten Sitten?
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27.08.2004, 14:46 #2
Halbes Megabyte
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Wen interessieren heute schon gute Sitten?
Es ist alles erlaubt (und wird auch gemacht), was rechtlich möglich ist.
Leider stehen derartige "Sitten" in keinem Gesetzbuch.
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27.08.2004, 14:49 #3
Gegen die guten Sitten? Dass vor allem Kinder Opfer werden?
Dann verstößt es sicher auch gegen die guten Sitten, dass im Supermarkt immer vor der Kasse die (insbesondere für Kleinkinder) interessanten Dinge ausliegen.
Meine Meinung ist, solange jemand - und sei es in einer SMS - wenigstens im Kleingedruckten auf den Preis aufmerksam macht, bin ich eben selber schuld, wenn ich die nicht durchlese und mich darauf einlasse. Das gleiche gilt schließlich auch bei allen anderen Verträgen - und um nichts anderes handelt es sich dabei.
Allerdings könnte man in diesem Fall sicher auch den "Taschengeldparagraphen" heranziehen. Denn der Abschluss eines Vertrages durch Minderjährige über mehrere 50 Euro fällt sicher nicht mehr unter die nicht zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte... und wäre somit doch schwebend unwirksam, oder?
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27.08.2004, 14:59 #4
Halbes Megabyte
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Streng genommen schon. Wenn man sieht wie die Werbeindustrie Kinder und Jugendliche ausbeutet (...und letztlich auch deren Elteren), dann ist das echt nicht mehr in Ordnung. Leider fällt es sehr schwer eine Grenze zu setzen....oder wie kann es sein, dass die Ultrabrutaloab18DVD deutlich preiswerter ist als eine Trickfilm Kinder DVD? Antwort: quängelnde Kinder können echt der blanke Horror sein.piXL schrieb:
Gegen die guten Sitten? Dass vor allem Kinder Opfer werden?
Dann verstößt es sicher auch gegen die guten Sitten, dass im Supermarkt immer vor der Kasse die (insbesondere für Kleinkinder) interessanten Dinge ausliegen.
.......
Kaufen, Marsch, Marsch
Diese Preispolitik verstößt auch irgendwie gegen die guten Sitten.....gibt sicher unzählige Beispiele.
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27.08.2004, 15:07 #5
Kbyte
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alles das selbe *G
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27.08.2004, 15:14 #6
@piXL
Das Problem besteht darin, dass es sich z.B. bei einem Chat ja streng genommen immer wieder um einen neuen Kauf handelt. Also kann man nur hoffen, dass ein Richter hier einen rechtlichen Zusammenhang sieht. Bei einem Abo sieht es anders aus. Nicht geschäftsfähige Personen dürfen rechtswirksam keine Geschäfte abschließen, die Folgekosten beinhalten. Streng genommen darf der gute Onkel seinem 16-jährigem Neffen keinen Roller schenken, da dieses Geschäft Kosten für Benzin, Reparatur und Versicherung nach sich zieht.
Aber wie schon im Artikel angedeutet sind hier die Eltern ganz klar in der Pflicht. Da wird dem Kind ein Handy gekauft, aber über die Gefahren wird nicht aufgeklärt. Da wird ein Vertrag unterschrieben, weils ja billiger ist ( sowohl Handy als auch Verbindung ) anstatt dem Kind ganz nebenbei mit einer Prepaid-Karte den Umgang mit dem lieben Geld beizubringen, ganz nach dem Motto, wenn am Ende des Guthabens noch so viele SMS übrig sind. Abzocke gab es schon immer, ich denke da an solche Sendungen aus den 80ern wie Nepper, Schlepper, Bauernfänger. Und wie hieß es doch so treffend in einer Billig-Polizeiserie? Augen auf da draußen im Dschungel!
The undertaker
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27.08.2004, 16:54 #7
Halbes Megabyte
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Das ist Humbug. Gemeint sind die ewig falschverstandenen §§104 ff. und hier insbesondere die §§106 ff, 110 BGB.The Undertaker schrieb:
@piXL
Streng genommen darf der gute Onkel seinem 16-jährigem Neffen keinen Roller schenken, da dieses Geschäft Kosten für Benzin, Reparatur und Versicherung nach sich zieht.
The undertaker
Ausgangspunkt ist §107 BGB. Schenkungen sind immer zulässig. Das ergibt sich aus den §§516 ff., da sie nur einseitig verpflichtende Verträge sind und nur eine Seite rechtlich verpflichten - eben den Schenker. Außerdem gilt im BGB der Abstraktionsgrundsatz, weshalb auch das Kind wirksam das Eigentum an dem Mofa erlangt, unabhängig davon, ob etwa eine Gegenleistung für das Mofa - dann Kaufvertrag - vereinbart worden ist und auch völlig unabhängig davon, ob dieser Kaufvertrag wirksam ist oder nicht.
Die "Folgekosten" sind auch Quatsch. Erstens fallen diese nicht zwangsläufig an und außerdem sind diese auch allenfalls (!) mittelbare Kosten. Demnach dürfte man einem Minderjährigen nichts schenken, da mittelbar jeder rechtliche Vorteil einen Nachteil ergeben kann. Dann aber liefen die §§107 ff. leer. Das ist nicht im Sinne des Erfinders.
Schlußendlich sind die Folgekosten auch juristisch besehen Verträge, die wieder im Lichte der §§107 ff. betrachtet werden müssen - so einfach ist das. Emfpehlenswert ist auch ein Blick in §1626, der in der Zusammenschau mit dem Beispiel "16 Jahre alt" und §110 schon den Weg weist.
MfG
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27.08.2004, 18:36 #8
Megabyte
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Zja, die hohen Herren der Gesetzgebung befassen sich lieber damit, wie man 4 Millionen Menschen mit einem gewissen Harz 4 Gesetz quält, anstatt mal für ordentliche Verbraucherbedingungen zu sorgen ... und gute sitten ... LOOOL ... wo lebst du eigentlich?
Gegen die Abzocke und Bevormundung der Onlineradios.
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27.08.2004, 18:43 #9btpake Gast
Die heutige Jugend soll lieber ordentlich sprechen und schreiben lernen anstatt sich immer und zu jeder Zeit in diesem "voll krassen Gesimse" zu üben.
Der 15jährigen Schülerin (stellvertretend) gehört mal ordentlich der Hintern versohlt ...... hat sicher in der Schule lauter Einser.

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