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Dies sind Kommentare zum PC-WELT Artikel:
Button-Lösung für Online-Shops tritt in Kraft
Ab dem heutigen 1. August tritt die neue, so genannte "Button-Lösung" für alle Online-Shops und Betreiber von kostenpflichtigen Diensten in Kraft. Die Betreiber solcher Dienste müssen ihre Websites vorab entsprechend angepasst haben. Die neue Button-Lösung soll Verbraucher besser vor Kostenfallen im Internet schützen. Bein einem Verstoß drohen Abmahnungen für die Betreiber der Online-Shops. Die Unternehmen......
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Button-Lösung für Online-Shops tritt in Kraft
Ab dem heutigen 1. August tritt die neue, so genannte "Button-Lösung" für alle Online-Shops und Betreiber von kostenpflichtigen Diensten in Kraft. Die Betreiber solcher Dienste müssen ihre Websites vorab entsprechend angepasst haben. Die neue Button-Lösung soll Verbraucher besser vor Kostenfallen im Internet schützen. Bein einem Verstoß drohen Abmahnungen für die Betreiber der Online-Shops. Die Unternehmen......
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Ergebnis 1 bis 9 von 15
Thema: Die Button-Lösung
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01.08.2012, 14:06 #1
ROM
- Registriert seit
- 08.2012
- Beiträge
- 3
Die Button-Lösung
... mag ja gut gemeint sein für Verbraucher.
Für Shopbetreiber hat das nur mehr Arbeit und Kosten verursacht, indem zusätzlich programmiert werden musste oder sogar von einigen Firmen, die Shoplösungen vertreiben, kostenpflichtige Updates genommen werden mussten.
Und mal ehrlich, wenn ein Käufer während des Einkaufes in einem Shop nicht liest was er da kauft, braucht diese Informationen am Abschluss der Bestellung auch nicht mehr.
Mal abgesehen davon, das es wieder eine Heerschar von dubiosen Anwälten geben wird, die durch Abmahnungen Geld schinden wollen.Geändert von JoRie (01.08.2012 um 14:10 Uhr)
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01.08.2012, 14:52 #2Nee, sie sind nur ein Beleg dafür, dass man den Shopbetreiber über den Tisch gezogen hat. Über die Sicherheit oder den Service eines Shops sagen die Siegel nichts aus.Siegel wie die von Trusted Shops oder dem TÜV Süd sind Belege für eine zufriedenstellende externe PrüfungYou get out what you put in.
Hinweis: Außerhalb der Technik werden ironische Textabschnitte nicht immer gesondert gekennzeichnet.
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01.08.2012, 15:52 #3
ROM
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- 3
So einfach wollen wir es uns doch auch nicht machen....und den Bestell-Button mit dem Hinweis „zahlungspflichtig bestellen“ versehen.
Desweiteren kan dort auch stehen: (lt. Information vom Händlerbund)
- kostenpflichtig bestellen
- zahlungspflichtigen Vertrag abschließen
- kaufen
- Gebot abgeben (bei Auktionsplattformen)
- Gebot bestätigen (bei Auktionsplattformen)
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01.08.2012, 18:54 #4Das freut die Abmahnindustrie. Man ist wohl schon eifrig am Werk.Ab 1. August 2012 müssen Online-Shops [...]║▌║█║║▌║█║ Warnung! Falscher oder fehlender Kaffee - Benutzer angehalten --(◔̯◔)--
1334566890111
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01.08.2012, 19:04 #5
Für die Verbraucher ist diese Lösung völlig nutzlos.
Die Betrüger werden weiterhin unberechtigt Geld forden und die Leute mit Drohungen einschüchtern - und die Anwälte können wieder neue Abmahnungen verschicken.
Das Gesetz dient also einzig und allein den Abzockern - nun sogar staatlich unterstützt.o*******This is Schäuble.
L_/*****Copy Schäuble into your signature
OL***** to help him on his way to Überwachungsstaat.
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01.08.2012, 19:26 #6
In den öffentlich-rechtlichen StaatsSendern wird der Button angepriesen und Politiker frohlocken, dass es damit keine Azocke mehr gäbe.
Damit ist alles in Butter.Geändert von deoroller (01.08.2012 um 19:29 Uhr)
║▌║█║║▌║█║ Warnung! Falscher oder fehlender Kaffee - Benutzer angehalten --(◔̯◔)--
1334566890111
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01.08.2012, 19:38 #7
Ich weiß nicht was so ein Button bringen soll, die die alles durchklicken werden es weiterhin tun und den Leuten die sich vor dem Kauf sowieso informieren bringt er keinen Vorteil.
Gruß kingjonFür die Freunde des Fußball, das Fußball-Bundesliga-Tippspiel und der Fußball-Stammtisch!
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01.08.2012, 20:50 #8
Der "Button" wäre ja nicht das Thema. Bei mir stand früher auf dem Button "Bestellung absenden". Nun steht da eben "Jetzt kaufen". Was Blödsinn ist, ist wie die diese Bestätigungsseite zwingend aufgebaut sein muss und wie sie welche Informationen enthält. Ich hatte auf Grund dessen schon Anrufe von verwirrten Kunden. Ein einfaches Umstellen bzw. anderes Hervorheben würde das Problem beheben, aber ich "darf" es nicht.
You get out what you put in.
Hinweis: Außerhalb der Technik werden ironische Textabschnitte nicht immer gesondert gekennzeichnet.
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02.08.2012, 16:30 #9
Halbes Megabyte
- Registriert seit
- 11.2011
- Beiträge
- 781
Gültig nur für Webseiten in Deutschland, was wenn der Händler seine deutsche Webseite auf einen Server im Ausland hat?
Dann greift beim DAU die mir kann ja jetzt nichts mehr passieren Logik und er kauft wieder ohne es zu merken.
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