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Dies sind Kommentare zum PC-WELT Artikel:
Einwurfeinschreiben sind nicht immer rechtssicher
Die Miet-Wohnung soll endlich gekündigt werden, das neue Eigenheim ist schon gekauft. Die Vermieterin hält sich aber nur selten an ihrem Erstwohnsitz auf, wo sich auch die Wohnung der kündigenden Mieter befindet. Die meiste Zeit befindet sie sich stattdessen am Wohnort ihres Ehemannes, der ein eigenes Haus mehrere Hundert Kilometer von der Mietwohnung entfernt besitzt. Als Adresse ist im Mietvertrag......
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  1. #1
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    Einwurfeinschreiben sind nicht immer rechtssicher

    Vielen Dank für diesen hervorragenden Artikel. Ich hatte vor einiger Zeit mal im Web nach Einwurfeinschreiben gesucht und war nicht wirklich glücklich damit. Dieser Artikel ist auch wegen des anschaulichen Beispiels perfekt.

    Nicht perfekt dagegen ist, mal wieder, unsere Rechtsprechung: Warum hat das der Absender zu verantworten, wenn der Adressat wegen irgendwelcher Befindlichkeiten seinen Briefkasten vernachlässigt. Und warum ist es möglich, die Annahme eines BRIEFES zu verweigern.

    Danke nochmals für die Abhandlung!

  2. #2
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    Einwurfeinscheiben, Rechtssicherheit

    Ein lobendswert informativer Artikel. Aber: Nach "herrschender Volksmeinung" gilt ein Einscheiben zwar als rechtssicher zugestellt, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Brief in den Erfassungsbereich des Adressaten (z. B. Briefkasten) gelangt ist. Es kann auch eine einfache Mittteilung sein, nicht erst ein Einschreiben. Allgemein wird auch ein nachgewiesen zugestelltes Einscheiben von den Gerichten so anerkannt, insbesondere, wenn der Absender z. B.eine Behörde oder Anwaltskanzlei ist. Doch man täusche sich nicht. Grundsätzlich kommt es auf die nachgewiesenermaßen in den Erfassungsbereich des Adressaten überstellte Infomation an. Kann der Adressat glaubhaft machen, in dem Einschreibebrief habe sich nur z. B. ein leerer Zettel befunden, so war die Mühe umsonst. Es ist also im Zweifelsfall bei der Abgabe eines Einschreibens am Postschalter wichtig, das eine rechtlich nicht mit involvierte Person (also bei Mietern nicht etwa der Mitmieter) bescheinigt, in genau diesem Einschreiben habe sich auch die zu übermittelnde Mitteilung befunden. Hinsichtlich des Nachweises, dass eine Mitteilung in den Erfassungsbereich des Adressaten gelangt ist, sollte eine ebensolche Person bezeugen, dass sie bei dem Vorgang der Zustellung ebengenau dieser Mitteilung zugegen war.

  3. #3
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    Einen sehr lesenswerten Artikel über einen "Kündigungs-Guerillero" findet man hier:

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/ser...-a-845265.html
    Auch Blubber - sonst nix!

  4. #4
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    Zitat Zitat von H-GR Beitrag anzeigen
    .....Hinsichtlich des Nachweises, dass eine Mitteilung in den Erfassungsbereich des Adressaten gelangt ist, sollte eine ebensolche Person bezeugen, dass sie bei dem Vorgang der Zustellung ebengenau dieser Mitteilung zugegen war.
    Bei einem "böswilligen" Adressaten würde diese Maßnahme dann wohl immer zum Nachteil des Absenders ausgehen!
    Auch Blubber - sonst nix!

  5. #5
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    Zitat Zitat von Babu1940 Beitrag anzeigen
    Bei einem "böswilligen" Adressaten würde diese Maßnahme dann wohl immer
    Das würde ja auch heißen, dass man so seinen Verpflichtungen dem Staat gegenüber entziehen kann. Einfach Briefkasten abschrauben und man bräuchte keine Rechnung mehr bezahlen... - in so fern finde ich den Artikel mehr als merkwürdig. Auch der konstruierte Fall, dass ein anderer Aufenthaltsort einen davon befreien würde, in seinen Briefkasten an der vertraglich fixierten Postanschrift zu schauen, scheint mir doch weit an der Realität der Rechtsprechung vorbei.
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  6. #6
    Avatar von magiceye04
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    Naja, Post eben.
    Ein Päckchen an mich lag auch mal eben 14 Tage in der Packstation, dann ging es wieder zurück an den Absender.
    Die Post hatte schlicht "vergessen", mich zu benachrichtigen und ohne Benachrichtigung konnte ich angeblich auch nicht ermitteln lassen, wo das Päckchen denn nun bleibe. Dem Absender hat man auch nur gesagt, dass die Sendung noch "unterwegs" ist.

    Ist ja schön und gut, dass die Technik die Postboten unterstützt - aber wenn die zu blöd sind, sie zu benutzen, weil es nur arme Aushilfsjobber "im Auftrag" sind, dann kann das nix werden.

    Da ist mir der vielgescholtene Hermes-Bote noch 10x lieber, auch wenn ich dort die Sendunden nicht rund um die Uhr abholen kann.
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  7. #7
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    Zitat Zitat von magiceye04 Beitrag anzeigen
    Ist ja schön und gut, dass die Technik [...] unterstützt - aber wenn die zu blöd sind, sie zu benutzen,
    Das ist ja kein Problem einer bestimmten Firma oder Branche. In manchen Bereichen kannst du froh sein, wenn einer von zehn Mitarbeitern was taugt.
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  8. #8
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    Hallo!

    Es ist doch merkwürdig:
    Ich habe in den letzten etlichen Jahre sehr viel Post von Anbietern/Firmen (Versicherungen, Mobilfunk, DSL-Internet+Telefon, Kabel-TV-Anbieter) bekommen. Kein Schwanz hat diese per Einschreiben geschickt. Warum muss ausgerechnet ich nun als Kunde vertraglich relevante Post an diese Firmen per Einschreiben schicken? Wohl doch nur, weil diese Halsabschneider in krimineller Weise einen realen Posteingang mit Inhalt zu ihrem geschäftlichen Nachteil einfach leugnen dürfen. Nach der Devise: einen Kunden, welcher kündigt, hinhalten und an der Nase rumführen. Hier sollte der Gesetzgeber schnellstens ausmisten.
    Gruß Eljot

  9. #9
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    Mußt Du doch nicht. Die wenigsten Unternehmen werden zu unlauteren Mitteln greifen, wenn Du ganz normal per Brief oder Fax kündigst.
    Ich habe bisher alles nur auf die einfache Weise gekündigt, natürlich mit ordentlich viel Zeit, so dass man im Zweifelsfall doch noch ein Einschreiben schicken kann, wenn sich keine Reaktion zeigt.
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