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Ergebnis 1 bis 9 von 9
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04.07.2012, 16:00 #1
ROM
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Gewinnspiele bei Facebook - rechtlich ok?
Man findet immer häufiger Gewinnspiele bei Facebook, die zunächst ein Klick auf den Gefällt mir Button erfordern. Auch seriöse Firmen verfahren so. Wie aktuell gerade hier gesehen:
http://www.facebook.com/Kaspersky.La...69781966485621
Ist sowas eigentlich zulässig? Oder stellen Gewinnspiele in sozialen Netzwerken generell eine Grauzone dar? Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
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04.07.2012, 16:03 #2
Du fragst bei Facebook nach Datenschutz???
Träum weiter.Je mehr Menschen ich kennenlerne umso mehr liebe ich meinen Hund.
Die Welt ist groß genug für die Bedürfnisse aller, aber zu klein für die Gier einzelner......Ghandi.
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04.07.2012, 16:05 #3
ROM
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Ja, mich interessiert vor allem, was genau die Firmen, die Gewinnspiele veranstalten, an User-Daten erhalten. Was bedeutet es konkret, wenn ich auf Gefällt mir klicke? Welche Infos erhält die Firma darüber über mich? Sorry, wenn ich so blöd frage.
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04.07.2012, 16:07 #4
Na, alles was du bei Facebook preisgibst.
Warum wird das sonst gemacht?Je mehr Menschen ich kennenlerne umso mehr liebe ich meinen Hund.
Die Welt ist groß genug für die Bedürfnisse aller, aber zu klein für die Gier einzelner......Ghandi.
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04.07.2012, 16:13 #5
ROM
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In diesem Fall muss man etwas an seine Pinnwand posten, dann kann die Firma doch alles sehen, was bisher dort steht oder? Oder kann man das einschränken? Generell habe ich schon so gut wie alles auf einen kleinen Kreis eingeschränkt, also nichts öffentlich, daher werde ich auch nicht an solchen Gewinnspielen teilnehmen. Wie gesagt, ich frage mich einfach, wie es mit solchen Dingen rechtlich aussieht. Adressen werden ja auch außerhalb des Webs munter weiterverkauft ist also was das angeht eh kein Aufreger mehr.
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04.07.2012, 16:21 #6
Rechtlich werden die sich wohl abgesichert haben, wär ja auch blöd wenn nicht.
Was du öffentlich an die Pinnwand hängst und sonst so öffentlich in deinem Profil steht kann jeder sehen, der auf dein Profil kommt.
Mit einem Gewinnspiel in dieser Form ist es halt einfacher an Profildaten zu kommen als durch schnödes suchen.Je mehr Menschen ich kennenlerne umso mehr liebe ich meinen Hund.
Die Welt ist groß genug für die Bedürfnisse aller, aber zu klein für die Gier einzelner......Ghandi.
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04.07.2012, 16:48 #7
Was soll's?
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsw...ossen.E2.80.9CAuf Gewinne aus diesen (Spiel- oder Wett-) Verträgen besteht kein Anspruch.║▌║█║║▌║█║ Warnung! Falscher oder fehlender Kaffee - Benutzer angehalten --(◔̯◔)--
1334566890111
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04.07.2012, 17:08 #8
Das würde ich irgendwo fragen, wo sich Leute mit dem nötigen Fachwissen rumtreiben. Und das hier ist kein Juristentreff. Trotzdem mal ein Googletreffer, der Deine Fragen anreißt: http://www.it-recht-kanzlei.de/1/II_...-facebook.html
Da gilt aber wohl auch wie immer: Zwei Juristen, drei Meinungen.
Wohl hauptsächlich wegen der durch die "Likes" ggf. größeren Reichweite und Bedeutung der eigenen Seite."Es ist ein Zeichen für ein funktionierendes Gemeinwesen, dass es die Freiheitsrechte seiner Bürger auch in den Situationen schützt und achtet, in denen der Wind etwas heftiger bläst." - Andreas Voßkuhle, Präsident des BVerfG
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03.08.2012, 09:38 #9
ROM
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- 6
Facebook hat da klare Richtlinien. Gewinnspiele, bei denen man auf der Pinnwand teilen oder "gefällt mir" drücken muss, sind verboten. Die Facebook-Aktionen dürfen nicht ausschlaggebend für den Gewinn sein. Muss man aber "Gefällt mir" drücken, um die Gewinnspiel-App überhaupt zu sehen, ist es erlaubt. Man darf auch nicht über Facebook benachrichtigt werden, nur per Mail.
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