Liebe Leser,
Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist, lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren, bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie rechts auf 'Jetzt registrieren.', um den Registrierungsprozess zu starten.
Dies sind Kommentare zum PC-WELT Artikel:
Kino.to-Chef muss für 4,5 Jahre ins Gefängnis
Kino.to war eine Zeitlang das meistbesuchte Film-Streaming-Portal Deutschlands und eine der am meisten geklickten deutschsprachigen Webseiten überhaupt. Der Grund für die enorme Beliebtheit von kino.to: Dort konnte man kostenlos die aktuellsten Kino-Blockbuster genießen. Aber auch beliebte TV-Serien lagen auf den Streaming-Servern von kino.to bereit. Allesamt ohne Erlaubnis der Macher beziehungsweise......
» Weiter zum Artikel
Ergebnis 1 bis 7 von 7

Thema: Harte Strafe?

  1. #1
    Registriert seit
    08.2004
    Beiträge
    17.595

    Harte Strafe?

    was in der PCW-News fehlt, steht bei allen anderen:

    Dirk B. kann seine Strafe im offenen Vollzug abbüßen . Ins Gefängnis muss der 39-Jährige erst einmal nicht. Nach einem Jahr in Untersuchungshaft setzte das Gericht den Haftbefehl gegen Meldeauflagen außer Vollzug.
    "hart" für Herrn B. ist wohl nur
    Der Kino.to-Chef wurde zudem dazu verurteilt, sein beträchtliches Millionen-Vermögen abzugeben. Rund 3,7 Millionen Euro sollen "abgeschöpft" werden.

  2. #2
    Registriert seit
    07.2009
    Beiträge
    2.492
    Ähmm, was ist daran so wichtig?

    Es handelt sich um einen "Ersttäter". Fluchtgefahr besteht offenbar nicht und die Voraussetzungen des § 10 Strafvollzugsgesetz sind wohl erfüllt. Das können wir nicht überprüfen. Die U-Haft wird angerechnet, d.h. 1 Jahr im geschlossenen Vollzug hat er ja hinter sich. Das ist also eine ganz normale Entscheidung.

    Auch ist es nichts besonderes, dass er nicht gleich in Strafhaft genommen wird. Es ist der Normallfall, wenn keine Fluchtgefahr besteht, dass man irgendwann Post kriegt, in der steht:
    "Gehen Sie in das Gefängnis. Begeben Sie sich sofort dahin (nein, es gibt Fristen), ziehen Sie keine 4.000 Euro ein."

  3. #3
    Registriert seit
    08.2004
    Beiträge
    17.595
    > Es handelt sich um einen "Ersttäter".

    Du irrst!

    und nein, ich mag (und kann auch nicht) beurteilen, was in dem Fall angemessen wäre, aber "hart" ist sie nach meinem persönlichen Empfinden nicht - da kamen andere Beteiligte weniger "glimpflich" davon, da sie zwar weniger hohe Strafen erhalten haben, dafür aber wirklich einsitzen ...

  4. #4
    Registriert seit
    11.2011
    Beiträge
    781
    Was lernt man daraus?
    Nur wer im Großen Stiel illegal handelt kommt günstig davon.

  5. #5
    zwilling ist offline Viertel Gigabyte
    Mein System
    MainboardGigabyte GA-Z68XP-UD3P
    ProzessorIntel Core i5 2400
    GrafikkarteSapphire Radeon HD 6670
    RAM8GB Kingston ValueRAM PC3-10667U CL9
    Festplatte(n)Laufwerk #1 - ST31000528AS (931 GB) Laufwerk #2 - SAMSUNG HD103SJ (931 GB)
    Andere LaufwerkeASUS DRW-24S3ST
    Netzteil (inkl. Spannungswerte)Corsair VX550W
    SoundkarteOnboard IDT High Definition Audio
    BetriebssystemWindows 7 Prof. 64 Bit (SB-Version)
    AV-SoftwareAvira AntiVir Personal
    FirewallWindows Firewall,
    Art des InternetzugangsDSL-16000
    Router/ModemD-Link DSL2640B
    MonitorLG FLATRON W2442PA
    SonstigesTerraTec Cinergy 2400i DT, Epson Perfection 1240 OKI B430dn
    Registriert seit
    07.2001
    Ort
    Saaristomeri
    Beiträge
    2.986
    Ich bin gespannt, wie viel Assange für sein geplatztes Kondom bekommt!
    "There's probably no God. Now stop worrying and enjoy your life" Richard Dawkins

  6. #6
    Registriert seit
    07.2009
    Beiträge
    2.492
    Zitat Zitat von Scasi Beitrag anzeigen
    > Es handelt sich um einen "Ersttäter".
    Du irrst
    .
    Oops, wusste ich nicht. Welche einschlägigen Vorstrafen hat er denn?

    da sie zwar weniger hohe Strafen erhalten haben, dafür aber wirklich einsitzen ...
    Ok, da spielen aber andere Kriterien eine Rolle. Letztendlich könnten wir das nur beurteilen, wenn wir im Prozess gesessen hätten.

    Nur wer im Großen Stiel illegal handelt kommt günstig davon.
    Jo, vox populi, blabla.

  7. #7
    Registriert seit
    07.2007
    Beiträge
    7.144
    Zitat Zitat von tempranillo Beitrag anzeigen
    Oops, wusste ich nicht. Welche einschlägigen Vorstrafen hat er denn?
    Er hatte was mit Saugstube zu schaffen...
    Sei ein Teil der Lösung, nicht Teil des Problems.
    Die Regeln<>Für Neueinsteiger
    Wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit.

Ähnliche Themen

  1. Harte Strafe: Studenten wegen Sex-Video verurteilt
    Von djmuzi im Forum Online: Ihre Meinung zu redaktionellen Artikeln auf unserer Website
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 10.06.2008, 16:46
  2. harte Nuss
    Von _stef_ im Forum Smalltalk
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 05.09.2006, 21:41
  3. Harte Zeiten für NT 4 und W2K-User
    Von franzkat im Forum Windows NT / 95 / 98 / 2000 / ME
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 14.02.2004, 02:06
  4. Harte Probleme
    Von martiniusdin im Forum Festplatten, SSD, USB-Sticks, CD/DVD/Blu-ray
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 24.01.2004, 01:44

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
12
Content Management by InterRed