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Dies sind Kommentare zum PC-WELT Artikel:
Kino.to-Chef muss für 4,5 Jahre ins Gefängnis
Kino.to war eine Zeitlang das meistbesuchte Film-Streaming-Portal Deutschlands und eine der am meisten geklickten deutschsprachigen Webseiten überhaupt. Der Grund für die enorme Beliebtheit von kino.to: Dort konnte man kostenlos die aktuellsten Kino-Blockbuster genießen. Aber auch beliebte TV-Serien lagen auf den Streaming-Servern von kino.to bereit. Allesamt ohne Erlaubnis der Macher beziehungsweise......
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Kino.to-Chef muss für 4,5 Jahre ins Gefängnis
Kino.to war eine Zeitlang das meistbesuchte Film-Streaming-Portal Deutschlands und eine der am meisten geklickten deutschsprachigen Webseiten überhaupt. Der Grund für die enorme Beliebtheit von kino.to: Dort konnte man kostenlos die aktuellsten Kino-Blockbuster genießen. Aber auch beliebte TV-Serien lagen auf den Streaming-Servern von kino.to bereit. Allesamt ohne Erlaubnis der Macher beziehungsweise......
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Ergebnis 1 bis 7 von 7
Thema: Harte Strafe?
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14.06.2012, 16:12 #1
Harte Strafe?
was in der PCW-News fehlt, steht bei allen anderen:
"hart" für Herrn B. ist wohl nurDirk B. kann seine Strafe im offenen Vollzug abbüßen . Ins Gefängnis muss der 39-Jährige erst einmal nicht. Nach einem Jahr in Untersuchungshaft setzte das Gericht den Haftbefehl gegen Meldeauflagen außer Vollzug.
Der Kino.to-Chef wurde zudem dazu verurteilt, sein beträchtliches Millionen-Vermögen abzugeben. Rund 3,7 Millionen Euro sollen "abgeschöpft" werden.frei nach Mary Poppins: nörgel, nörgel, nörgel ...
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14.06.2012, 18:57 #2
Registrierter Benutzer
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- 07.2009
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- 2.492
Ähmm, was ist daran so wichtig?
Es handelt sich um einen "Ersttäter". Fluchtgefahr besteht offenbar nicht und die Voraussetzungen des § 10 Strafvollzugsgesetz sind wohl erfüllt. Das können wir nicht überprüfen. Die U-Haft wird angerechnet, d.h. 1 Jahr im geschlossenen Vollzug hat er ja hinter sich. Das ist also eine ganz normale Entscheidung.
Auch ist es nichts besonderes, dass er nicht gleich in Strafhaft genommen wird. Es ist der Normallfall, wenn keine Fluchtgefahr besteht, dass man irgendwann Post kriegt, in der steht:
"Gehen Sie in das Gefängnis. Begeben Sie sich sofort dahin (nein, es gibt Fristen), ziehen Sie keine 4.000 Euro ein."
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14.06.2012, 19:04 #3
> Es handelt sich um einen "Ersttäter".
Du irrst!
und nein, ich mag (und kann auch nicht) beurteilen, was in dem Fall angemessen wäre, aber "hart" ist sie nach meinem persönlichen Empfinden nicht - da kamen andere Beteiligte weniger "glimpflich" davon, da sie zwar weniger hohe Strafen erhalten haben, dafür aber wirklich einsitzen ...frei nach Mary Poppins: nörgel, nörgel, nörgel ...
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14.06.2012, 19:27 #4
Halbes Megabyte
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- 11.2011
- Beiträge
- 781
Was lernt man daraus?
Nur wer im Großen Stiel illegal handelt kommt günstig davon.
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14.06.2012, 19:42 #5
Viertel Gigabyte
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- 07.2001
- Ort
- Saaristomeri
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- 2.989
Ich bin gespannt, wie viel Assange für sein geplatztes Kondom bekommt!
"There's probably no God. Now stop worrying and enjoy your life" Richard Dawkins
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14.06.2012, 22:14 #6
Registrierter Benutzer
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- 07.2009
- Beiträge
- 2.492
Oops, wusste ich nicht. Welche einschlägigen Vorstrafen hat er denn?
Ok, da spielen aber andere Kriterien eine Rolle. Letztendlich könnten wir das nur beurteilen, wenn wir im Prozess gesessen hätten.da sie zwar weniger hohe Strafen erhalten haben, dafür aber wirklich einsitzen ...
Jo, vox populi, blabla.Nur wer im Großen Stiel illegal handelt kommt günstig davon.
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14.06.2012, 22:18 #7Sei ein Teil der Lösung, nicht Teil des Problems.Die Regeln<>Für NeueinsteigerWer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit.
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