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Dies sind Kommentare zum PC-WELT Artikel:
Online-Shop bestraft IE7-Nutzer mit Extra-Gebühr
Mit einer medienwirksamen Aktion versucht der australische Online-Shop Kogan.com die User davon zu überzeugen, nicht mehr den absolut veralteten Internet Explorer 7 zu verwenden, sondern auf einen aktuelleren Browser zu wechseln. Dazu hat der Online-Shop die "Internet Explorer 7 Steuer" eingeführt. Wer den Internet Explorer 7 verwendet, um beim Online-Shop einzukaufen, der muss beim Abschluss des Kaufvorgangs......
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Online-Shop bestraft IE7-Nutzer mit Extra-Gebühr
Mit einer medienwirksamen Aktion versucht der australische Online-Shop Kogan.com die User davon zu überzeugen, nicht mehr den absolut veralteten Internet Explorer 7 zu verwenden, sondern auf einen aktuelleren Browser zu wechseln. Dazu hat der Online-Shop die "Internet Explorer 7 Steuer" eingeführt. Wer den Internet Explorer 7 verwendet, um beim Online-Shop einzukaufen, der muss beim Abschluss des Kaufvorgangs......
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Ergebnis 1 bis 9 von 18
Thema: Moderne Wegelagerei!
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14.06.2012, 14:55 #1
Moderne Wegelagerei!
schön und gut, aber nicht mit solchen Methoden!"Als Internet-Bürger haben wir alle die Verpflichtung, das Internet zu einem besseren Platz zu machen. Indem wir diese Maßnahme ergreifen, tragen wir unseren Teil dazu bei", heißt es in der Mitteilung von Kogan.com.
Wenn dieser Betreiber schlichtweg ein Browser-Popup mit Warnfunktion dazwischen geschaltet hätte ohne "IE-Steuer", würde einem der Geschmack nach moderner Wegelagerei erst gar nicht kommen.
Man stelle sich vor: MS langt einem in die Tasche, wenn bspw. XP-User ohne SP3 auf MS-Sites rumlungern. Moderne Wegelagerei!> Bitte immer die PC-Konfiguration (Hardware,Betriebssystem) posten! <Klick me!>
Abzocke:"Sie können diese Antwort anzeigen lassen indem Sie hier klicken um sich zu registrieren oder anzumelden und danach 3 € zahlen".Quelle Fremdforum
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14.06.2012, 15:21 #2
ach, Du siehst das zu streng! in deren Blog geht's da deutlich gelassener zu: http://www.kogan.com/au/blog/new-int...xplorer-7-tax/
ganz witzig finde ich, dass Sie IE8/9 als Alternative wohl "vergessen" haben ...
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14.06.2012, 15:52 #3
So kann man auch seinen Bekanntheitsgrad weltweit steigern.
Ein paar Kunden springen ab, aber enorm Werbungskosten gespart.║▌║█║║▌║█║ Warnung! Falscher oder fehlender Kaffee - Benutzer angehalten --(◔̯◔)--
1334566890111
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14.06.2012, 16:08 #4
Viertel Gigabyte
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- 2.987
Ich bin von der Art, die Schlafmützen zu wecken, regelrecht begeistert! Der Hinweis auf die Steuer kann doch IE7-Nutzer vom Kauf abhalten, würde also den Online-Shop selber schaden. Wo bleibt da die Wegelagerei?
"There's probably no God. Now stop worrying and enjoy your life" Richard Dawkins
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14.06.2012, 16:15 #5
Hierzulande würde es so etwas nicht geben.
You get out what you put in.
Hinweis: Außerhalb der Technik werden ironische Textabschnitte nicht immer gesondert gekennzeichnet.
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14.06.2012, 16:17 #6
Halbes Megabyte
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- 781
Stimmt für Steuern ist nur der Staat zuständig.
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14.06.2012, 16:33 #7
Viertel Gigabyte
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- Saaristomeri
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- 2.987
Das heißt doch nur "Steuer"! Es ist halt eine Gebühr, wie sie in vielen Ländern genommen wird, wenn man nicht bar, sondern mit Kreditkarte bezahlt.
"There's probably no God. Now stop worrying and enjoy your life" Richard Dawkins
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14.06.2012, 16:38 #8
Das bekommst du in Deutschland trotzdem so nicht durch. Da hast du Abmahnungen von Verbraucherzentralen und Mitbewerbern im Dutzend auf dem Tisch.
You get out what you put in.
Hinweis: Außerhalb der Technik werden ironische Textabschnitte nicht immer gesondert gekennzeichnet.
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14.06.2012, 18:50 #9
Registrierter Benutzer
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- Beiträge
- 2.492
@ kalweit
Kannst du das begründen? Das meine ich ernst, nicht ironisch. Abmahnungen von Mitbewerbern dürften nicht ziehen, da ich keinen Wettbewerbsverstoß sehe. Die Sachen werden ja teurer, nicht billiger.
Naheliegender könnte ein Aufschrei von Verbraucherorganisationen sein. Dem Argument einer sittenwidrigen Benachteiligung könnte jedoch der finanzielle Mehraufwand entgegengehalten werden.
Eine überraschende Klausel im Sinne des § 305c BGB liegt auch nicht vor, wenn ausreichend deutlich auf die Preiserhöhung hingewiesen wird.und fügt hinzu, dass man aufhören wolle Geld nur dafür auszugeben, dass die Website richtig im Internet Explorer 7 dargestellt werde, indem man die User, die den antiken Browser verwenden, einfach an den Kosten beteiligt werden.
Einen Verstoß gegen das Fernabsatzrecht sehe ich auch nicht auf Anhieb.
Also ist die Rechtswidrigkeit zumindest nicht auf den ersten Blick offenkundig und daher würde mich deine Begründung interessieren.
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