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Dies sind Kommentare zum PC-WELT Artikel:
Mehr Sicherheit für Ihr Heimnetzwerk
Sicherheit im Netzwerk bedeutet, dass Ihre übertragenen Daten im WLAN nicht einfach ausgeschnüffelt werden können und sich keine ungeladenen Gäste ins Netzwerk einklinken. Mit wenigen Einstellungen können Sie Ihr WLAN-Netzwerk ausreichend sichern, wenn Sie die typischen Einfallstore und Schwachstellen kennen. Das eigene WLAN auf Sicherheitslücken testen WPA-Verschlüsselung sollte immer aktiv sein Verschlüsselungsverfahren......
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Mehr Sicherheit für Ihr Heimnetzwerk
Sicherheit im Netzwerk bedeutet, dass Ihre übertragenen Daten im WLAN nicht einfach ausgeschnüffelt werden können und sich keine ungeladenen Gäste ins Netzwerk einklinken. Mit wenigen Einstellungen können Sie Ihr WLAN-Netzwerk ausreichend sichern, wenn Sie die typischen Einfallstore und Schwachstellen kennen. Das eigene WLAN auf Sicherheitslücken testen WPA-Verschlüsselung sollte immer aktiv sein Verschlüsselungsverfahren......
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Ergebnis 1 bis 9 von 10
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02.06.2012, 12:36 #1
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- Beiträge
- 95
Rechtslage nicht Rechtsstaatlich!
Das der BGH so urteilt ist schlicht ein Unrechtsstaats-Urteil!! Aus dem Gesetz ergibt sich das nicht notwendigerweise. Es ist entwickelt aus aus allgemeinen Grundsätzen der Schadensabwehrpflicht bei Eröffnung eines Verkehrs. Darauf fusst auch die Pflicht des Supermarktes, bei Eisglätte zu streuen.
Der Unterschied ist aber, daß durch das Eis direkt der Weg unsicher wird. Durch ein ungesichertes WLAN wird aber nichts zB runtergeladen. Da muß zunächst einer kommen und dies rechtswidrig weil UrhR-schädigend tun. Wieder auf den Supermarkt übertragen, würde das bedeuten, der Supermarkt würde beispielsweise dafür haften, daß jemand unter Ausnutzung der Glätte mit einem Pferdeschlitten dorten wild herumfährt und dabei Kunden schädigt - da würde jeder normal denkende Mensch sich an den Kopf fassen, wenn hierführ der Supermarkt haften sollte!! Beim Internetzugang sieht es der BGH aber so!!!
So jetzt müsste es aber der seichteste Betrachter verstehen.
Daß aber - wenn der Supermarktchef das mit dem Pfedeschlitten sieht, er es abstellen muß ist klar. Ebenso ist klar, daß der Inhaber, wenn er mitbekommt, daß sein Anschluß missbraucht wird, dann einschreiten muß. Übrigens: im Falle von Hotels spricht der weniger korrupte Anteil der Richter auch genau so!
Navigatiko
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02.06.2012, 13:40 #2
Hmh, dann brauche ich die Wegfahrsicherung im Auto also nicht und Wertgegenstände kann ich dann auch drin liegen lassen, je mehr desto mehr kriege ich auch wieder von der Versicherung ersetzt.
║▌║█║║▌║█║ Warnung! Falscher oder fehlender Kaffee - Benutzer angehalten --(◔̯◔)--
1334566890111
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03.06.2012, 02:29 #3
Byte
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- Beiträge
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Kaffee-Mangel??
Du solltest erst deinen Kaffee-Spiegel wieder auffüllen - dann verstehst Du vielleicht meine Gedankengänge

Ansonsten begnüge dich mit der Zuordnung:
Gruß Nav.
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03.06.2012, 11:03 #4
Smilie-Wahn?
Dein Vergleich mit dem Supermarkt-Eis ist arg an den Haaren herbeigezogen.
Da ist der Vergleich mit der offenen Haus- oder Autotür schon sinnvoller. Jeder vernunftbegabte Mensch sichert seine Türen gegen unbefugten Zugriff, weil er sonst selbst die Haftung für die Einbruchsfolgen zu tragen hat.
Nur beim WLAN soll das nicht gelten? Dort darf man also bereitwillig die Tür offen lassen und muß erst einschreiten, wenn der Dieb bereits im Haus war und unter Deiner Adresse Versandhausbetrug o.ä. begangen hat?
Vielleicht mal bissel weniger Kaffee einwerfen, das entwirrt die Gedankengänge.
Wenn Richter etwas entscheiden, dann wird das mehr oder weniger auch zum Recht. Diese Entscheidungen sind ja nun jedem bekannt oder sollten des zumindest sein. Wer das nun immer noch ignoriert, ach nee lassen wir das...o*******This is Schäuble.
L_/*****Copy Schäuble into your signature
OL***** to help him on his way to Überwachungsstaat.
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03.06.2012, 11:59 #5
Schuld sind immer die Anderen. Punkt.
You get out what you put in.
Hinweis: Außerhalb der Technik werden ironische Textabschnitte nicht immer gesondert gekennzeichnet.
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03.06.2012, 18:23 #6
Registrierter Benutzer
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Ach, der TO hat nur den in der Tat nicht ganz eingängigen Begriff des "Zustandsstörers" nicht begriffen und mit der Haftung aus Verkehrssicherungspflichten verwechselt. Kann doch passieren. .
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05.06.2012, 03:07 #7
Byte
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Bei der Geschichte fällt mir Folgendes ein:
Wenn man aus seinem Auto aussteigt und sich entfernt, ist man verpflichtet dieses gegen missbräuchliche Benutzung zu sichern. (oder wie immer das im Juristendeutsch heisst)
Soll heissen: Wenn Du die Scheiben nicht hochdrehst und die Kiste absperrst, dann hagelt es ein Verwarnungsgeld.
Das ist so, man darf sein Auto nicht ungesichert irgendwo stehen lassen.
Ich hatte das Problem vor ein paar Jahrzehnten mit der Polizei und konnte sie grad noch überzeugen, dass das Fzg dauernd in meinem Sichtfeld, vom Würstlstand war.
Also, es gibt, nicht erst seit Internet's Zeiten eine Art von Sicherungspflicht.
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05.06.2012, 03:39 #8
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- 95
Und du hast nicht kapiert wie ein Staat funktioniert!
Der "Zustandsstörer" ist eine juristiche Erfindung der 50er Jahre um ein vorher gewolltes Ergebnis auch argumentativ hin zu bekommen. Er stammt aus dem Bereich des Siedlungsrechtes, wenn ein Bauer plötzlich vom Aussiedler zum Ortssiedler wird, weil der Ort durch Wachstum ihn eingekreist hat ... und nun weg muß weil es stinkt! Ob man diese perverse Recht - nein Unrechtsprechung gutheißen will???
Und die Vergleiche mit dem Auto und so klingen gut
, gehen aber einfach an der Sache vorbei. (Es geht dabei übrigens nicht darum die Versicherung zu schonen, sondern um Lebensschutz!)
Natürlich geht es um eine Verkehrssicherungspflicht - fraglich ist aber, ob die hier greifen darf!!
Und genau darum muß die Frage sich drehen.
Meiner Meinung nach darf die Anwort nicht so sein, wie die Gerichte urteilen, weil damit völlig weltfremde - nur durch das erwünschte Ergebnis logisch zu rechtfertigend - und vor allem unverhältnismäßige Anforderungen an den Bürger gestellt werden: zurück zum Blockwart oder Spitzel! Das diese Rechtsprechung auf keiner belastbaren kognitiven Basis steht, zeigt sich daran, daß einige (vernünftige) Richter immerhin dann keine Haftung annehmen, wenn eine unzureichende aber ursprüngliche Sicherungstechnik Anwendung findet, weil man - zu Recht - nicht vom Nutzer verlangen will, daß er seine FritzBox umprogrammiert bzw. eine neue kauft.
Beim Auto ist das was ganz anderes: da geht es um Menschenleben (s.o.) - nämlich damit keine Pubertären das Auto entwenden. Gegen Autodiebe hilft Abschließen bekanntermaßen nicht im Geringsten!!
NavigatikoGeändert von Navigatiko (05.06.2012 um 03:58 Uhr)
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05.06.2012, 15:22 #9
Einen Blockwart hast Du sicher noch nie gesehen, sonst würde nicht dieser Nonsens abgelassen.
Die Legislative erläßt zum ersten mal seit langer Zeit ein sinnvolles Gesetz zur Datensicherheit im Funknetz und dann kommt so eine geballte Ladung Unverständnis ...
Ach und eine falsche Software im Verkehrsleitrechner ist ungefährlich?
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