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  1. #1
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    Neues Telekommunikationsgesetz

    Hallo zusammen,

    ich habe gestern in einem Bericht gelesen, dass ab heute ein neues Telekommunikationsgesetz in Kraft tritt.
    Dort steht beschrieben, dass von nun an eine Mindestgeschwindigkeit bei DSL-Tarifen angegeben werden muss. Liest man in dem Gesetz ein wenig weiter, so findet man auch heraus, dass Tarifanbieter zukünftig eine Variante von den Tarifen anbieten müssen, die nur 12 Monate läuft. Dann hätte man endlich bessere Wechselmöglichkeiten, obwohl es dann wahrscheinlich auch teurer werden würde.
    Habt ihr dazu schon was gehört? Und gilt das nur für DSL-Anbieter oder sämtliche Anbieter von Telekommunikation?

    Vielen Dank und beste Grüße!
    Frank
    Geändert von X.MAN (10.05.2012 um 22:39 Uhr) Grund: Inhaltsloser Link entfernt

  2. #2
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    Und gilt das nur für DSL-Anbieter oder sämtliche Anbieter von Telekommunikation?
    Im Gesetz steht "Anbieter von Telekommunikationsdiensten".
    Zitat Zitat von §3
    Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind
    24.
    "Telekommunikationsdienste" in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen, einschließlich Übertragungsdienste in Rundfunknetzen;
    Ohmsl

  3. #3
    Avatar von magiceye04
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    Zitat Zitat von Lockenfrank Beitrag anzeigen
    Liest man in dem Gesetz ein wenig weiter, so findet man auch heraus, dass Tarifanbieter zukünftig eine Variante von den Tarifen anbieten müssen, die nur 12 Monate läuft. Dann hätte man endlich bessere Wechselmöglichkeiten, obwohl es dann wahrscheinlich auch teurer werden würde.
    Alle großen Anbieter machen das ohnehin längst. Ist nicht mal teurer, man bekommt nur keinen Router mehr geschenkt.
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