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Dies sind Kommentare zum PC-WELT Artikel:
Parrot AR.Drone 2.0 vorgestellt
Hersteller Parrot hat auf der gerade in Hannover stattfindenden CeBIT 2012 das neueste Modell seiner AR.Drone vorgestellt. Der Quadcopter trägt den Namen AR.Drone 2.0 und ist ab Mai 2012 zum Preis von 299 Euro in Deutschland erhältlich. Im Vergleich zum Vorgänger-Modell bringt die aufgebohrte Fassung eine HD-Kamera mit, die Aufnahmen in einer Auflösung von 1.280 x 720 Pixeln ermöglicht. Mit Hilfe spezieller......
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Ergebnis 1 bis 8 von 8

Thema: Ar Drone 2.0

  1. #1
    Registriert seit
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    1

    Ar Drone 2.0

    Ist es jetzt endlich sicher ,dass sie im Mai kommt ? Hoffentlich schon weil
    sonst muss ich noch länger warten bis sie rauskommt weil ich meine alte Drone verkauft hab .... Schade ,dass Parrot auch noch die einlieferung von der USA nach Deutschland verbietet was ich extrem Sinnlos find weil Parrot die Firma genau neben Deutschland liegt .Naja müssen wir uns eben noch ein Wenig gedulden und 23 Nächte

  2. #2
    Avatar von Cold Steel
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    Die Kamera wird dir nichts bringen, sind in Deutschland doch Flüge von "unbemannten Flugobjekten" genehmigungspflichtig. Zuwiderhandlung kann 50000€ Strafe bringen.

  3. #3
    Avatar von mike_kilo
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    ...sind in Deutschland doch Flüge von "unbemannten Flugobjekten" genehmigungspflichtig
    Yep, die "Aufstiegsgenehmigung"
    > http://www.rc-network.de/magazin/art...2-0001-00.html
    > Ministerin Aigner warnt vor Ufo-Spannern
    > http://www.derwesten.de/region/sauer...id6290856.html
    Geändert von mike_kilo (09.03.2012 um 20:37 Uhr)
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  4. #4
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    Die erste ArDrone kann max 15m hoch fliegen und ist somit nicht genehmigungspflichtig. Bei Version 2.0 wird es schon interessanter, da ist afaik die Reichweite des WLANs das Limit - damit könnte man die 30m Grenze ggf knacken.
    "Es ist ein Zeichen für ein funktionierendes Gemeinwesen, dass es die Freiheitsrechte seiner Bürger auch in den Situationen schützt und achtet, in denen der Wind etwas heftiger bläst." - Andreas Voßkuhle, Präsident des BVerfG

  5. #5
    Avatar von mike_kilo
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    ....kann max 15m hoch fliegen und ist somit nicht genehmigungspflichtig.

    Endlich kann ich damit dem unbekannten Hund mit unbekanntem Herrchen/Frauchen auflauern und Beweisfotos schießen, wenn er(der Hund) mir meinen Rasen zuscheisst.
    (man kann ja nicht überall Cams installieren)
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  6. #6
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    Mir ging es um die von Cold Steel angesprochene Genehmigungspflicht im luftfahrtrechtlichen Sinne. Unter welchen Umständen die Kameraaufnahmen zulässig oder unzulässig sind, ist wieder eine ganz andere Frage.

    Auf Deinem Grundstück könntest Du das aber vmtl wirklich so machen wie beschrieben, solange Du nicht den öffentlichen Raum mitfilmst.
    "Es ist ein Zeichen für ein funktionierendes Gemeinwesen, dass es die Freiheitsrechte seiner Bürger auch in den Situationen schützt und achtet, in denen der Wind etwas heftiger bläst." - Andreas Voßkuhle, Präsident des BVerfG

  7. #7
    Avatar von mike_kilo
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    ....solange Du nicht den öffentlichen Raum mitfilmst.
    dann wird das halt "geschwärzt", zudem wird die Objektivachse lotrecht zum Grundstücksboden weisen. Und der fremde Hund wird nicht explizit gewarnt, wenn der Drohnenakku schlappmacht.
    Man muss sich aber fragen, warum ich z.B. eine Panoramaaufnahme machen darf, bei der ich aus über 100m Anhöhe eine Stadt unten im Tal fotografiere. Weil ich bei der Fotoaufnahme mit beiden Füßen auf dem Boden stehe und nicht schwebe?
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  8. #8
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    Zitat Zitat von mike_kilo Beitrag anzeigen
    Weil ich bei der Fotoaufnahme mit beiden Füßen auf dem Boden stehe und nicht schwebe?
    Jupp. Denn wenn Du mit der Kamera in der Hand und beiden Füßen auf dem Boden auf einer Anhöhe stehst, dürfte die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung des Luftverkehrs ziemlich gering sein. Wenn die Kamera dagegen 100m über dem Grund herumfliegt, ist das eben nicht so.
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