Willkommen im PC-Welt-Forum
Liebe Leser,
Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist, lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren, bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie rechts auf 'Jetzt registrieren.', um den Registrierungsprozess zu starten.
Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist, lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren, bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie rechts auf 'Jetzt registrieren.', um den Registrierungsprozess zu starten.
Dies sind Kommentare zum PC-WELT Artikel:
Parrot AR.Drone 2.0 vorgestellt
Hersteller Parrot hat auf der gerade in Hannover stattfindenden CeBIT 2012 das neueste Modell seiner AR.Drone vorgestellt. Der Quadcopter trägt den Namen AR.Drone 2.0 und ist ab Mai 2012 zum Preis von 299 Euro in Deutschland erhältlich. Im Vergleich zum Vorgänger-Modell bringt die aufgebohrte Fassung eine HD-Kamera mit, die Aufnahmen in einer Auflösung von 1.280 x 720 Pixeln ermöglicht. Mit Hilfe spezieller......
» Weiter zum Artikel
Parrot AR.Drone 2.0 vorgestellt
Hersteller Parrot hat auf der gerade in Hannover stattfindenden CeBIT 2012 das neueste Modell seiner AR.Drone vorgestellt. Der Quadcopter trägt den Namen AR.Drone 2.0 und ist ab Mai 2012 zum Preis von 299 Euro in Deutschland erhältlich. Im Vergleich zum Vorgänger-Modell bringt die aufgebohrte Fassung eine HD-Kamera mit, die Aufnahmen in einer Auflösung von 1.280 x 720 Pixeln ermöglicht. Mit Hilfe spezieller......
» Weiter zum Artikel
Ergebnis 1 bis 8 von 8
Thema: Ar Drone 2.0
-
09.03.2012, 19:15 #1
ROM
- Registriert seit
- 03.2012
- Beiträge
- 1
Ar Drone 2.0
Ist es jetzt endlich sicher ,dass sie im Mai kommt ? Hoffentlich schon weil
sonst muss ich noch länger warten bis sie rauskommt weil ich meine alte Drone verkauft hab .... Schade ,dass Parrot auch noch die einlieferung von der USA nach Deutschland verbietet was ich extrem Sinnlos find weil Parrot die Firma genau neben Deutschland liegt
.Naja müssen wir uns eben noch ein Wenig gedulden und 23 Nächte
-
09.03.2012, 19:29 #2
Die Kamera wird dir nichts bringen, sind in Deutschland doch Flüge von "unbemannten Flugobjekten" genehmigungspflichtig. Zuwiderhandlung kann 50000€ Strafe bringen.
-
09.03.2012, 20:29 #3Yep, die "Aufstiegsgenehmigung"...sind in Deutschland doch Flüge von "unbemannten Flugobjekten" genehmigungspflichtig
> http://www.rc-network.de/magazin/art...2-0001-00.html
> Ministerin Aigner warnt vor Ufo-Spannern
> http://www.derwesten.de/region/sauer...id6290856.htmlGeändert von mike_kilo (09.03.2012 um 20:37 Uhr)
> Bitte immer die PC-Konfiguration (Hardware,Betriebssystem) posten! <Klick me!>
Abzocke:"Sie können diese Antwort anzeigen lassen indem Sie hier klicken um sich zu registrieren oder anzumelden und danach 3 € zahlen".Quelle Fremdforum
-
09.03.2012, 20:41 #4
Die erste ArDrone kann max 15m hoch fliegen und ist somit nicht genehmigungspflichtig. Bei Version 2.0 wird es schon interessanter, da ist afaik die Reichweite des WLANs das Limit - damit könnte man die 30m Grenze ggf knacken.
"Es ist ein Zeichen für ein funktionierendes Gemeinwesen, dass es die Freiheitsrechte seiner Bürger auch in den Situationen schützt und achtet, in denen der Wind etwas heftiger bläst." - Andreas Voßkuhle, Präsident des BVerfG
-
09.03.2012, 20:48 #5....kann max 15m hoch fliegen und ist somit nicht genehmigungspflichtig.

Endlich kann ich damit dem unbekannten Hund mit unbekanntem Herrchen/Frauchen auflauern und Beweisfotos schießen, wenn er(der Hund) mir meinen Rasen zuscheisst.
(man kann ja nicht überall Cams installieren)> Bitte immer die PC-Konfiguration (Hardware,Betriebssystem) posten! <Klick me!>
Abzocke:"Sie können diese Antwort anzeigen lassen indem Sie hier klicken um sich zu registrieren oder anzumelden und danach 3 € zahlen".Quelle Fremdforum
-
09.03.2012, 20:59 #6
Mir ging es um die von Cold Steel angesprochene Genehmigungspflicht im luftfahrtrechtlichen Sinne. Unter welchen Umständen die Kameraaufnahmen zulässig oder unzulässig sind, ist wieder eine ganz andere Frage.
Auf Deinem Grundstück könntest Du das aber vmtl wirklich so machen wie beschrieben, solange Du nicht den öffentlichen Raum mitfilmst."Es ist ein Zeichen für ein funktionierendes Gemeinwesen, dass es die Freiheitsrechte seiner Bürger auch in den Situationen schützt und achtet, in denen der Wind etwas heftiger bläst." - Andreas Voßkuhle, Präsident des BVerfG
-
09.03.2012, 21:13 #7dann wird das halt "geschwärzt", zudem wird die Objektivachse lotrecht zum Grundstücksboden weisen. Und der fremde Hund wird nicht explizit gewarnt, wenn der Drohnenakku schlappmacht.....solange Du nicht den öffentlichen Raum mitfilmst.

Man muss sich aber fragen, warum ich z.B. eine Panoramaaufnahme machen darf, bei der ich aus über 100m Anhöhe eine Stadt unten im Tal fotografiere. Weil ich bei der Fotoaufnahme mit beiden Füßen auf dem Boden stehe und nicht schwebe?
> Bitte immer die PC-Konfiguration (Hardware,Betriebssystem) posten! <Klick me!>
Abzocke:"Sie können diese Antwort anzeigen lassen indem Sie hier klicken um sich zu registrieren oder anzumelden und danach 3 € zahlen".Quelle Fremdforum
-
09.03.2012, 21:28 #8"Es ist ein Zeichen für ein funktionierendes Gemeinwesen, dass es die Freiheitsrechte seiner Bürger auch in den Situationen schützt und achtet, in denen der Wind etwas heftiger bläst." - Andreas Voßkuhle, Präsident des BVerfG
12

Zitieren

Lesezeichen