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  1. #1
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    GEZ fordert Geld

    SACHVERHALT

    Als ich vor einigen Monaten in meine Wohnung eingezogen bin
    meldete ich einen Fernseher bei der GEZ an. Zu dem Zeitpunkt
    hatte ich noch keinen hatte aber vor bald einen zuzulegen.
    Nach ein paar Tagen kam ein Schreiben ich soll das Formular benutzen
    und auch das Ganze schriftlich machen damit es seine Wirksamkeit hat
    und ebenfalls es mit einer Unterschrift versehen.
    (Ich stelle den Antrag nämlich per e-mail)

    Da ich erst dachte man muss sein TV bei der GEZ anmelden um es
    überhaupt sehen zu können habe ich das gemacht sonst würde ich darauf
    pfeifen.

    Jedenfalls hatte ich keine Lust alles nochmal neu zu schreiben dann noch
    per Brief usw. also habe ich es sein gelassen. Ich rief bei der GEZ an
    und wollte dies telefonisch machen mir wurde aber wieder genau
    dasselbe gesagt wie schon im Brief stand von wegen ich solls per Brief
    machen. Ich hatte eh festgestellt dass ich kaum zu Hause bin
    und holte mir kein Fernseher. Und da ich keinen neuen Antrag gestellt
    hatte war die Sache für mich damit gegessen. Für die GEZ aber wohl
    nicht ...

    PROBLEM

    ... Denn ein paar Monate später bekam ich ein Brief in dem ein Betrag
    über 100 € gefordert wurde. Ich schrieb Widerspruch und gab an
    dass ich kein TV hatte und immer noch keins habe und erklärte die
    Sache mit dem Vertrag ganz zu Anfang. Daraufhin kan ein paar Tage
    später ein Schreiben mit der Erklärung ich habe die Befreiung beantragt
    und GEZ gab mir 4 Wochen Frist die Befreiung (vom Jobcenter)
    nachzureichen und da ich dies nicht tat muss ICH das bezahlen.

    Das blöde ist nur ich habe nie so einen Brief erhalten denn sonst hätte ich
    nachträglich nochmal gekündigt und darauf hingewiesen dass ich keinen
    TV hatte / habe.

    LÖSUNG?

    Nun habe ich einige Fragen dazu:

    a] Ist eine rückwirkende Befreiung möglich ?
    Bitte die Antwort mit Quellen belegen.

    b] Kann die GEZ von mir die Leistung verlangen obwohl ich
    seit Tag eins keinen Fernseher hatte?!

    c] Was ratet ihr generell in solch einer Lage zu tun
    oder habt ihr vielleicht sogar dasselbe erlebt?

    Bitte um Feedback zu allen 3 Fragen und bedanke mich im Voraus

  2. #2
    Avatar von kingjon
    kingjon ist offline Moderator
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    Zitat Zitat von Retaliate Beitrag anzeigen
    Nun habe ich einige Fragen dazu:
    a] Ist eine rückwirkende Befreiung möglich ?
    Nein, ist aber auch nicht nötig da ja b) zutrifft.
    Zitat Zitat von Retaliate Beitrag anzeigen
    b] Kann die GEZ von mir die Leistung verlangen obwohl ich
    seit Tag eins keinen Fernseher hatte?!
    Musst halt deine Anmeldung mit Grund widerrufen.
    Zitat Zitat von Retaliate Beitrag anzeigen
    c] Was ratet ihr generell in solch einer Lage zu tun
    .....?
    Auf jeden Fall jedes Schreiben via Einschreiben.
    Evtl. Verbraucherschutzzentrale kontaktieren.

    Auch PC's gelten als Empfangsgerät, online TV - zb. ard.de usw.
    So wie auch Autoradio, Radiowecker etc...

    Dies ist keine Rechtsberatung!

    Gruß kingjon
    Für die Freunde des Fußball, das Fußball-Bundesliga-Tippspiel und der Fußball-Stammtisch!

  3. #3
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    Ja - habe schon gehört dass die Kündigungen bzw. Abmeldungen
    bei der GEZ recht schwer und kompliziert sind weil die das oft absagen
    weil der Grund ihnen nicht passt oder weil der Brief ja "nie" angekommen ist.
    Allerdings ist die Sache mit dem Einschreiben keinesfalls so sicher
    wie es immer überall erzählt wird:

    http://www.akademie.de/fuehrung-orga...le-briefe.html

    http://www.anwaltseiten24.de/rechtsi...eckschein.html

    Ich hoffe ich bleibe da ne Ausnahme und mein Brief "kommt" auch wirklich an ...

    Wegen der b] Frage - die GEZ ist in Ihrem Schreiben darauf gar nicht
    eingegangen. Ich versuche mich schon die ganze Zeit schlau zu machen
    ob es i-wo ein Beschluss oder ähnliches gibt der besagt dass die GEZ
    keine Leistungen verlangen darf wenn man gar kein Gerät für die
    geforderte Zeit hatte. Falls jemand vor mir sowas findet bitte umgehend
    hier posten

  4. #4
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    Ich versuche mich schon die ganze Zeit schlau zu machen
    ob es i-wo ein Beschluss oder ähnliches gibt der besagt dass die GEZ
    keine Leistungen verlangen darf wenn man gar kein Gerät für die
    geforderte Zeit hatte.
    Das dürfte vergebliche Liebesmüh sein. Du schreibst selbst, dass du einen Fernseher angemeldet hast. Damit war die Gebührenpflicht entstanden.Deine Behauptung, du hättest einen Fernseher bei der GEZ angemeldet, obwohl du gar keinen Fernseher hattest, wird dir wohl niemand so richtig glauben.

    Edit
    Ich sehe gerade, das wurde dir ja auch schon bei Gute Frage, bei Chip und bei der Computerbildzeitung gesagt.
    Geändert von tempranillo (20.11.2011 um 08:10 Uhr)

  5. #5
    Avatar von deoroller
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  6. #6
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    Tja, wir zahlen treudoof die GEZ-Gebühren und sehen kaum fern. Die einschlägigen Pfiffikusse dagegen brüsten sich überall damit, dass sie die GEZ betrügen und hängen dann im Idealfall auch noch rund um die Uhr vor der Glotze.

    Daher finde ich eigentlich die anstehende Gebührenrechtsänderung gar nicht so schlecht. Auch unser TO hier hätte dann ein Problem weniger.

  7. #7
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    Zitat Zitat von kingjon Beitrag anzeigen
    Auf jeden Fall jedes Schreiben via Einschreiben.

    Gruß kingjon
    Noch besser mit Rückschein, damit du etwas in der Hand hast.

    Gruß Werner-walter
    Ach was bin ich müd'. Ich könnt' ein ganzes Schwein essen, so durstig bin ich.

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  8. #8
    Avatar von magiceye04
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    Irgendwo im Kleingedruckten der GEZ wird ja wohl stehen, daß die Anmeldung der Schriftform bedarf, damit sie gültig ist - sonst hätten die nicht darauf bestanden.
    Wenn Du das gefunden hast, verweise darauf und daß Du demnach keine Anmeldung begangen hast. Ich persönlich würde dann erst wieder reagieren, wenn irgendwas vom Gericht kommt.

    Wenn Du nichts dergleichen findest, mache einfach eine schriftliche, beweisfähige Abmeldung, Grund: kein Fernseher vorhanden und zahle die bisher aufgelaufenen Gebühren einmalig. Auch dann würde ich erst wieder reagieren, falls vom Gericht was kommt.
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    OL***** to help him on his way to Überwachungsstaat.

  9. #9
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    Zitat Zitat von tempranillo Beitrag anzeigen
    Das dürfte vergebliche Liebesmüh sein. Du schreibst selbst, dass du einen Fernseher angemeldet hast. Damit war die Gebührenpflicht entstanden.Deine Behauptung, du hättest einen Fernseher bei der GEZ angemeldet, obwohl du gar keinen Fernseher hattest, wird dir wohl niemand so richtig glauben.

    Edit
    Ich sehe gerade, das wurde dir ja auch schon bei Gute Frage, bei Chip und bei der Computerbildzeitung gesagt.
    Ich dachte die GEZ sei für die Freischaltung zuständig
    damit ich TV überhaupt sehen kann. Ich hatte ja nie zuvor was mit denen zu tun
    Dass es keinen TV gab / gibt beweisen die Fotos von der Wohnung
    und auch gibt es Zeugen dafür.

    Und dass wenn etwas wichtig ist ich diese Frage nicht nur einem Ansprechpartner stelle
    sollte eigentlich logisch sein insofern weiß ich nicht wieso du das mit den anderen Seiten erwähnst Ö.ö

    Du scheinst ja komplett auf der Seite von der GEZ zu sein so wie du argumentierst - dir ist schon klar
    dass man nicht fürs Fernsehen komplett sondern nur die öffentlich rechtlichen Sender zahlt wie etwa
    ARD und ZDF alias Zensiertes Desorientiertes Fernsehen (siehe dazu folgende Links)

    gelöscht, Kurzlinks sind im Forum nicht erwünscht - Hascheff

    Und inwiefern würde das eine Lösung in meinem Fall sein ? Ab 2013 muss JEDER was zahlen
    egal ob er was hat oder nicht - das ist ja noch dreister als jetzt.


    @ Werner-walter

    Die Sache mit dem Einschreiben und Rückschein wird maßlos überschätzt und hat nicht mal ein Wert vor Gericht:

    http://www.akademie.de/fuehrung-orga...le-briefe.html

    http://www.anwaltseiten24.de/rechtsi...eckschein.html


    @ magiceye04

    Ich habe auf der GEZ Seite was gefunden wo da steht dass die Anmeldung auch FORMLOS sogar per Telefon
    und natürlich auch per Fax und Email erfolgen kann. Die Abmeldung allerdings bedarf einem Formular muss in Printversion erfolgen
    also per Brief - eine e-mail ist nur zulässig mit einer qualifizierten Signatur (...) auch muss das ganze begründet werden.
    Aber gut - die GEZ kann ja viel sagen es zählt ja was das Gesetz sagt und genau die beiden Sachen suche ich
    nämlich wie genau die Anmeldung erfolgen muss und auch ob man zahlen muss wenn man nichts vorher gehabt hat
    und weiterhin nicht besitzt
    Geändert von Retaliate (20.11.2011 um 15:50 Uhr)

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