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27.02.2011, 14:49 #1
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- Wuppertal
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- 125
Warnung vor Download-Service.de
Unter dem Impressum der Firma CONTENT4U wird der Dienst "download-service.de" betrieben. Wer sich dort etwas herunter läd, hat anschließend ein 1-Jahres-Abo abgeschlossen. Die fangen dan an zu drohen mit Schufaeintrag und ähnlichen bekannten Drohungen. Das in Folge ist meine Abwehrmaßnahme, die ich jedermann empfehlen kann: " Absender: Name, Anschrift und s wo weiter.
Unberechtigte Forderung!
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf Ihre Zahlungsaufforderung vom 25.02.2011, für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung der Firma „Content4u-GmbH.de“, deren betrügerisches Verhalten webweit bekannt ist!
Ich, Name, bin der einzige der den Onlinezugang benutzt und Ihr Ansprechpartner!
Nach meiner Überzeugung habe ich keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt haben und mich u. a. gemäß § 312e BGB, bzw. § 1 der BGB-Info VO informiert haben.
Hiermit fechte ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an.
Hilfsweise widerrufe ich den eventuell unabsichtlich geschlossenen Vertrag nach den maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge.
Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, weil lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und kein kostenpflichtiges Abo.
Ich werde keinerlei Zahlungen leisten!
Jeglich weitere Verwendung meiner Daten untersage ich hiermit!
Außerdem werde ich Ihr betrügerisches Verhalten allen Verbraucherzentralen bundesweit zur Kenntnis bringen, bzw. das habe ich schon getan, da Sie sich der Beihilfe zum Betrug schuldig machen!!
Und die einschlägigen Urteile für das was Sie tun, die Herrschaften RechtsanwälteInnen, nämlich „Beihilfe zum Betrug“, sind Sie sich sicher auch bewusst oder? Urteil des AG Marburg Az.: 91C981/09(81) und AG Karlsruhe Az.: 9 C 93/09. Was heißt, alle weiteren mir entstehenden Kosten werde ich an Sie weiterbelasten! Und das Urteil des AG Frankfurt a. M., Az.: 1 Ws 29809, „Angebote mit versteckten Preishinweisen“ werden als „gewerbsmäßigen Betrug“ gewertet, dürfte Ihnen auch bekannt sein! Und nicht zu vergessen das Urteil des LG Hamburg, das den amerikanischen Firmen Firefox und Thunderbird Recht gab, die eine Klage gegen Firmen, die ihre Freeware verkauften, gewannen und diese Firmen auf Millionen Euros Schadenersatz mit Erfolg verklagten. Mit gar nicht freundlichen Grüßen, Name"
Sollte sich jemand für den Fortgang dieser Angelegenheit interessieren, kann er mich anmailen. GJHammesgjhammes
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27.02.2011, 15:09 #2
Auf besagter Seite steht gross und breit, das 8€ pro Monat fällig werden, bei einer Laufzeit von 2 Jahren.
Was ist daran schlimm?
Und wer bei Downloads von Open Office oder Gimp seine Adresse hinterlegt, der muss wohl betrunken sein.
Programme, die ich überall, bei jedem Onlineauftritt jeder PC-Zeitschrift umsonst bekomme ohne meinen Namen zu nennen, wenn ich da plötzlich meine Adresse eingeben soll oder auch meine E-Mail, da würden bei mir nicht nur alle Alarmglocken klingeln.
Muss wohl irgendwas mit Gier oder so zu tun haben.Je mehr Menschen ich kennenlerne umso mehr liebe ich meinen Hund.
Die Welt ist groß genug für die Bedürfnisse aller, aber zu klein für die Gier einzelner......Ghandi.
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27.02.2011, 15:28 #3
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Warnung vor download-service.de
Na Ja, kikaha, auf sowas wie Ihre Antwort zu antworten, erspare ich mir in der Regel, denn Dummheit ist meistens nicht zu reparieren.
Hier ein Link zum thema: http://www.abzocknews.de/2010/02/12/...illiam-adamca/gjhammes
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27.02.2011, 15:31 #4
Ach kikaha, irgendwo machen die Abzocker immer Fehler, mit denen sie vor Gericht nicht durch kommen. Bis dahin sind die Drohungen heiße Luft.
║▌║█║║▌║█║ Warnung! Falscher oder fehlender Kaffee - Benutzer angehalten --(◔̯◔)--
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27.02.2011, 15:32 #5Richtig.denn Dummheit ist meistens nicht zu reparieren.
Stellt sich dann nur die Frage, wer von uns beiden jetzt das Theater hat.
Je mehr Menschen ich kennenlerne umso mehr liebe ich meinen Hund.
Die Welt ist groß genug für die Bedürfnisse aller, aber zu klein für die Gier einzelner......Ghandi.
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27.02.2011, 15:39 #6
ganz ehrlich: wer so beknackt ist auf diese "angebot" einzugehen hats nicht besser verdient. die knappen 100€ / jahr sind noch recht moderat als lehrgeld.
zu der "abzocknews" meldung; spätestens wenn ich einen " adobe fleisch-spieler" (fash nicht flesh!) von "server-32.info" herunterladen soll werde ich stutzig.
alles in allem sskm...Spezialist mit Spezialkenntnissen...
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27.02.2011, 16:07 #7
...verstehe ich nicht. Wenn du keinen Vertrag geschlossen hast, kannst du auch keinen anfechten. So du dir sicher bist, dich nie auf der Seite angemeldet zu haben, warte auf den Mahnbescheid vom Gericht. Gegen den erhebst du Einspruch und nun muss der Kläger die Rechtmäßigkeit seiner Forderung beweisen.
You get out what you put in.
Hinweis: Außerhalb der Technik werden ironische Textabschnitte nicht immer gesondert gekennzeichnet.
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28.02.2011, 11:12 #8
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28.02.2011, 11:38 #9
Firmennamen sind austauschbar, die Masche ist immer die gleiche.
Wenn man meint, dass Warnungen reichen und sonst können die Abzocker ja ruhig weiter machen, ist im falschen Film. Der Großteil der Internetnutzer ist der Maßstab und nicht ein paar Insider, die morgens um 6 Uhr schon die neusten Nachrichten aus dem Web abrufen.
║▌║█║║▌║█║ Warnung! Falscher oder fehlender Kaffee - Benutzer angehalten --(◔̯◔)--
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