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Ergebnis 1 bis 8 von 8
  1. #1
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    So funktionierts und das könnten die Folgen sein

    Auf den neueren Banknoten sind speziell angeordnete Muster (kleine Kreise) enthalten die in einem bestimmten Abstand zu einander positioniert sind. Die Software muß jetzt nur noch nach diesem Muster suchen und das wars. Somit könnte man diesen Mechanismus auch für die eigenen Fotos oder gar in Büchern einsetzen.
    Ich fürchte dies ist nur der Anfang. Vermutlich kann man Lobbyistengesetzen sein dank zukünftig keine Buchseiten mehr kopieren ohne diese kleinen Kreise vorher zu abzudecken. Aber das wäre wohl eine illegale Umgehung eines Kapierschutzmechanismus. Wundern würde es mich jedenfalls nicht. Die Kopierschutzmechanismen auf CDs und DVDs sind ja meist auch nicht sonderlich ausgeklügelter. Funktionieren tun die ja auch nur bei extra kaputt-umgeschriebenen Kopierprogrammen.

    In Photoshop CS ist ist dieser Unfug sogar problemlos umgehbar, indem man das Foto in Image Ready öffnet und dann zu Photoshop wechselt und das Bild dabei mitnimmt. Dann klappts auch mit Photoshop CS.

    Aber wie andere schon bemerkt haben, ist dieser in der Software eingebaute Kopierschutz völliger Schwachfug. Geldfälscher nutzen sicher völlig andere Software und haben ja auch noch mit ganz anderen viel gravierenderen Problemen zu kämpfen. (Wasserzeichen, flourezierende Partikel, Wertstreifen etc.) Geldschein in den Kopierer legen und ausdrucken klappt heute sowieso nicht mehr.

    Um solchem Treiben Einhalt zu gebieten hilft nur ein Boykott dieser in Teilen unbrauchbar gemachten Programme. Zumal die Neuerungen in CS sowieso relativ unbedeutend sind.
    Eine bescheuerte Signatur ist immer noch besser als gar keine. ;)

  2. #2
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    sehr interessant was Du hier schreibst, insbesondere das mit den kleinen Kreisen. Hab ich gleich mal auf den Geldscheinen nachgeschaut. Man lernt nie aus. Hatte mich schon gewundert wie die Software das erkennen kann. Mit dieser Hintergrundinfo ist der Artikel erst komplett.

    Naja, die Geldfälscher wußten sicher als erste wofür die kleinen Kreise sind und sollten sie tatsächlich das Adobe-Programm verwenden haben sie sicher schon einen Spezialisten fürstlich mit Blüten entlohnt damit er ihnen die Sicherheitsfunktion deaktiviert. Nur eine Frage der Zeit bis im Web die ersten entschärften Versionen kursieren; jetzt wo es bekannt ist.

    Hoffentlich hast Du Dich mit Deinem Thread nicht gleich strafbar gemacht Man weiß ja wie deutsche Behörden und Staatsanwälte arbeiten/argumentieren.

  3. #3
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    Bei PaintShopPro8 lässt sich auch kein Geldschein scannen (import) oder als Datei oder über die Zwischenablage einfügen.
    Es wird immer eine Hinweis eingeblendet und die Grafik nicht geöffnet.

    Ich konnte das umgehen indem ich direkt über den Scanner eine TIF-Datei gespeichert und dann in PhotoshopElements2 (wahrscheinlich gehen auchandere proggs) die Bildgröße reduziert habe, auf 5 cm Breite.
    Danach konnte ichs auch in PSP8 öffnen.

    PS: man macht sich nicht strafbar, es ist erlaubt "einseitige" Abbildungen zu erstellen oder Abbildungen die größer als 125% bzw. kleiner 75% des Originals sind.
    Das brachte mich auch auf die Idee mit der reduzierten Bildgröße.
    mfg - mschue
    Es gibt keine einfache Antwort auf einfache Fragen.

  4. #4
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    . . . und inzwischen gibt es auch Scanner und Drucker, die sich weigern. Bei Farbkopierern ist sogar schon lange eine Bremse drin.

    Übrigens: Die Reproduktion von Geldscheinen ist gesetzlich verboten. Mit gutem Grund.

  5. #5
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    Original geschrieben von brock
    Übrigens: Die Reproduktion von Geldscheinen ist gesetzlich verboten. Mit gutem Grund.
    Falschgeld zu produzieren und in Umlauf zu bringen ist strafbar. Wenn du aber den Geldschein zu anderen Zwecken einscannst und etwa in Werbebroschüren, Fotocollagen etc. abbildest macht du dich natürlich nicht strafbar.

    Bei Banknoten die kein offizielles Zahlungsmittel mehr sind und die nicht mehr umgetauscht werden können gilt dieses natürlich erst recht. Da dürfte sogar die originalgetreue Reproduktion erlaubt sein. (vermute ich)
    Eine bescheuerte Signatur ist immer noch besser als gar keine. ;)

  6. #6
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    @ Haribo:

    >Wenn du aber den Geldschein zu anderen Zwecken einscannst und etwa in Werbebroschüren, Fotocollagen etc. abbildest macht du dich natürlich nicht strafbar.>

    Falsch. Schau mal hier nach: http://www.bundesbank.de/bargeld/index.php

  7. #7
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    BBk-Mitt-3003-2003.doc
    3. Reproduktionen, die den folgenden Kriterien entsprechen, gelten als rechtmäßig,
    da bei ihnen nicht die Gefahr besteht, dass die Öffentlichkeit sie mit echten Euro-
    Banknoten verwechseln könnte:
    (a) einseitige Reproduktionen einer Euro-Banknote im Sinne von Artikel 1, wenn
    deren Abmessungen sowohl in der Länge als auch in der Breite mindestens
    125 % oder höchstens 75 % der Abmessungen der jeweiligen Banknote im
    Sinne von Artikel 1 betragen;
    (b) beidseitige Reproduktionen einer Euro-Banknote im Sinne von Artikel 1, wenn
    deren Abmessungen sowohl in der Länge als auch in der Breite mindestens
    200 % oder höchstens 50 % der Abmessungen der jeweiligen Banknote im
    Sinne von Artikel 1 betragen;
    (c) Reproduktionen einzelner Gestaltungselemente einer Euro-Banknote im Sinne
    von Artikel 1, wenn ein solches Gestaltungselement nicht auf einem Hintergrund
    erscheint, der einer Banknote ähnelt;
    (d) einseitige Reproduktionen, auf denen nur ein Teil der Vorder- oder Rückseite
    einer Euro-Banknote erscheint, wenn dessen Größe weniger als ein Drittel
    der ursprünglichen Vorder- oder Rückseite der Euro-Banknote im Sinne von
    Artikel 1 ausmacht;
    (e) Reproduktionen, die aus einem Material bestehen, das sich eindeutig von
    Papier unterscheidet und deutlich anders aussieht als das zur Herstellung
    von Banknoten verwendete Material; oder
    - 3 -
    (f) nicht körperliche Reproduktionen, die elektronisch auf Websites, drahtgebunden
    oder drahtlos oder auf sonstige Weise zugänglich gemacht werden, wodurch
    diese nicht körperlichen Reproduktionen der Öffentlichkeit von Orten
    und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sind, wenn
    ? auf der Reproduktion das Wort ?SPECIMEN? in der Schriftart ?Arial? oder
    einer der Schriftart ?Arial? ähnlichen Schriftart quer gedruckt ist und die
    Abmessungen des Wortes ?SPECIMEN? mindestens 75 % der Länge und
    15 % der Breite der Reproduktion betragen und das Wort ?SPECIMEN? eine
    undurchsichtige (opake) Farbe hat, die einen Kontrast zur Hauptfarbe
    der jeweiligen Euro-Banknote im Sinne des Artikels 1 bildet; und
    ? die Auflösung der elektronischen Reproduktion in Originalgröße 72 Punkte
    pro Inch nicht überschreitet.
    Das ist das was man darf!
    mfg
    mschue
    mfg - mschue
    Es gibt keine einfache Antwort auf einfache Fragen.

  8. #8
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    Über den Sinn dieser Aktion kann man natürlich streiten, aber die Sauerei ist doch mal wieder das solche Einschränkungen deutlich sichtbar auf dem Box-Cover stehen müssten bzw. bei den Download-Versionen in der Beschreibung.

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