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  1. #1
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    Ebug Insolvenz,Ware ausstehend, wie jetzt vorgehen??

    Hallo @ all

    Hoffe jemand hier kann mir helfen und zwar folgendes hatte eine defekte GraKa bei ebug zur Reklamation geschickt und warte inzwischen über einen Monat auf Ersatz.Bisher kamen immernur EMails in denen man sich für die Verzögerungen entschuldigte.Nachdem ich gestern noch mal nachfragte bekamm ich per EMail folgende Antwort:

    "Auf Grund der zwischenzeitlich eingetretenen Situation einer laufenden
    Insolvenzprüfung können wir Ihnen
    derzeit auch keine Gutschrift für Ihren eingesandten Artikel anbieten.

    Sollte es zu einer Insolvenzeröffnung im Anschluss an die Prüfung kommen,
    müssen Sie ggf. Ihre Ansprüche
    schriftlich bei dem dann eingesetzten Insolvenzverwalter anmelden. Wir klären
    derzeit, welche Unterlagen
    für diesen Fall benötigt werden und würden dies, sollte es nötig werden,
    entsprechend bekannt geben.

    Wir bedauern sehr, dass wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keine alternativen
    Verfahrensweisen anbieten können."

    Was heisst das jetzt für mich?Kann ich meine Graka also abschreiben? Und wie muss ich vorgehen wenn ich Ansprüche an einem Insolvenzverwalter stellen will?Hab da keine Ahnung von , bzw reicht mein Wissen soweit das Insolvenz gleich pleite ist damit hörts dann auch auf.

    Mfg Eric

  2. #2
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    Zitat Zitat von Mayday2k7 Beitrag anzeigen

    Was heisst das jetzt für mich?Kann ich meine Graka also abschreiben? Und wie muss ich vorgehen wenn ich Ansprüche an einem Insolvenzverwalter stellen will?Hab da keine Ahnung von , bzw reicht mein Wissen soweit das Insolvenz gleich pleite ist damit hörts dann auch auf.
    Wie dir schon geschrieben wurde, musst du die Prüfung des Insolvenzverfahrens abwarten. Wenn es eröffnet werden sollte, musst du - wie dir schon vom Unternehmen beschrieben - schriftlich an den Insolvenzverwalter wenden und um eine neue Karte oder - vielleicht besser - auf dein überwiesenes Geld ersuchen.

    Falls der Betrieb nach der Prüfung - ohne Insolvenzeröffnung - weitergeht, dann musst du verschärft dort Druck machen, um eine neue Karte zu erhalten!
    Auch Blubber - sonst nix!

  3. #3
    Avatar von P.A.C.O.
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    Es steht doch sogar in dem Schreiben drin, was du machen sollst.

    Dieser Forun is eina Schrütthaufn...

  4. #4
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    Ja schon es geht mir nur darum.Sollte ich mich nun mit den vorderungen im ernstfall wirklich an den Insolvenzverwalter wenden.Wie stehen meine Chancen das ich dann,einen neue GraKa bzw den Warenwert ausgezahlt bekomme?

    Habe nur im Hinterkopf das viele Leute in solchen Fällen auf ihren Vorderungen sitzenbleiben und sich halt wohl oder übel damit abfinden müssen das sie nichts bekommen.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Mayday2k7 Beitrag anzeigen
    Sollte ich mich nun mit den vorderungen im ernstfall wirklich an den Insolvenzverwalter wenden.
    Du kannst es auch lassen - nur dann bekommst du mit Sicherheit kein Geld mehr. Alle Ansprüche können nur beim Insolvenzverwalter geltend gemacht werden. Im aktuellen Status darf dir die Firma per Gesetz gar kein Geld mehr auszahlen, selbst wenn sie es wollte - das darf einzig der Insolvenzverwalter.

    Habe nur im Hinterkopf das viele Leute in solchen Fällen auf ihren Vorderungen sitzenbleiben und sich halt wohl oder übel damit abfinden müssen das sie nichts bekommen.
    Es ist zwar ärgerlich, aber letztlich nicht zu ändern.



    *) Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Verwendete Begrifflichkeiten und Zusammenhänge kommen aus meinem Gedächnis. Kann sein, dass die Dinge "offiziell" anders heißen, aber die "Richtung" sollte stimmen. Zu Risiken und Nebenwirkungen bitte einen Anwalt befragen.
    You get out what you put in.

    Hinweis: Außerhalb der Technik werden ironische Textabschnitte nicht immer gesondert gekennzeichnet.

  6. #6
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    Schreib das Geld ab! Kunden eines Unternehmens werden im Insolvenzfall als letzten berücksichtigt. Wenn es für diese noch genug Mittel geben würde, hätte das UN nicht Insolvenz anmelden brauchen!
    Die netten nackten Englein aus der Bibel und der Tora, Ibsens stolze Nora und Botticellis Flora...

  7. #7
    Avatar von Hnas2
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    Das ist aber kein Grund, dem Insolvenz-Verwalter nicht seine Forderungen mitzuteilen. Schließlich muss keiner etwas ohne Widerspruch verschenken.
    Supportanfragen per PN oder Mail werden ignoriert.

  8. #8
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    http://www.blog-recht.de/vow/2008/11...insolvent/1188

    btw. ist mir ein Fall bekannt, wo der Insolvenzverwalter reichlich Geld aufgetrieben hat, sich aber von ~ 1200 Geschädigten (China-MP3-Player-Käufer ) nicht mal 300 gemeldet und ihre Ansprüche geltend gemacht haben!
    Geändert von Scasi (01.12.2008 um 14:23 Uhr)
    frei nach Mary Poppins: nörgel, nörgel, nörgel ...

  9. #9
    Avatar von hans10
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    Zitat Zitat von Scasi Beitrag anzeigen
    ... nicht mal 300 gemeldet und ihre Ansprüche geltend gemacht haben!
    ... na ja, in solchen fällen steht ein gläubiger mit ca. 200,00 €
    auf platz 899 der gläubiger-liste.

    die aussichten auf kohle sind äusserst gering.
    Nur weil du paranoid bist, heißt das nicht, dass sie nicht hinter dir her sind.
    Terry Pratchett

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