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  1. #1
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    Sony mahnt ab: Teurer Flash-Film

    Wieder so ein Fall, wo mir das kommen könnte. Natürlich hätte der kreative Mensch die 20 Sekunden theoretisch bei der GEMA und bei Sony beantragen müssen. Ob es aufgrund der finanziellen Aufwendungen bzw. dem Kampf mit GEMA und Sony noch zu so einem Flash-Ding gekommen wäre, steht auf einem anderen Blatt.

    Ist denn Sony wirklich auf 755 Euro angewiesen ist - die Imageschädigung dürfte IMO weiter größer ausfallen, und ein tatsächlicher, größerer Schaden ist der Plattenfabrik ja auch nicht wirklich entstanden. Alles in allem ein trauriges Drama - eine freundliche Unterlassungsaufforderung von Seiten Sony hätte es auch getan. Gerade bei einem Unternehmen, dass sich die Unterstützung kreativer Fähigkeiten auf die Fahnen schreibt - you make it a Sony - finde ich es einfach nur idiotisch, gleich mit Anwälten anzurücken.

  2. #2
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    Daumen runter

    na und? ist das eine meldung wert? hier gehts nicht um einen kleinen flasher der nur so vor sich hin pusselt. er ist bekannt aus dem fernsehen (tv total). der typ verdient nach eigener aussage sein geld mit "kreativer" arbeit und auch dieser website und hat sogar einen shop da drauf. der muesste doch am besten wissen, dass man urheberrechtlich geschuetztes material nicht verwenden darf. lest euch nur mal seinen faq durch, z.b. die antwort auf die frage, ob man die cartoons auf der eigenen seite einbauen duerfe: Sich mit fremden Federn zu schmücken finde ich mehr als ärmlich. Setze bitte zusätzlich zu dem komplett unveränderten (!) Cartoon einen allgemeinen Link zu ballz.de und erwähne, das der Cartoon da herkommt. da wird schnell klar dass es sich um krokodilstraenen von einem handelt, der nun bei den ballz gepackt wurde. also mein mitleid haelt sich in sehr engen grenzen.

  3. #3
    Avatar von MichaelausP
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    Ich glaube ja nicht, dass die zu zahlenden Anwaltskosten an die Mandantin, Annett Louisan, fließen - noch weniger, dass A.L. jemals davon erfahren hätte, das es diesen Flash-Künstler, noch seine Seite und schon garnicht diesen Film gibt ...
    Geändert von MichaelausP (01.02.2005 um 20:05 Uhr)
    Wie immer gilt: Nur gucken, nicht anfassen!

  4. #4
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    Dieser Urheberwahn muss gestoppt werden - mit allen Mitteln.

  5. #5
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    Den Gegenstandswert haben die Sony-Anwälte auf 15.000 Euro festgesetzt, woraus sich eine Gebühr in Höhe von 755,80 Euro errechnet.
    Eine aus der Luft gegriffene Zahl dürfte vor Gericht keinen langen Bestand haben, kaum vorstellbar das ein Schreiben von einer Anwaltskanzeil so teuer ist.

  6. #6
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    Also laut dem Schreiben ist das alles doch kein großes Problem. Da die Unterlassungserklärung sich sehr genau auf einen bestimmten Tatbestand bezieht, kann man diese abgeben. Was die Anwaltskosten betrifft, da gibt es meines Wissens die Möglichkeit die Unterlassungserklärung ohne Anerkenntnis der Anwaltskosten abzugeben. Damit ist in jedem Fall die Klage wegen des Urheberrechts abgewiegelt. Nun muss sich die Mandantin entscheiden, ob sie auf Erstattung der Anwaltskosten klagt...

    Gruss, Matthias
    You get out what you put in.

    Hinweis: Außerhalb der Technik werden ironische Textabschnitte nicht immer gesondert gekennzeichnet.

  7. #7
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    Teuer ??

    Ich hoffe nur das es die Plattenfirma mit den Rechten an der Tietelmelodie vom Weißen Hai nicht hört wenn ich sie furtze, das könnte teuer werden

  8. #8
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    Kommt nie auf die Idee, ein Lied vor euch hin zu pfeifen, das könnte tausende Euros kosten.

  9. #9
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    @SirAlec: Du kannst sicher nur den ersten Ton. Und den auch nur in Moll!

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