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Ergebnis 1 bis 5 von 5
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22.12.2004, 19:09 #1
Sicherheitsmängel: Datenschützer fordern Stopp von Elster
Dazu gabs schon eine DPA-Meldung, nämlich
diese hier.
Und es gab auch dort schon Kommentare (einige davon allerdings reichlich überflüssig; neee, nicht meine!)
MfG RabertiLächle heute! Morgen wird es schlimmer!
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23.12.2004, 14:01 #2
Kbyte
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- 12.2000
- Beiträge
- 198
Wann gibt es endlich einen Personalausweis mit Signaturchip??? Ich habe von der Deutschen Bank die SignaturCard. Bei Elster kann man damit die Steuererlärung digital signieren und muss daher noch nicht mal zum FA (OK für die Belege schon....)
So sollte der Weg aussehen und nicht so Quatsch mit zwischengeschaltetem Webportal!
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24.12.2004, 17:13 #3
Man(n) kann auch alles und jedes kaputtschreiben!
Ich für meinen Teil nutze Elster privat mit einer guten Software bereits seit der Einführung vor drei Jahren und bin mehr als zufrieden!
Die Elektronische Erklärung für 2003 habe ich spät im Juni abgegeben und 14 Tage später war die Erstattung bereits auf dem Konto....
Als ich das noch von Hand machen mußte, für 1998 etwa um die gleiche Zeit hat es mehrere Monate gedauert unter sonst gleichen Rahmendaten!
Es ist wie immer in Deutschland - ein paar Oberbedenkenträger müssen alles und jedes madig machen - sind Lücken da, werden die geschlossen - basta!!!
MfG
heinzcow beckermuh
PS:
Ich zitiere Dieter Nuhr:
WENN MAN(N) KEINE AHNUNG HAT,
ÖFTER MAL EINFACH DIE FRESSE HALTEN!!!
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28.12.2004, 14:51 #4
ROM
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- Beiträge
- 2
Angst vor der eigenen Courage
Der Deutsche Bundestag hat 2001 das Signaturgesetz verabschiedet, inzwischen stehen mehr als genügend Zertifizierungsdienstanbieter Gewehr bei Fuß, aber die Finanzbürokraten ziehen den Schwanz ein!! Ich selber vertreibe OPENLiMiT®, vom BSI nach Common Criteria zertifiziert. Wenn ich nach diesem Gezeter Unternehmer kontaktiere bekomme ich zur Anwort: Ha ha, das Finanzamt will doch die Signatur gar nicht sehen!
Wer bitte soll denn diese Politik noch verstehen?
Nach meiner Unteredung im Finanzamt Suhl vom 29.12.04 muss ich meine Darstellung präzisieren: Ich weiss nicht, was Herr Pilzweger für Vorstellungen von einem Rechtsstaat hat. Ich glaube nicht, dass sich irgendein Datenschützer anmaßt, gesetzliche Vorgaben nach SigG, SigV, StDÜV, EStG, UStG "stoppen" zu wollen. Ich glaube wohl eher, es verbirgt sich eine gewisse Profilierungssucht hinter dem Artikel, sonst wäre selbiger wohl nicht so ekelhaft schwammig ausgefallen. Herr Pilzweger, wenn Sie auch nur ein Fünkchen Charakter haben, dann ziehen Sie Ihren Artikel zurück!Geändert von eberesche (29.12.2004 um 15:55 Uhr) Grund: Anfrage beim zuständigen Finanzamt
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28.12.2004, 17:16 #5
ROM
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- Beiträge
- 2
Es gibt doch schon die Qualifizierte Digitale Signaturkrte laut SigG. Ich kann über die Software meine Kennwörter (globale und Sig Pin) festlegen und bei Bedarf ändern, denn nur dann ist es eine qualifizierte Signatur laut SigG und SigV.
Zitat von casa73
Das mit dem Web-Portal ist meiner Meinung nach überflüssig, da man bei dieser Art des Signierens alle Anlagen mit 1024 Bit verschlüsseln kann, so das nur der Empfänger die Dokumente und Dateien entschlüsseln kann.
RSA 1024 Bit nach 3DES Verfahren.
Selbstverständlich gibt es auch entsprechende Serverlösungen.
Also warum machen die Finanzämter alles so umständlich???
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