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  #1 (permalink)  
Alt 27.05.2008, 09:19
Kbyte
Mein System
 
Registriert seit: 04.2007
Beiträge: 442
Kriminalbeamte: Daten bei Datenschutzbeauftragtem speichern

Da sind da auch nicht sicherer oder wie kam der Gesprächsmitschnitt der netten Dame ins Internet

http://www.youtube.com/watch?v=4b-VHCVQh_g

Zitat:
Es wird mitgeschnitten, aber nicht für die öffentlichkeit, denn das ist durch die Verschwiegenheitserklärung und den Datenschutz schon einmal ausgeschlossen. Gespeichert und Mitgeschnitten werden die Daten nur, um hinterher noch alles nachvollziehen zu können und auch einen Beweis z.B. vor Gericht zu haben wann wer was gesagt hat und wer angerufen hat. Aber für die Öffentlichkeit sind diese Dinge nicht gedacht, und können normal nur auf einen Richterlichen Beschluss öffentlich gemacht werden. Ansonsten hat hinterher nicht einmal das Personal etwas daran verloren, die an diesem Einsatz nicht irgendwie beteiligt waren.
Deswegen ja eher mein Verdacht, dass es ein Polizeibeamter auf seinen privaten Rechner geholt hat da es so lustig ist und das dann verbreitet wurde, sei es absichtlich von ihm gewesen oder z.B. durch den Sohnemann am Rechner der das auf youtube reingestellt hat ... Denke schon, dass es auch Konsequenzen hat wenn rauskommt wer das veröffentlicht hat. Denn damit ist die Frau in ihrer Privatsphäse verletzt, und ich müsste Angst haben, dass ich ebenfalls im Internet zur Schau gestellt werde wenn ich einen Notruf absetze.
http://www.talkteria.de/forum/topic-24058.html

Haribo

Geändert von Haribo11 (27.05.2008 um 09:35 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 02.06.2008, 16:17
Benutzerbild von The Undertaker
Kbyte
 
Registriert seit: 04.2002
Beiträge: 508
Daten müssen gespeichert werden. Es kann nicht sein, dass die Ermittlungsbehörden noch mit der Pferdekutsche unterwegs sind, während Kriminelle in einem Ferarri fahren. Aber es hat leider in der Vergangenheit zuviele Mißbräuche gegeben. Ich bin der Meinung, dass die Daten zentral gespeichert werden sollten. Der Zugriff muss entsprechend den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes beschränkt bleiben. Darüber wachen sollten ehemalige Verfassungsrichter. Ähnlich der Gauck- bzw. heute Birtler-Behörde. Sie muss völlig unabhängig von der Politik sein und nur der Rechtsgrundlage, die vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben wurde, verpflichtet. Damit wäre ein gerüttet Maß an Sicherheit gegeben. Ohne richterliche Verfügung und Überprüfung der Gründe durch die ehemaligen Verfassungsrichter kein Zugriff. Nur so ist gewährleistet, dass das Speichern der Daten zu mehr Sicherheit führt und nicht zum Überwachungsstaat.

The undertaker
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  #3 (permalink)  
Alt 02.06.2008, 18:21
Benutzerbild von Werner-walter
Viertel Gigabyte
 
Registriert seit: 10.2006
Ort: In der Hauptstadt des Ruhrgebiet's, Kulturhauptstadt 2010
Beiträge: 2.991
Auch da hast Du keine Garantie. Man sieht den Menschen nur vor den Kopf.
Dunkle Gedanken bleiben bis zur Entdeckung verborgen.
__________________
Ach was bin ich müd'. Ich könnt' ein ganzes Schwein essen, so durstig bin ich.

Albeite flöhlich, ohne knullen und mullen und denke immel dalan, Albeit macht Fleude.
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  #4 (permalink)  
Alt 03.06.2008, 15:43
Benutzerbild von The Undertaker
Kbyte
 
Registriert seit: 04.2002
Beiträge: 508
Da magst Du recht haben. Aber die Gauck-Behörde hat gezeigt, dass das Konzept funktioniert. Hier wird nur etwas herausgegeben (oder etwas nicht herausgegeben, je nach Rechtslage), wenn dies richterlich verfügt wird. Jeder Versuch der Einflussnahme eitens der Politik wurde bisher ziemlich erfolgreich abgewehrt. Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nirgends, aber man kann einiges dafür tun, dass man nah ran kommt.

The undertaker

Wieso ist das Wort S-T-A-S-I auf der Filterliste und wurde durch Sternchen ersetzt (habe nun das Wort Gauck verwendet)? Hab ich was verpasst? Es ist weder eine Beleidigung noch ehrenrührig sondern nur die Abkürzung für Staatssicherheit und bezeichnet eine Behörde der DDR. Man kann sich auch zu Tode filtern!

Geändert von The Undertaker (03.06.2008 um 15:46 Uhr).
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