Endlich mal ein kundenfreundliches Urteil!
Im erweiterten Sinne ist die Gewährleistung nicht der Herstellergarantie gleichzusetzen. Die Gewährleistung ist meist zum Nachteil der Verbraucher ausgelegt.
In einem Beispiel wenn der Epson- Händler mit seiner "Qualitätsware" (bei einem Mangel NACH der HERSTELLERGARANTIE) behauptet: "Da der aufgetretene Fehler (Mangel) ist nicht innerhalb der Garantiefrist mitgeteilt worden sei ..... eine Abbwilcklung über die Gewährleistung ..... ausgeschlossen ist."
Zwar ein schlechter Händler, aber im Recht. Das Kleingedruckte sieht dieses Verhalten so vor. Von wegen zwei Jahre Garantie.
Das kurbelt doch den Umsatz an, oder ???

(für einen anderen Händler)
Zitat:
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Möge er viel Schund verhökert und nun einen Riesenrücklauf haben!
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Hoffentlich hat der Händler noch das notwendige Kliengeld.